Montag, 15. Juni 2026

BDEWKritik an Anreizregulierung NEST

[31.10.2025] Die Bundesnetzagentur hat den Länderausschuss über Anpassungen bei der neuen Anreizregulierung NEST informiert. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt einzelne Änderungen, hält sie insgesamt aber für unzureichend, um dringend nötige Investitionen in die Energienetze zu sichern.

Die Netzbetreiber haben in den vergangenen Monaten wiederholt auf Schwächen im Konzept der Bundesnetzagentur hingewiesen und konkrete Verbesserungsvorschläge unterbreitet.

(Bildquelle: adobestock)

Die Bundesnetzagentur hat den Länderausschuss über Änderungen an der neuen Anreizregulierung NEST für Strom- und Gasnetze unterrichtet. Wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) mitteilt, erkennt die Branche zwar erste Bewegung der Regulierungsbehörde, sieht den Reformbedarf jedoch weiterhin als groß an.

BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae betont, die Netzbetreiber hätten in den vergangenen Monaten wiederholt auf Schwächen im Konzept der Bundesnetzagentur hingewiesen und konkrete Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Positiv bewertet sie, dass künftig auch kleine und mittlere Stromverteilnetzbetreiber außerhalb des Regelverfahrens von einer jährlichen OPEX-Anpassung profitieren sollen. Dies sei ein wichtiger Schritt zu mehr Gleichbehandlung innerhalb der Branche.

Festhalten am bisherigen Modell

Insgesamt bleibe die Behörde jedoch bei ihrem bisherigen Modell, so Andreae. Damit verschenke sie die Chance, die Rahmenbedingungen für private Investitionen im internationalen Vergleich attraktiver zu gestalten. Angesichts eines geschätzten Investitionsbedarfs von rund 280 Milliarden Euro allein in den nächsten fünf Jahren könne der Netzausbau ohne privates Kapital nicht gelingen. Der BDEW appelliert an die Länderregulierungsbehörden, weitere Verbesserungen einzubringen.

Im Detail kritisiert der Verband unter anderem, dass Gasnetzbetreiber weiterhin keinen OPEX-Faktor erhalten sollen und das Instrument zudem nur befristet sowie mit zweijährigem Zeitverzug eingeführt werden soll – was laut BDEW dessen Wirkung um bis zu 50 Prozent mindert. Auch beim Effizienzvergleich und den Zulassungskriterien für das Vereinfachte Verfahren erkennt der Verband zwar Anpassungen, hält diese aber für unzureichend, um die Vergleichswerte stabiler zu gestalten.

Fehlende Dynamik

Enttäuscht zeigt sich der BDEW zudem über die beibehaltene Fremdkapital-Methodik. Statt eines dynamischen Modells bleibt die Bundesnetzagentur bei einem fixen Siebenjahreszeitraum. Dadurch drohten Netzbetreibern Unterdeckungen bei der Refinanzierung, etwa in der kommenden Regulierungsperiode 2029 bis 2033. Zwar soll die Behörde künftig die Jahre „signifikant hoher Investitionstätigkeit“ stärker gewichten, doch nach Einschätzung des Verbands mildert dies das Problem nur geringfügig.

Der BDEW fordert eine an die tatsächlichen Kapitalmarktbedingungen angepasste Dynamisierung der Fremdkapitalzinsen. Nur so lasse sich Planungssicherheit für Investoren und Netzbetreiber gewährleisten. Eine Umfrage des Verbands habe gezeigt, dass die derzeitige Methodik die Investitionsbereitschaft privater Kapitalgeber schwächt – und damit das falsche Signal für die anstehenden Milliardeninvestitionen in die Energie-Infrastruktur sende.





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