[20.9.2021] Der Bundesrat hat einer geänderten Ladesäulenverordnung zugestimmt. Neu errichtete Ladepunkte sollen künftig über eine Schnittstelle verfügen, die Standortinformationen und dynamische Daten wie den Belegungsstatus übermitteln kann.
In der Plenarsitzung am 17. September 2021 haben die Länder dem Regierungsvorschlag zur geänderten Ladesäulenverordnung zugestimmt, die vor allem für Erleichterungen beim spontanen Laden von Elektrofahrzeugen sorgen soll. Neu errichtete Ladepunkte werden künftig über eine Schnittstelle verfügen, mithilfe derer Standortinformationen und dynamische Daten wie der Belegungsstatus übermittelt werden können. Damit wird es für Kundinnen und Kunden leichter, ad hoc freie Ladesäulen anzusteuern. Um sicherzustellen, dass auch eine geeignete Zahlungsweise zur Verfügung steht, sieht die Regierungsverordnung vor, dass Betreiber eines Ladepunkts an dem jeweiligen Ladepunkt oder in dessen unmittelbarer Nähe die für den bargeldlosen Zahlungsvorgang erforderliche Authentifizierung ermöglichen und den Zahlungsvorgang mindestens mittels eines gängigen Debit- und Kreditkartensystems kontaktlos durch Vorhalten einer Karte mit der Fähigkeit zur Nahfeldkommunikation anbieten müssen.
Die Ladesäulenverordnung ist ebenso wie das Schnellladegesetz Teil des Masterplans Lade-Infrastruktur, mit dem die Bundesregierung gemeinsam mit Automobilindustrie und Energiewirtschaft den Hochlauf der Elektromobilität fördern will. Mit der Zustimmung des Bundesrats kann die Bundesregierung die Verordnung nun wie geplant verkünden. Sie tritt zum großen Teil am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft. Die Vorschriften zu den Bezahlsystemen gelten allerdings erst ab 1 Juni 2023.
(ur)
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Bildquelle: Frank Urbansky