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Sachsen:
Zwischenbilanz zum EKP


[8.6.2023] Das vor zwei Jahren beschlossene Energie- und Klimaprogramm (EKP) des Freistaats Sachsen legt strategische Grundlagen bis zum Jahr 2030 fest. Eine Zwischenbilanz hat jetzt der sächsische Energie- und Klimaschutzminister Wolfram Günther gezogen.

Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft hat jetzt Bilanz zum vor zwei Jahren beschlossenen Energie- und Klimaprogramm (EKP) des Freistaats gezogen. Energie- und Klimaschutzminister Wolfram Günther (Bündnis 90/Die Grünen) sagte aus diesem Anlass, dass vor zwei Jahren in Sachsen ein neuer Kurs eingeschlagen worden sei. Er erwähnte, dass das Thema Photovoltaik auf Freiflächen neu angegangen wurde und die Gemeinden nun die Möglichkeit hätten, selbst Flächen für erneuerbare Energien auszuweisen, da ihnen die Flexibilisierungsklausel zur Verfügung gestellt wurde. Er fügte hinzu, dass im begrenzten Rahmen der naturschutzfachlichen Belange ein Teil der Wälder für die Nutzung von Windenergie geöffnet worden sei. Des Weiteren habe man Moore wiederhergestellt und den Waldumbau massiv beschleunigt, um den Klimaschutz und die CO2-Bindung zu verbessern. Im Staatswald seien die so genannten Prozessschutzflächen erweitert worden, das heißt Flächen, die aus der Nutzung genommen werden, um dem Klimaschutz zu dienen. Zusätzlich seien in der Landwirtschaft und im Ernährungssystem deutliche Anreize für eine klimafreundlichere Produktion und kürzere Transportwege vom Acker auf den Teller geschaffen worden. Durch Programme wie „Nachhaltig aus der Krise“ und den eku-Zukunftspreis seien viele Projekte angestoßen worden, die zum Klimaschutz und zur Energiewende beitragen. Zusammenfassend stellte er fest, dass Sachsen einen neuen Kurs eingeschlagen habe. Er betonte jedoch auch, dass dies noch nicht ausreiche. Es bleibe eine Aufgabe der gesamten Staatsregierung und jedes einzelnen Ressorts, die Aufträge aus dem EKP entschlossen umzusetzen.

Strategische Grundlagen bis 2030

Angaben des Staatsministeriums zufolge legt das EKP 2021 die Grundlagen und die strategische Ausrichtung der Energie- und Klimapolitik für Sachsen bis zum Jahr 2030 fest. Das Vorgänger-EKP stammte aus dem Jahr 2012 und habe den Ausbau der erneuerbaren Energien sowie den Klimaschutz nur sehr unzureichend berücksichtigt.
Das EKP bestehe aus zwei Teilen. Teil eins beschreibe die Grundlagen und die strategische Ausrichtung der sächsischen Energie- und Klimapolitik, den regionalen Klimawandel, die Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Sachsen, die europäischen und nationalen klimapolitischen Rahmenbedingungen sowie die politischen Leitlinien und energie- und klimapolitischen Strategien für Sachsen bis 2030.
Teil zwei beschreibe Ziele und Handlungsschwerpunkte in den Handlungsfeldern klimabewusste Landesverwaltung, kommunaler Klimaschutz und Klimaanpassung, Energieversorgung, Industrie und Gewerbe, Mobilität, Gebäude, Umwelt und Landnutzungen, Gesundheit und Katastrophenschutz, Forschung und Wissensvermittlung.
Staatskanzlei und Ministerien setzten das EKP um und erstellten aus den Zielen und Handlungsschwerpunkten in eigener Zuständigkeit Maßnahmen. Eine interministerielle Arbeitsgruppe habe daraus in den letzten zwei Jahren einen gemeinsamen Maßnahmenplan erarbeitet. Er soll in Kürze im Kabinett vorgestellt und beschlossen werden.
Etwa drei Viertel der im EKP-Maßnahmenplan enthaltenen Maßnahmen liefen bereits. Sie würden durch den Beschluss des Kabinetts nochmal bekräftigt und könnten so die Grundlage für künftige Finanzierungsbedarfe in den Ministerien bilden. Etwa die Hälfte der noch nicht begonnenen Maßnahmen lägen im Handlungsfeld klimabewusste Landesverwaltung. Der kommende Kabinettsbeschluss untermauere nochmals die Vorbildrolle der Staatsregierung. (th)

https://www.smekul.sachsen.de

Stichwörter: Politik, Sachsen, EKP



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