[28.6.2024] Im Saarland hat der Ministerrat jetzt das Gesetz zur Umsetzung der Wärmeplanung verabschiedet, das nun im Landtag beraten wird. Ziel ist es, durch dezentrale kommunale Konzepte eine nachhaltige und klimaneutrale Wärmeversorgung zu gewährleisten.
Der saarländische Ministerrat hat jetzt das Gesetz zur Umsetzung der Wärmeplanung (WPUG) verabschiedet, wodurch der Weg für das parlamentarische Verfahren geebnet wird. Wie das saarländische Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie mitteilt, wird Energieminister Jürgen Barke (SPD) den Gesetzesentwurf in der nächsten Landtagssitzung am 10. Juli einbringen.
Energieminister Barke betont die Bedeutung der Wärmewende: „Im Wärmebereich bestehen erhebliche Potenziale. Daher wollen wir die Wärmewende konsequent voranbringen. Sie soll dazu beitragen, die Versorgungssicherheit zu erhöhen und die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen zu reduzieren.“ Eine nachhaltige Wärmeversorgung solle langfristig stabile und bezahlbare Energiepreise gewährleisten sowie die lokale Umweltbelastung verringern. Zudem biete die Umsetzung wirtschaftliche Chancen durch Investitionen in lokale Energieinfrastrukturen und -technologien sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen.
Das Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPG) legt laut Ministerium die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Wärmepläne in den Ländern fest. Die Übertragung der Erstellung dieser Pläne auf die Gemeinden fördere eine dezentrale und partizipative Herangehensweise.
Durch die kommunale Wärmeplanung sollen klimaneutrale Wärmeversorgungskonzepte für Gemeinden, Stadtteile und Quartiere entwickelt werden. Die Kommunen initiieren, investieren und steuern diese Maßnahmen, wobei sie ihr Wissen über lokale Gegebenheiten nutzen, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. „Kommunale Konzepte zur Wärmeplanung können innovative Lösungen gerade auch in den ländlichen Regionen aufzeigen“, so Barke.
Die Erstellung der Wärmepläne stellt neue Aufgaben für die Gemeinden dar, für die ein finanzieller Ausgleich gemäß dem Konnexitätsausführungsgesetz in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden vorbereitet wird.
(th)
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