[30.8.2022] Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen macht jetzt von einer Länderöffnungsklausel Gebrauch, mit der sie die Fördermöglichkeiten von Photovoltaik auf Freiflächen erweitert.
Um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen, hat die nordrhein-westfälische Landesregierung jetzt eine Verordnung erlassen. Wie das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie mitteilt, nutzt sie dabei eine Landeröffnungsklausel im Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG). Die Klausel ermögliche es, die förderfähige Flächenkulisse für PV-Anlagen in Nordrhein-Westfalen um Grün- und Ackerlandflächen mit deutlich unterdurchschnittlichem Ertrag in so genannten benachteiligten Gebieten zu erweitern. Hochwertige Ackerböden blieben mit Blick auf die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln vorrangig der Landwirtschaft vorbehalten. In den jetzt neu hinzukommenden Freiflächen für die Nutzung von Solarenergie könnten pro Kalenderjahr in Summe Anlagen mit einer maximalen installierten Leistung von 300 Megawatt (MW; 150 MW in 2022) gefördert werden. Das entspreche einer Fläche von jährlich bis zu 400 Hektar.
Landwirtschaftliche Flächen mit einer hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit sowie Flächen in Natura-2000-Gebieten würden in der Verordnung von der zu öffnenden Flächenkulisse ausgeschlossen, um die Interessen von Landwirtschaft und Natur zu wahren.
Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen (CDU) erläutert: „Landwirtschaftliche Fläche ist ein hohes Gut, das wir in Nordrhein-Westfalen schützen wollen. Unsere Landwirtinnen und Landwirte sorgen mit ihrer täglichen Arbeit auf den Feldern und Wiesen im Land für die existentielle Versorgung unserer Bevölkerung. Die Förderung von Photovoltaikanlagen auf bestimmten für die Landwirtschaft wenig ertragreichen Flächen verbessert die Möglichkeit der Landwirte, wettbewerbsfähig zu wirtschaften und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.“
Dem Ministerium zufolge ist bisher die zulässige Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen im Rahmen des EEG unter anderem auf Randstreifen entlang von Straßen- und Schienenwegen begrenzt. Nun könnten in Nordrhein-Westfalen auch bestimmte Projekte in der um Grün- und Ackerlandflächen in benachteiligten Gebieten erweiterten Flächenkulisse umgesetzt werden und bereits in der kommenden Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur im November teilnehmen.
(th)
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