Donnerstag, 13. August 2026

SokrathermPolitische Entscheidungen verbessern Bedingungen für KWK

[22.07.2026] Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz und ein EuGH-Urteil stärken die Rahmenbedingungen für Kraft-Wärme-Kopplung. Beide Entscheidungen könnten den Einsatz von Blockheizkraftwerken erleichtern und die anstehende Reform des KWK-Gesetzes beeinflussen.

BHKW können neben Erdgas auch Biomethan, Biogas, Wasserstoff, Klärgas oder Deponiegas nutzen und lassen sich mit Wärmepumpen kombinieren.

(Bildquelle: SOKRATHERM GmbH)

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bringen nach Einschätzung der Branche wichtige Veränderungen für die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Wie der BHKW-Hersteller Sokratherm berichtet, verbessern beide Entscheidungen die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Blockheizkraftwerken (BHKW).

Das GModG ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG). An die Stelle der bisherigen 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Wärme tritt die sogenannte Bio-Treppe. Sie sieht vor, den Anteil erneuerbarer Brennstoffe wie Biomethan, Biogas oder grünem Wasserstoff schrittweise von zehn Prozent ab dem 1. Januar 2029 auf 60 Prozent im Jahr 2040 anzuheben (wir berichteten).

KWK-Anlagen werden im Gesetz ausdrücklich als zulässige Option für den Austausch von Heizungsanlagen genannt. Damit entfällt nach Angaben von Sokratherm die Unsicherheit, ob Blockheizkraftwerke auch künftig in neuen Heizsystemen eingesetzt werden dürfen. BHKW können neben Erdgas auch Biomethan, Biogas, Wasserstoff, Klärgas oder Deponiegas nutzen und lassen sich mit Wärmepumpen kombinieren. Da sie gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen, können sie insbesondere in Zeiten geringer Wind- und Solarstromerzeugung zur Netzstabilität beitragen.

Zusätzliche Bedeutung misst das Unternehmen einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs bei. Der EuGH entschied, dass das über eine Umlage finanzierte deutsche KWK-Gesetz keine staatliche Beihilfe darstellt (wir berichteten). Damit ist für das Gesetz keine Genehmigung der EU-Kommission erforderlich. Nach Darstellung von Sokratherm endet damit ein langjähriger Rechtsstreit zwischen Bundesregierung und EU-Kommission.

Aus Sicht des Unternehmens erleichtert das Urteil die geplante Überarbeitung des KWK-Gesetzes im zweiten Halbjahr 2026. Sokratherm rechnet damit, dass die Novelle im Herbst verabschiedet wird und zum 1. Januar 2027 ohne Unterbrechung in Kraft treten kann.

Für Projekte mit Blockheizkraftwerken bis 50 Kilowatt elektrischer Leistung empfiehlt das Unternehmen, Planungen und Beauftragungen noch im laufenden Jahr abzuschließen. So könnten nach derzeitigem Stand die geltenden Förderbedingungen des bestehenden KWK-Gesetzes für diese Leistungsklasse noch genutzt werden.





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