BundesregierungWindenergie-auf-See-Gesetz beschlossen

Das Bundeskabinett hat jetzt die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes beschlossen.
(Bildquelle: Offshore Wind Kommunikation)
Die Bundesregierung will den Ausbau der Offshore-Windenergie kostengünstiger und effizienter gestalten. Das Bundeskabinett hat dazu gestern die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes beschlossen. Wie die Bundesregierung mitteilt, bleiben die bisherigen Ausbauziele bestehen. Zugleich sollen die Rahmenbedingungen für Investitionen verbessert und die Netzanbindungen besser genutzt werden.
Eine zentrale Änderung ist die geplante Verlängerung der Betriebsdauer neuer Offshore-Anlagen von 25 auf 35 Jahre. Zudem soll die Netzanbindung stärker überbaut werden, damit die Leitungen besser ausgelastet werden. Die Novelle führt außerdem zweiseitige Contracts for Difference (CfD) ein. Sie sichern Betreibern einen Mindeststrompreis, während höhere Erlöse abgeschöpft werden sollen.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt insbesondere die stärkere Überbauung der Netzanschlüsse. Zugleich fordert er mehr Augenmaß beim Ausbau der deutschen Seeflächen. Zu dicht stehende Windparks können sich gegenseitig verschatten, wodurch die Stromerträge sinken. Der VKU hatte deshalb für eine Reduzierung des Ausbauziels in deutschen Gewässern von 70 auf rund 50 Gigawatt plädiert. Auch kleinere Ausschreibungsflächen mit höchstens einem Gigawatt Netzanschlusskapazität sollen aus Sicht des Verbands für mehr Wettbewerb sorgen.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht ebenfalls Nachbesserungsbedarf. BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae fordert insbesondere eine Lösung für die seit 2023 bezuschlagten Projekte. Es müsse geklärt werden, wie diese realisiert oder geordnet zurückgegeben werden können.
Kritisch sieht der BDEW zudem das geplante zweistufige Zuschlagsverfahren. Der Verband schlägt stattdessen direkte Auktionen für zweiseitige CfD mit einer einfachen Inflationsindexierung vor. Die Bundesregierung prüft nach eigenen Angaben, ob eine solche Indexierung noch in das parlamentarische Verfahren aufgenommen werden kann.
Positiv bewertet der BDEW den geplanten Ausschreibungskorridor von durchschnittlich 3.000 Megawatt pro Jahr sowie Ausschreibungsvolumina von in der Regel 1.000 bis 1.200 Megawatt je Fläche. Auch eine stärkere Zusammenarbeit mit europäischen Nachbarländern soll den Ausbau effizienter machen. Der BDEW fordert zudem eine geringere Leistungsdichte der Windparks, um höhere Stromerträge zu erreichen.
Weitere Änderungen betreffen unter anderem Cyber-Sicherheit und die Widerstandsfähigkeit der Anlagen. Der Meeresnaturschutz bleibt Bestandteil der Genehmigungsverfahren. Die geplante Streichung des sogenannten 2K-Kriteriums begrüßt der BDEW, da sie aus Sicht des Verbands eine effizientere Auslegung der Offshore-Netzinfrastruktur ermöglicht.
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