[13.6.2024] Ein neues Gutachten zeigt, dass die Umstellung der Gasnetze auf Wasserstoff noch nicht verlässlich gewährleistet werden kann. Kommunen sollten daher bei ihrer Wärmeplanung nicht von einer Wasserstoffversorgung der Haushalte ausgehen.
Die Netzbetreiber können die Umstellung der Gasnetze auf Wasserstoff noch nicht verlässlich garantieren. Kommunen sollten daher bei ihrer Wärmeplanung nicht von einer Wasserstoffversorgung der Haushalte ausgehen. Zu diesem Ergebnis kommt ein neues Rechtsgutachten der Umweltrechtskanzlei Günther im Auftrag des Umweltinstituts München in Zusammenarbeit mit der Deutschen Umwelthilfe, dem WWF, GermanZero und dem Klima-Bündnis.
Die Gutachter der Kanzlei haben das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) untersucht, um zu klären, welche Handlungsspielräume Kommunen bei der Bewertung von Wasserstoff haben. Die wichtigsten Ergebnisse des Gutachtens:
Kein Fahrplan, keine Planung: Ohne einen verbindlichen Fahrplan für die Umstellung des lokalen Gasnetzes ist eine Wasserstoff-Wärmeplanung für Haushalte nicht verantwortbar. Der lokale Gasverteilnetzbetreiber muss in diesem Fahrplan die hohen Anforderungen des GEG erfüllen und zusichern, dass er bei einem Scheitern der Wasserstoffversorgung die Mehrkosten der Gebäudeeigentümer für die Umrüstung der Heizungsanlage übernimmt.
Fahrpläne für Gasnetzumstellung fehlen: Größere Städte müssen ihre Wärmepläne bis Mitte 2026 vorlegen, die übrigen Gemeinden bis Mitte 2028. Die Netzbetreiber sind derzeit nicht in der Lage, die Fahrpläne zu erstellen, da die regulatorischen Vorgaben für Gas- und Wasserstoffnetze noch nicht aktualisiert wurden und die tatsächliche Versorgung mit Wasserstoff nicht sichergestellt werden kann.
Industrielle Nutzung von Wasserstoff nicht ausgeschlossen: Das Gutachten betont, dass Kommunen in ihren Wärmeplänen nicht vorsorglich Wasserstoff-Netzgebiete vorsehen müssen, um ihre lokale Industrie später mit Wasserstoff zu versorgen. Kommunen können unabhängig von der Wärmeplanung Wasserstoffnetze speziell für die industrielle Nutzung planen.
Kommunen haben starke Rechte: Weder Gaskunden, Gasverteilnetzbetreiber noch Gasversorger können verlangen, dass die Kommune Wasserstoffnetzgebiete für Haushalte prüft oder festlegt. Kommunen können Fahrpläne für die Umstellung des Gasverteilnetzes ablehnen und den Planungsdienstleistern vorschreiben, welche Studien und Leitfäden zu verwenden sind. Entscheidende Abwägungen müssen sie selbst treffen.
Wiebke Hansen vom Umweltinstitut München sagt: „Kommunen sollten nicht mit Wasserstoff zum Heizen planen, weil es unrealistisch ist, dass grüner Wasserstoff dafür verfügbar und bezahlbar sein wird. Es ist gut, dass das Gutachten die Kommunen nun auch rechtlich darin bestärkt, die von den Verbänden der Gaswirtschaft forcierte Umstellung der Gasverteilnetze auf Wasserstoff abzulehnen. Damit können sich die Kommunen besser auf den Ausbau der Strom- und Fernwärmenetze konzentrieren. Mit der klaren Ansage, dass Wasserstoff nicht in die Wärmeversorgung kommt, schützen die Kommunen ihre Bürgerinnen und Bürger vor Fehlinvestitionen in H2-ready-Technologie.“
Andreas Wolter, Bürgermeister der Stadt Köln und Vorstandsvorsitzender des Klima-Bündnis, ergänzt: „Kommunale Wärmeplanung ohne Wasserstoff schont wertvolle finanzielle und personelle Ressourcen der Kommune, indem sie sich auf wirklich grüne und verfügbare Technologien konzentriert. Darüber hinaus hat sie einen positiven Einfluss auf die lokalen Klimaziele, da die Planung und Ausweisung von Wasserstoff-Netzgebieten den Ausstieg aus fossilen Gasen deutlich verlangsamen könnte.“
(al)
Rechtsgutachten der Umweltrechts-Kanzlei Günther (PDF) (Deep Link)
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