Donnerstag, 21. August 2025

BNetzAVectoring-Liste gestartet

[31.07.2014] Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat jetzt die so genannte Vectoring-Liste gestartet. Sie soll den Netzbetreibern Rechts- und Planungssicherheit geben, indem sie ihre VDSL2-Vectoring-Ausbauprojekte in das Verzeichnis eintragen.

Die konkreten Bedingungen für den Vectoring-Einsatz in den Netzen der Deutschen Telekom und ihrer Wettbewerber hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) jetzt endgültig festgelegt. Am 30. Juni 2014 ist die so genannte Vectoring-Liste offiziell eröffnet worden. Netzbetreiber können ab sofort ihre Ausbauprojekte in das neue Verzeichnis eintragen lassen. Auf diese Weise können sich die Unternehmen den ungestörten Vectoring-Einsatz und die dafür zu tätigenden Investitionen absichern lassen. Laut dem Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) gilt dabei grundsätzlich das so genannte Windhund-Prinzip: Wer als Erster einen Kabelverzweiger (KVz) erschließen möchte und sich in die Vectoring-Liste einträgt, hat diesen für sich reserviert. Das Ausbaudatum für die Erschließung mit der VDSL2-Vectoring-Technik darf maximal ein Jahr in der Zukunft – gerechnet vom Zeitpunkt der Eintragung – liegen. Wollen mehrere Netzbetreiber einen Kabelverzweiger reservieren, erhält derjenige den Zuschlag, der den KVz am schnellsten mit VDSL2-Vectoring ausbaut. Bereits im Juni 2014 hatte die BNetzA die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für den VDSL2-Vectoring-Einsatz im Netz der Deutschen Telekom festgelegt. Laut BREKO liegt der entsprechende Entscheidungsentwurf aktuell der EU-Kommission zur Stellungnahme vor, ist aber vorläufig in Kraft getreten. Die Vectoring-Liste wird von der Deutschen Telekom geführt. BREKO setzt deshalb darauf, dass die Bundesnetzagentur die Führung der Liste engmaschig kontrollieren wird, um Missbrauch auszuschließen. Die Deutsche Telekom musste ihre für den Einführungstag der Vectoring-Liste vorgesehenen Eintragungen bis zum 29. Juli 2014 bei der BNetzA hinterlegen, damit nachträgliche Anpassungen identifiziert werden können. Zudem bestehe ein Schadenersatzanspruch für den Fall, dass die Telekom die Vectoring-Liste sorgfaltswidrig führt. Fragen und Antworten rund um den Start der Vectoring-Liste hat BREKO im Internet veröffentlicht.





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