Energy SharingSolarstrom teilen

Energy Sharing: Seit dem 1. Juni 2026 können Bürger Strom von Nachbars Dach beziehen.
(Bildquelle: VZ NRW/adpic)
Seit dem 1. Juni 2026 ist in Deutschland ein neues Modell für die gemeinschaftliche Nutzung erneuerbarer Energien möglich: das sogenannte Energy Sharing. Bürgerinnen und Bürger können sich zu Stromgemeinschaften zusammenschließen und selbst erzeugten Solarstrom untereinander teilen. Die neue Regelung soll die Beteiligung an der Energiewende stärken und insbesondere Betreiber von Photovoltaikanlagen dabei unterstützen, ihren überschüssigen Strom wirtschaftlicher zu nutzen.
Lokale Energiegemeinschaften fördern
„Energy Sharing ermöglicht es, selbst erzeugten Solarstrom mit anderen privaten Haushalten zu teilen“, erklärt Thomas Zwingmann, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW. Die Idee stammt ursprünglich aus der Europäischen Union. Ziel sei es, Bürgerinnen und Bürger stärker an der Energiewende zu beteiligen und lokale Energiegemeinschaften zu fördern. Zwar war es auch bislang grundsätzlich möglich, überschüssigen Solarstrom an Nachbarn zu verkaufen. In der Praxis erwies sich dies jedoch häufig als schwierig.
„Der Verkauf von überschüssigem Solarstrom an Nachbarn war theoretisch schon vorher möglich, scheiterte aber oft an hohen rechtlichen und organisatorischen Anforderungen“, sagt Zwingmann. Mit der neuen gesetzlichen Regelung soll sich das nun ändern. Betreiber von Photovoltaik- oder Windkraftanlagen werden beim Verkauf von Strom im Rahmen des Energy Sharing nicht automatisch zu Energieversorgern mit umfangreichen regulatorischen Pflichten. „Dadurch können sie deutlich einfacher Strom mit anderen teilen“, so der Energieexperte.
Wirtschaftliche Vorteile für Erzeuger und Verbraucher
Das neue Modell verspricht Vorteile für beide Seiten. Anlagenbetreiber können ihren überschüssigen Strom zu einem individuell vereinbarten Preis an andere Haushalte weitergeben, anstatt ihn ausschließlich gegen die vergleichsweise niedrige Einspeisevergütung ins öffentliche Netz einzuspeisen. „Für Betreiberinnen und Betreiber kann sich Energy Sharing wirtschaftlich lohnen“, betont Zwingmann. Unter Umständen ließen sich höhere Einnahmen erzielen und Investitionen in die eigene Solaranlage schneller amortisieren. Gleichzeitig könnten Verbraucherinnen und Verbraucher von günstigeren Strompreisen profitieren. Allerdings müsse der vereinbarte Preis einschließlich aller Nebenkosten, Entgelte und Abgaben unter dem marktüblichen Strompreis liegen. „So entsteht ein Spielraum, von dem beide Seiten profitieren können“, erklärt Zwingmann.
Smart Meter als zentrale Voraussetzung
Damit Energy Sharing in der Praxis funktioniert, sind jedoch technische Voraussetzungen zu erfüllen. Eine Schlüsselrolle spielen dabei intelligente Messsysteme, sogenannte Smart Meter. Sie erfassen sowohl die Stromerzeugung als auch den Verbrauch in kurzen Zeitintervallen. „Sowohl die erzeugenden als auch die verbrauchenden Haushalte müssen entsprechend ausgestattet sein, damit Energy Sharing möglich wird“, erläutert Zwingmann. Für die Beteiligten ändere sich vor allem die Art der Abrechnung, die auf den präzisen Messdaten der Smart Meter basiert.
Noch einige Hürden bei der Umsetzung

Trotz des Inkrafttretens der gesetzlichen Regelungen sieht der Verbraucherschützer derzeit noch Herausforderungen. So seien intelligente Messsysteme bislang nicht flächendeckend installiert. Zudem sei die sogenannte Marktkommunikation zwischen Netzbetreibern, Stromgemeinschaften und weiteren Akteuren noch nicht abschließend geregelt. „Hier bedarf es noch Regelungen durch die Bundesnetzagentur“, sagt Zwingmann. Daher werde es voraussichtlich noch einige Jahre dauern, bis Energy Sharing in Deutschland breite Anwendung findet. Entscheidend sei, wie konsequent Bundesnetzagentur, Netzbetreiber und Dienstleister die praktische Umsetzung vorantreiben.
Dennoch bewertet der Energieexperte die Entwicklung positiv. „Insgesamt bietet Energy Sharing Chancen für Verbraucherinnen und Verbraucher, stärker an der Energiewende teilhaben zu können – auch für Haushalte mit weniger Geld“, betont er. Nun komme es darauf an, die gesetzlichen Möglichkeiten in alltagstaugliche und unkomplizierte Lösungen zu überführen. „Die gute Idee muss praktikabel umgesetzt werden.“
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