Freitag, 9. Oktober 2026
[09.10.2026] Die Bundesnetzagentur hat die Festlegung zur Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten (MiSpeL) beschlossen. Künftig können Speicher und bidirektionale Ladepunkte sowohl Netzstrom als auch selbst erzeugten Solarstrom aufnehmen und ins Netz zurückspeisen, ohne dass die EEG-Förderung entfällt.
Grünes Licht für E-Mobilität: Baden-Württemberg födert den Kauf von E-Fahrzeugen und den Bau von Ladesäulen.

Stromspeicher und bidirektionale Ladepunkte werden mit der Festlegung zur MiSpeL weitgehend gleichgestellt.

(Bildquelle: K21 media GmbH)

Mit der Festlegung zur Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten (MiSpeL) hat die Bundesnetzagentur neue Regeln für die flexible Nutzung von Stromspeichern und bidirektionalen Ladepunkten beschlossen. Wie die Behörde mitteilt, sollen damit bisherige Einschränkungen bei der Speicherung und Rückspeisung von Strom entfallen. Die Regelungen betreffen sowohl private Haushalte als auch Gewerbe und Industrie. Für Netz- und Messstellenbetreiber gilt eine Übergangsfrist bis Ende ... mehr...

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