[6.4.2023] Der Verband kommunaler Unternehmen kritisiert den Entwurf zur Novellierung der Gesetze für Energiepreisbremsen: Die geplanten Sonderregelungen für Heizstrom führten zu unvertretbar aufwendigen Korrekturverfahren.
Das Bundeskabinett hat gestern (5. April 2023) den Entwurf einer Anpassungsnovelle zu den Erdgas-, Wärme- und Strom-Preisbremsengesetzen beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf sollen bestehende Regelungen im Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und im Strompreisbremsengesetz (StromPBG) klargestellt, Regelungslücken geschlossen und ein effektiver Vollzug der Energiepreisbremsen gewährleistet werden.
Zu den geplanten Anpassungen erklärte Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU): „Der Beschluss des Bundeskabinetts zur Änderung der Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen enthält Licht und Schatten. Pragmatische Lösungen für von der Pandemie oder der Flutkatastrophe betroffene Unternehmen stehen neuen unvertretbar aufwendigen Korrekturverfahren beim Heizstrom gegenüber.“
So nachvollziehbar Anpassungen mit dem Ziel größtmöglicher Gerechtigkeit seien, in der Praxis machten sie die Umsetzung der Preisbremsengesetze für Energieversorgungsunternehmen noch komplizierter. Die geplanten Sonderregelungen für Heizstrom führen nach diesem Gesetzentwurf laut Liebing dazu, dass die Entlastung nachträglich für Millionen von Kunden wieder neu berechnet werden muss. „Das führt zu einem Aufwand, der in keinem Verhältnis zu dem Ergebnis steht. Deshalb appelliere ich an den Deutschen Bundestag, von dieser Änderung der Preisbremsengesetze abzusehen und einfachere Lösungen, die möglich sind, zu beschließen“, sagte Liebing.
(al)
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