[2.12.2022] Die Strompreisbremse sollte nicht aus Solarumsätzen finanziert werden. Mit diesem Appell richtet sich die Solarwirtschaft an die Bundesregierung. Auch hat der Bundesverband Solarwirtschaft eine Umfrage in der Bevölkerung durchgeführt.
Eine Bevölkerungsmehrheit begrüßt die von der Bundesregierung geplante Strompreisbremse, lehnt jedoch die vorgesehene Form ihrer Finanzierung mittels einer umfassenden Umsatzabschöpfung bei Betreibern erneuerbarer Energien ab. Dies geht aus den Ergebnissen einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage für den Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) hervor. Der Verband verweist außerdem auf ein von ihm bei der auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Berliner Anwaltskanzlei RAUE in Auftrag gegebenes Gutachten. Demnach verstößt der Gesetzesentwurf gegen das Grundgesetz. Die juristische Analyse kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass die geplante Erlösabschöpfung wie zuvor schon die gescheiterte Gasumlage eine unzulässige Sonderabgabe darstelle. BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig appelliert an die Bundestagsabgeordneten, den Gesetzesentwurf zur Finanzierung der Strompreisbremse derart zu entschärfen, dass die Investitionssicherheit der Solarbranche sowie der Klimaschutz nicht in Mitleidenschaft gezogen und eine Klagewelle vermieden wird. Das Gesetz soll noch im Jahr 2022 in Kraft treten. Die Solarbranche hatte in den zurückliegenden Wochen wiederholt davor gewarnt, dass die Strompreisbremse nicht zu einer Energiewendebremse werden dürfe und die Bundesregierung gebeten, die Spielräume der EU-Vorgeben vollumfänglich zu nutzen und erhebliche Kostensteigerungen bei Errichtung, Finanzierung und Betrieb neuer EE-Projekte zu berücksichtigen.
Nach den Ergebnissen der durch das Meinungsforschungsinstitut YouGov in der vergangenen Woche durchgeführten Umfrage unter 2.040 Bürger im wahlfähigen Alter wollen nur 19 Prozent derer, die eine Meinung zu diesem Thema haben, die Strompreisbremse hauptsächlich aus den Umsätzen von erneuerbaren Energien und anderen Energieträgern abgeschöpft sehen, teilt der BSW mit. 61 Prozent präferieren als Finanzierungsquelle vielmehr entweder „Zufallsgewinne" von Atom- und Kohlekraftwerken (35 Prozent) oder das allgemeine Steueraufkommen (26 Prozent). 20 Prozent könnten sich eine moderate Sonderabgabe oder Steuer auf einen Teil der Gewinne aller Energieerzeuger vorstellen. Zudem haben der BSW Solar und andere Bundesverbände der Solar- und Heizungsbranche Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestag aufgefordert, die Anschaffung von Solarwärmeanlagen im Rahmen des Jahressteuergesetzes von der Mehrwertsteuer zu befreien. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Anwendung einer entsprechenden EU-Empfehlung für den Erwerb von Solarstromanlagen zwar zu Recht geplant sei, aber nicht gleichermaßen für die Errichtung von Solarwärmesystemen.
(ur)
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