Samstag, 10. Juni 2023

Bundesregierung:
Gesetzlicher Schub für Windkraft


[16.6.2022] Mit zwei Gesetzen soll der Ausbau der Windkraft an Land deutlich beschleunigt werden. Jetzt hat die Bundesregierung die Entwürfe verabschiedet.

Gesetz verleiht Flügel: Der Ausbau der Windkraft an Land soll deutlich beschleunigt werden. Das Bundeskabinett hat gestern (15. Juni 2022) Entwürfe des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Die gesetzlichen Anpassungen sollen den naturverträglichen Ausbau von Windenergie in Zukunft deutlich beschleunigen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte: „Gemeinsam mit allen Bundesländern bringen wir den Ausbau der Windenergie nach vorne. Mit dem Gesetz legen wir fest, welches Bundesland in Zukunft wie viel Fläche für den Ausbau der Windenergie bereitstellt.“

Zwei-Prozent-Ziel verankert

Das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land verpflichtet die Bundesländer bis Ende des Jahres 2032, einen Anteil von 1,8 bis 2,2 Prozent ihrer Landesfläche für den Ausbau der Windenergie zur Verfügung zu stellen. Die Stadtstaaten müssen 0,5 Prozent ihrer Landesflächen ausweisen. Die Verteilung berücksichtigt unterschiedliche Voraussetzungen der Bundesländer. Das Gesetz sieht ein Zwischenziel von 1,4 Prozent für Ende 2026 vor.
Die Zulassung von Windenergieanlagen wird im Baugesetzbuch auf eine Positivplanung umgestellt. Dies bedeutet, dass Windenergieanlagen künftig in dafür eigens planerisch ausgewiesenen Gebieten privilegiert zulässig sind. Voraussetzung ist, dass die Länder die Flächenziele zum jeweiligen Stichtag erreichen. Werden sie dagegen verfehlt, lebt die Privilegierung im gesamten Außenbereich wieder auf, bis die Flächenziele erreicht sind. Durch diese Umstellung auf eine Positivplanung sollen die Planungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden.
Neu konzipiert wird auch die Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch, die pauschale gesetzliche Mindestabstandsregelungen der Länder erlaubt: Die Bundesländer müssen dabei sicherstellen, dass sie trotz dieser Abstandsregelungen die Flächenziele erreichen und so ihren Beitrag zum Ausbau der Windenergie leisten. Tun sie dies nicht, werden die landesgesetzlichen Abstandsregeln nicht angewandt.

Flächensuche in Schutzgebieten zulässig

Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wird rechtlich sichergestellt, dass auch Landschaftsschutzgebiete in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden können. Gleichzeitig werden Schutzzonen für bedrohte Arten definiert und hohe ökologische Standards garantiert. Um Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zu vereinfachen und zu beschleunigen, werden für die artenschutzrechtliche Prüfung bundeseinheitliche Standards gesetzt. Für die Signifikanzprüfung wird eine Liste von kollisionsgefährdeten Brutvogelarten festgelegt. Hinzu kommen gestaffelte, artspezifische und brutplatzbezogene Abstandsvorgaben mit einem Tabubereich und Prüfbereichen.
Zur Erleichterung der Ausnahmeerteilung wird zunächst klargestellt, dass der Betrieb von Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Die Alternativenprüfung und die artenschutzrechtliche Ausnahmeprüfung werden vereinfacht. Für das Repowering von Windenergieanlagen an Land werden artenschutzbezogene Vorgaben in das Bundesnaturschutzgesetz übernommen und dort weiter präzisiert. (al)

Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (PDF, 327 KB) (Deep Link)

Stichwörter: Politik, Windenergie

Bildquelle: ABO Wind AG

Druckversion    PDF     Link mailen


 Anzeige

Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich Politik

Baden-Württemberg: Zuwachs bei Erneuerbaren
[9.6.2023] Insgesamt wurde in Baden-Württemberg im Jahr 2022 deutlich weniger Energie verbraucht als in den Vorjahren. Der Beitrag aus regenerativen Quellen stieg an. mehr...
Sachsen: Zwischenbilanz zum EKP
[8.6.2023] Das vor zwei Jahren beschlossene Energie- und Klimaprogramm (EKP) des Freistaats Sachsen legt strategische Grundlagen bis zum Jahr 2030 fest. Eine Zwischenbilanz hat jetzt der sächsische Energie- und Klimaschutzminister Wolfram Günther gezogen. mehr...
AGFW/B.KWK: Kooperationsvertrag unterzeichnet
[6.6.2023] Der B.KWK hat jetzt eine Kooperationsvereinbarung mit dem Fernwärmeverband AGFW getroffen. Die engere Zusammenarbeit soll zu mehr energieeffizienter und ressourcenschonender Fernwärmeversorgung führen. mehr...
Hessen: Erlass zu Ausbau der Erneuerbaren
[6.6.2023] Das Land Hessen will den Ausbau erneuerbarer Energien mit einem neuen Erlass beschleunigen, der die rechtlichen Erleichterungen von Bund und EU umsetzt sowie den Genehmigungsprozess für Windenergieanlagen beschleunigt. mehr...
VKU: Licht und Schatten bei den Fristen
[2.6.2023] Lob und Kritik am Entwurf des Wärmegesetzes kommen vom Verband kommunaler Unternehmen. Insbesondere die Forderung nach einem Fernwärmeanteil von 50 Prozent bis 2035 sei unrealistisch. mehr...

Suchen...

Aboverwaltung


Abbonement kuendigen

Abbonement kuendigen
IVU Informationssysteme GmbH
22846 Norderstedt
IVU Informationssysteme GmbH
telent GmbH
71522 Backnang
telent GmbH
Trianel GmbH
52070 Aachen
Trianel GmbH
Kremsmüller Anlagenbau GmbH
A-4641 Steinhaus
Kremsmüller Anlagenbau GmbH

Aktuelle Meldungen