[28.6.2021] H2vorOrt begrüßt die Entscheidung, mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes Gas- und Wasserstoffnetze gemeinsam zu regulieren.
Die Partner der Wasserstoffinitiative H2vorOrt begrüßen die Entscheidung des Deutschen Bundestages, perspektivisch den Weg für eine gemeinsame Regulierung und Finanzierung der Gas- und Wasserstoffnetze zu ebnen. Das sieht die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vor. In einer Mitteilung heißt es: „Es besteht nun ein klarer gesetzlicher Handlungsauftrag an das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), ein Konzept zum weiteren Aufbau des deutschen Wasserstoffnetzes bis Ende nächsten Jahres auszuarbeiten. Damit wird der erste notwendige Schritt in Richtung Rechtssicherheit für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft getätigt. Es ist jetzt wichtig, diesen Weg konsequent weiter zu verfolgen. Das nun gesteckte Ziel, ein Konzept im Jahr 2022 vorzulegen, wird für einen funktionierenden Hochlauf der deutschen Wasserstoffwirtschaft maßgeblich sein. Die neue Bundesregierung sollte hierbei keine Zeit verlieren. H2vorOrt appelliert insbesondere mit Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zielerreichung beim Klimaschutz an die zukünftige Bundesregierung, auch auf EU-Ebene so schnell wie möglich die notwendigen Weichen für eine gemeinsame Regulierung und Finanzierung zu stellen.
Die gemeinschaftliche Regulierung und Finanzierung von Gas- und Wasserstoffnetzen ist aus Sicht von H2vorOrt der einzig richtige Weg, um eine schnelle und für alle Gaskunden kostenoptimale Transformation der Gasverteilnetze zu ermöglichen. Damit ist klar, dass Wasserstoff zukünftig allen Kundengruppen – vom Industriebetrieb bis zum Privathaushalt – zur Verfügung stehen wird. In diesem Kontext sollte der untergesetzliche Rahmen nun derart angepasst werden, dass Investitionen in die H2-Readiness der Gasverteilnetze angemessen und zügig berücksichtigt werden und nicht zu Nachteilen führen. H2vorOrt bietet an, den weiteren Prozess mit der Expertise aus den Gasverteilnetzen zu unterstützen.“
(ur)
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