AmprionDialog für A-Nord gestartet
Der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Amprion startet jetzt die erste Dialogphase für das Gleichstromprojekt A-Nord zwischen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung an der Suche nach der bestmöglichen Verbindung zwischen Emden Ost an der Nordsee und Osterath im Rheinland soll sich bis in das Jahr 2018 hinein erstrecken. Wie der ÜNB mitteilt, bildet das Projekt A-Nord den rund 300 Kilometer langen nördlichen Teil des Korridors A. Damit ist A-Nord Teil einer der drei Hauptschlagadern der Energiewende. Nach ihrer Fertigstellung soll die neue Leitung Strom aus dem windreichen Norden in die Verbrauchszentren im Westen und Süden des Landes transportieren. Während der südliche Teil, das so genannte Ultranet, als Hybrid-Freileitung geplant ist, soll der nördliche Streckenabschnitt als Erdkabel verlegt werden. Ziel der Planung ist es, eine möglichst geradlinige Trasse zu finden. Verfahrensführende Behörde ist die Bundesnetzagentur (BNetzA). Die Fertigstellung der Leitung ist für das Jahr 2025 geplant. Klaus Wewering, Projektleiter A-Nord, erläutert: „Wir wollen vor dem Genehmigungsverfahren einen möglichst genauen Blick auf den Raum bekommen, in dem wir das Projekt später umsetzen.“ Seit dem Frühjahr 2016 ist Amprion alleiniger Vorhabenträger des Projekts. A-Nord als Erdkabel zu realisieren, hat der Gesetzgeber beschlossen. Deshalb hat Amprion seine Planungen neu aufgerollt. Bevor der Netzbetreiber genaue Trassenkorridore ermitteln will, sind in mehreren Stufen Gespräche mit Bürgern, Verwaltung und Politik geplant. „Wir setzen den Schwerpunkt in der frühen Planungsphase auf den Dialog in den Regionen, bevor wir konkrete Verläufe skizzieren“, sagt Wewering. „Das wird auch Einfluss darauf haben, wie unser Antrag zur Bundesfachplanung aussieht.“ Das Genehmigungsverfahren ist zweistufig aufgebaut. Im Zuge der Bundesfachplanung wird ein bestmöglicher Trassenkorridor für die Leitung festgelegt, wobei die Schutzgüter Mensch, Natur und Umwelt gleichermaßen berücksichtigt werden müssen. Während des nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens, wird schließlich der konkrete Trassenverlauf bestimmt und die BNetzA erteilt die rechtliche Zulassung für das Bauvorhaben.
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