[9.2.2023] Die Windenergie soll die Stadt Berlin bei ihrem Ziel unterstützen, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden. Ein wichtiger Baustein sollen dabei Windenergieanlagen auf Dächern sein. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat jetzt die Grundlagen für deren Genehmigung geschaffen.
In Berlin hat jetzt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen planungsrechtliche Grundlagen für die Genehmigung von Windenergieanlagen auf Dächern veröffentlicht. Dies teilt die Senatsverwaltung mit. Andreas Geisel (SPD), Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, erläutert: „Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 zu einer klimaneutralen Stadt zu werden. Mit Windrädern auf Dächern von Hochhäusern können wir saubere Energie erzeugen. Wir leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende im innerstädtischen Bereich. Wir wollen Berlin zur Windenergie-Metropole Deutschlands machen.“
Flächenziele durch Dachanlagen erreichen
Angaben der Senatsverwaltung zufolge fordert das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) den Ausbau der Windenergie und gibt den Bundesländern entsprechende Flächenziele vor. Das Land Berlin müsse demnach bis Ende des Jahres 2027 0,25 Prozent und bis Ende des Jahres 2032 0,50 Prozent seiner Landesfläche für den Ausbau ausweisen. Dieses Gesetz habe das Land Berlin im Bundesrat unterstützt. Gleichzeitig sei jedoch angeregt worden, dass es für Stadtstaaten sinnvoll ist, die verlangte Leistung auch auf anderem Wege – etwa durch die Errichtung von Windenergieanlagen auf Dächern – zu erbringen.
Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen soll bereits jetzt in Berlin mit dem Ausbau der Windenergie auf Dächern begonnen werden. Um eine berlinweit einheitliche und rechtssichere Anwendung der baurechtlich relevanten Regelungen sicherzustellen, habe die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen die entsprechende Handreichung verfasst. Sie setze sich mit der rechtlichen Einordnung von Windenergieanlagen auseinander und enthalte Ausführungen zur Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, innerhalb eines so genannten unbeplanten Innenbereichs sowie im Außenbereich. Luftfahrtrechtliche und bauordnungsrechtliche Fragestellungen, die im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen sind, würden ebenfalls thematisiert. Die Handreichung soll durch ihre umfangreichen und praxisgerechten Ausführungen die Verfahrensdauer bei der Genehmigung von Windenergieanlagen beschleunigen.
Pilotprojekt im Bezirk Lichtenberg
Im Land Berlin habe das Pilotprojekt zur Errichtung von vier Windenergieanlagen auf dem Wohnhochhaus LIESE der HOWOGE im Bezirk Lichtenberg Vorbildcharakter. Hier seien bereits erste Erfahrungen gesammelt worden, welche Prüfschritte, insbesondere mit Blick auf das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht, zu bearbeiten sind. Aufgrund der Bedeutung des Projekts sowie der Tatsache, dass es sich um die erstmalige Genehmigung von Windenergieanlagen auf einem Wohnhochhaus handelt, unterstütze die Bauaufsicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen den Bezirk Lichtenberg in den finalen Schritten des Genehmigungsverfahrens.
(th)
Hier finden Sie die Handreichung (PDF) (Deep Link)
https://www.berlin.de
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