[3.4.2023] Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat jetzt einen Gesetzentwurf zur Änderung der Bauordnung verabschiedet, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu erleichtern. Die Änderungen betreffen unter anderem die Abstandsflächenregelungen für Windenergie- und Photovoltaikanlagen sowie die Zulassung von freistehenden Photovoltaikanlagen.
Der Ausbau erneuerbarer Energien soll in Sachsen-Anhalt künftig leichter sein. Wie die Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt mitteilt, hat die Landesregierung jetzt den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bauordnung verabschiedet, mit dem unter anderem neue Regelungen zu Abstandsflächen für Windenergie- und Photovoltaikanlagen auf den Weg gebracht werden. „Mit den beabsichtigten Änderungen wollen wir den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in unserem Land wirksam unterstützen“, erklärt die Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Lydia Hüskens (FDP).
Nach den Worten der Ministerin soll die Abstandsfläche für Windenergieanlagen auf das allgemeine Maß von 0,4 H (Abstand zu Grundstücksgrenzen circa das 0,4-fache der Höhe der Anlage) gesenkt werden. „Damit werden eventuell bestehende Hürden aufgrund einzutragender Baulasten reduziert“, erläuterte Lydia Hüskens. Die in den Regionalen Entwicklungsplänen beziehungsweise Sachlichen Teilplänen enthaltenen Abstände von Windenergieanlagen gegenüber Siedlungsflächen seien davon nicht betroffen.
Laut Staatskanzlei regelt der Gesetzentwurf darüber hinaus die Abstandsfläche für technische Anlagenteile auf Dächern neu; also auch von Anlagen zur Solarenergiegewinnung wie etwa Photovoltaikanlagen oder Solarthermieanlagen. Ein geringerer Abstand zu Brandwänden erleichtere künftig die Zulassung.
Außerdem sollten freistehende Photovoltaikanlagen mit einer Höhe von bis zu drei Metern und einer Gesamtlänge von bis zu neun Metern künftig verfahrensfrei gestellt werden. Das heiße, hier sei kein Bauantrag mehr notwendig.
Neben den im Hinblick auf den Ausbau erneuerbarer Energien beabsichtigten Änderungen fasse der Gesetzentwurf die Regelungen zur Bauvorlageberechtigung neu. Nach einer rund vierwöchigen Anhörung der Kammern und Verbände (wie kommunale Spitzenverbände sowie Interessenvertretungen für erneuerbare Energien und der Wohnungswirtschaft) befasse sich das Kabinett erneut mit dem Entwurf des Gesetzes, bevor es vom Landtag verabschiedet werden kann.
(th)
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