[21.6.2021] Die Kanzlei Becker Büttner Held hat einen Mustervertrag für kommunale Teilhabe erarbeitet, der die Akzeptanz von Windenergieanlagen an Land erhöhen soll.
Im Auftrag der Fachagentur Windenergie (FA Wind) hat die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) die vertragliche Grundlage für die Beteiligung von Kommunen an den Erträgen von Windenergieanlagen an Land erarbeitet. Das teilt BBH mit. Der Mustervertrag soll dazu beitragen, die Akzeptanz von Windenergie vor Ort zu verbessern. An der Entwicklung war auch ein von der FA Wind initiierter Arbeitskreis mit den Spitzenverbänden der Kommunen und Verbänden der Energiewirtschaft beteiligt. Nach § 36k Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) 2021 dürfen Betreiber von Windenergieanlagen an Land Gemeinden, die von der Errichtung der Windenergieanlage betroffen sind, Beträge durch einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung anbieten. Diese Vereinbarungen können bereits vor der Genehmigung der Windenergieanlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz geschlossen werden. Durch den von der FA Wind herausgegebenen Mustervertrag wird ein Branchen-Standard für diese Vereinbarungen gesetzt. In einem umfangreichen Beiblatt werden die Hintergründe und der rechtliche Kontext erläutert.
„Mit unserem Mustervertrag, den wir in einem sehr konstruktiven Austausch zusammen mit der Energiebranche und kommunalen Vertretern entwickelt haben, lässt sich § 36k EEG 2021 vor Ort leichter umsetzen“, sagt BBH-Partner Jens Vollprecht. „Anlagenbetreiber und Kommunen bekommen ein effektives Werkzeug an die Hand, um die Wertschöpfung in der Region zu heben und die Akzeptanz für die Windenergie zu stärken“, ergänzt Wieland Lehnert, Partner Counsel bei BBH.
(ur)
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