[24.5.2023] Die rheinland-pfälzische Landesregierung überträgt die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen auf die Landesebene. Bisher waren die Kommunen zuständig.
Für die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in Rheinland-Pfalz sollen künftig die Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD) und nicht mehr die kreisfreien Städte und Landkreise zuständig sein. Das hat der Ministerrat in der vergangenen Woche beschlossen. Damit will die Landesregierung die Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen. Nach Angaben des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität erhalten die Struktur- und Genehmigungsdirektionen für die neue Aufgabe mehr Personal.
Klimaschutzministerin Katrin Eder (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte: „Rheinland-Pfalz muss unter anderem die Windkraft massiv ausbauen, um seine Klimaschutzziele zu erreichen und die heimische Wirtschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger unabhängig von internationalen Energiekrisen zu machen. Hürden und Verzögerungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien müssen hinterfragt und gegebenenfalls beseitigt werden – wie etwa mit der Vereinfachung von Genehmigungsverfahren.“ Mit der Zentralisierung der immissionsschutzrechtlichen Verfahren für Windenergieanlagen würden diese landesweit vereinheitlicht und beschleunigt.
(al)
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