BDEW: Zum Gaspreis-Urteil des BGH
[30.10.2015] Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Gasversorger die Steigerungen ihrer eigenen Bezugskosten an Tarifkunden weitergeben dürfen. Preiserhöhungen darüber hinaus sind nicht zulässig. Ein Urteil mit Augenmaß, findet der BDEW.
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