[9.8.2024] Die Europäische Union fordert die Einführung von Energy Sharing, doch die Bundesregierung hat noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Der Bundesverband Erneuerbare Energie mahnt nun zur Eile.
Bereits seit 2018 gibt es eine EU-Richtlinie für das Konzept des Energy Sharing, bei dem Mitglieder von Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften ihren gemeinschaftlich erzeugten Ökostrom vergünstigt über das regionale Verteilnetz nutzen können. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf angekündigt, bislang aber nicht vorgelegt. Die Zeit drängt, mahnt jetzt Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE).
„Trotz des langen Vorlaufs und der ursprünglich von der EU gesetzten Umsetzungsfrist bis Mitte 2021 hat es die Bundesregierung bisher versäumt, einen belastbaren Rechtsrahmen für Energy Sharing vorzulegen“, erklärt Peter. Zwar werde mit dem Photovoltaik-Paket die gemeinschaftliche Versorgung von Gebäuden ermöglicht und mit dem neuen Gesetzentwurf zur Stärkung genossenschaftlicher Rechtsformen die Gründung von Bürgerenergiegenossenschaften erleichtert. Ein umfassendes Konzept zum Energie-Sharing lasse in Deutschland aber weiter auf sich warten.
Diese Verzögerung sei für den Verband nicht nachvollziehbar. Gemeinsam mit dem Bündnis Bürgerenergie, dem Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband und weiteren Partnern habe der BEE bereits ein konkretes Modell zur Umsetzung von Energy Sharing vorgelegt. „Wir erwarten, dass die Bundesregierung den lange angekündigten Entwurf endlich zur Verbändebeteiligung freigibt und dabei unsere sehr konkreten Vorschläge aufgreift. Das würde die demokratische Teilhabe an der Energiewende stärken und gleichzeitig die Akzeptanz für den notwendigen Ausbau erhöhen”, so Simone Peter.
Beim Energy Sharing können sich regionale Stromverbraucher – darunter Privathaushalte, Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen – zu Bürgerenergiegesellschaften zusammenschließen und gemeinsam Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien betreiben. Die Gesellschaften können sich mit dem erzeugten Strom selbst versorgen. Um dies wirtschaftlich zu gestalten, ist es nach Ansicht des BEE notwendig, die Fortzahlung der Marktprämie für die beteiligten Erneuerbare-Energien-Anlagen sicherzustellen. Darüber hinaus sollten die zunächst entstehenden Mehrkosten für die beteiligten Unternehmen durch eine Energie-Sharing-Prämie abgedeckt werden. Diese Prämie sollte pro direkt verbrauchter Kilowattstunde an die Bürgerenergiegesellschaften gezahlt werden. Entsprechende Modelle gebe es bereits in anderen EU-Mitgliedstaaten, etwa in Österreich mit seinen Energiegemeinschaften, so der Verband. Sie seien auch bereits von der EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt worden.
Peter erklärt abschließend: „Energy Sharing entlastet Verbraucherinnen und Verbraucher finanziell und beteiligt sie gleichzeitig an der Energiewende. So werden sie von reinen Anrainern von Erneuerbare-Energien-Anlagen zu Teilhabern. Darüber hinaus schafft Energy Sharing Anreize für den dezentralen Verbrauch erneuerbarer Energien und erhöht die Akzeptanz der Energiewende.“
(al)
BEE-Positionspapier: Eckpunkte eines Energy-Sharing-Modells (PDF) (Deep Link)
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Bildquelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V.