[17.6.2022] Nach Auffassung von Branchenverbänden reicht das Gesetzespaket der Bundesregierung zum beschleunigten Ausbau der Windkraft nicht aus, um die Ziele aus dem EEG zu erreichen. Kritisiert werden insbesondere die geplanten Regelungen zum Bundesnaturschutzgesetz.
Sechs Energieverbände begrüßen das Engagement der Bundesregierung für den Ausbau der Windenergie. Das am Mittwoch (15. Juni 2022) vorgelegte Gesetzespaket (
wir berichteten) enthalte zahlreiche Verbesserungen, die allerdings nach Auffassung der Verbände nicht ausreichen, um die ambitionierten Ausbauziele aus dem EEG zu erreichen.
In einem gemeinsamen Appell wenden sich BDEW, BEE, BNE, BWE, VDMA und VKU nun an den Deutschen Bundestag. Der Entwurf des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) müsse dringend überarbeitet werden. Der Ausbau der Windenergie an Land dürfe nicht durch neue Regelungen und Rechtsunsicherheiten weiter verzögert werden.
BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae sagt: „Es ist gut, dass die Bundesregierung endlich die zentralen Hindernisse aus dem Weg räumen und jetzt die Planungsprozesse beschleunigen will.“ Insbesondere die generelle Einordnung der Windenergie im überragenden öffentlichen Interesse sei ein wichtiger Schritt. Die Novelle des Bundesartenschutzgesetzes enthalte jedoch unklare Regelungen, die dringend nachgebessert werden müssten. „Wichtig für eine echte Beschleunigung ist, dass die Gesetze bei allen Beteiligten, also bei den Projektierern, aber auch in den Behörden vor Ort Klarheit schaffen, wo eine Windenergieanlage ohne Auswirkungen auf Vögel errichtet werden kann und wo nicht. Dafür braucht es einen klaren Bewertungsmaßstab, der im Gesetz festgelegt wird. Hier muss dringend nachgebessert werden“, fordert Andreae.
Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindeEnergie, ergänzt: „Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber 2018 aufgefordert, im Bereich des Naturschutzrechts durch eine Standardisierung eine einheitliche Rechtsanwendung zu erreichen. Die vorgelegte Formulierungshilfe wird weder dieser Aufforderung noch der dringend erforderlichen Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren gerecht und muss daher durch das Parlament dringend überarbeitet werden.“
Nach Ansicht von Ingbert Liebing vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) werden geplanten Regelungen zum Bundesnaturschutzgesetz in keiner Weise zu einer Beschleunigung des Windenergieausbaus beitragen. „Wir brauchen ein Umdenken beim Artenschutz, das sich auch im Gesetz widerspiegelt. Es muss dabei um ein sinnvolles Miteinander gehen und nicht um ein Verhindern, das nur alles lähmt und mit dem wir uns keinen Schritt weiterbewegen“, so der VKU-Hauptgeschäftsführer.
(al)
Verbändeappell „Windenergie und Artenschutz gewinnen nur gemeinsam!“ (PDF) (Deep Link)
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