EEG-NovelleKritik aus der Biogasbranche

Ein Netzwerk der Biogasbranche kritisiert den Entwurf zur EEG-Novelle als existenzielle Bedrohung für bestehende Biogasanlagen.
(Bildquelle: adobe stock)
Der Entwurf der EEG-Novelle stößt bei der Biogasbranche auf scharfe Kritik. Das Netzwerk Flexperten spricht von einem drohenden „Kahlschlag“ für bestehende Biogasanlagen und fordert deutliche Änderungen am Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Wie das Netzwerk mitteilt, reicht die vorgesehene Erhöhung der installierten Biogasleistung auf 9,5 Gigawatt (GW) nicht aus, um den geplanten Wechsel zu einer überwiegend flexiblen Stromerzeugung auszugleichen. Entscheidend sei vielmehr das Ausschreibungsvolumen. Dieses soll nach dem Entwurf von derzeit einem GW auf 0,5 GW pro Jahr sinken. Nach Berechnungen der Flexperten würde dadurch die Biogaserzeugung um rund 70 Prozent zurückgehen. Für den Erhalt der bestehenden rund 10.000 Anlagen seien Ausschreibungen im Umfang von drei bis vier GW pro Jahr erforderlich.
Tatsächliche Einsatzmöglichkeiten werden verkannt
Nach Auffassung des Netzwerks verkennt der Gesetzentwurf zudem die tatsächlichen Einsatzmöglichkeiten von Biogas. Zwar werde im Entwurf darauf verwiesen, dass Biogas künftig verstärkt für andere Zwecke genutzt werden solle. Dies setze jedoch eine Aufbereitung zu Biomethan und die Einspeisung in das Erdgasnetz voraus. Nach Angaben der Flexperten sind jedoch 80 bis 90 Prozent der bestehenden Biogasanlagen nicht an das Gasnetz angeschlossen und könnten diesen Weg daher nicht nutzen.
Die Organisation sieht in den vorhandenen Biogasanlagen ein erhebliches Potenzial für die Versorgungssicherheit. Durch den Umbau zu flexiblen Speicherkraftwerken könnten nach ihrer Einschätzung zusätzlich bis zu 15 GW Kraftwerkskapazität bereitgestellt werden. Diese Kapazitäten würden derzeit stattdessen mit neuen Gaskraftwerken auf Basis importierten Erdgases aufgebaut. Der Ausbau bestehender Biogasanlagen könne die Kosten je Gigawatt neuer Leistung etwa halbieren und gleichzeitig die heimische Wertschöpfung stärken, argumentiert das Netzwerk.
Kritik üben die Flexperten auch an der geplanten Förderung flexibler Biogasanlagen. Während für neue Langzeitkapazitäten aus Gaskraftwerken im geplanten Stromversorgungskapazitätsgesetz (StromVKG) der Höchstwert auf 244 Euro je Kilowatt und Jahr angehoben worden sei, solle der Flexibilitätszuschlag für Biogas weiterhin bei 100 Euro je Kilowatt und Jahr bleiben. Aus Sicht des Netzwerks trägt dies den gestiegenen Investitionskosten nicht Rechnung.
Biomethan-Peaker weiterhin fördern
Darüber hinaus kritisieren die Flexperten die vorgesehene Streichung der Förderung sogenannter Biomethan-Peaker. Diese hochflexiblen Anlagen hätten zuletzt erste Markterfolge erzielt. Der Wegfall der Regelung gefährde nach Einschätzung des Netzwerks auch Projektentwicklungen bei Stadtwerken.
Zur Finanzierung einer stärkeren Förderung schlägt das Netzwerk vor, den Flexibilitätszuschlag künftig über die Umlage des StromVKG statt aus Haushaltsmitteln zu finanzieren. Ein entsprechendes Rechtsgutachten einer Berliner Kanzlei solle diese Möglichkeit belegen. Insgesamt fordert die Initiative unter anderem höhere Ausschreibungsvolumina, einen auf 130 Euro je Kilowatt erhöhten Flexibilitätszuschlag, den Erhalt der Biomethan-Peaker sowie vereinfachte Netzanschlüsse für flexible Biogas-Speicherkraftwerke. Ohne entsprechende Änderungen, so die Warnung der Flexperten, werde Biogas im deutschen Energiesystem langfristig weitgehend an Bedeutung verlieren.
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