Montag, 9. Februar 2026

Baden-WürttembergFörderung für Nichtwohngebäude

[21.06.2018] Eigentümer von Nichtwohngebäuden in Baden-Württemberg erhalten für die energetische Sanierung wieder Zuschüsse vom Land. Seit Mitte Juni können die Anträge gestellt werden. Die Landesenergieagentur KEA begleitet das Programm.
Seit Mitte Juni können in Baden-Württemberg wieder Landesförderungen für die Sanierung von Nichtwohngebäuden beantragt werden.

Seit Mitte Juni können in Baden-Württemberg wieder Landesförderungen für die Sanierung von Nichtwohngebäuden beantragt werden.

(Bildquelle: KEA)

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat das Förderprogramm Klimaschutz-Plus für die Jahre 2018 und 2019 gestartet. Wie die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg mitteilt, stehen insgesamt 26 Millionen Euro zur Verfügung. Die Energieagentur begleitet das Programm. Klimaschutz-Plus wendet sich an Kommunen und kommunale Betriebe, Träger von Schulen und Kindertageseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Kirchen und Vereine. Auch Träger von Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und Heimen erhalten für die Sanierung ihrer Gebäude Geld vom Land. Anträge für Klimaschutz-Plus können bis zum 30. November 2019 eingereicht werden – vorausgesetzt, der Fördertopf ist noch nicht leer, meldet die KEA.

Förderung für energetische Sanierungen

Im CO2-Minderungsprogramm, dem ersten Teil des Programms, werden Klimaschutzaktionen an Nichtwohngebäuden mit Zuschüssen gefördert. Förderfähig sind Maßnahmen unter anderem zur Heizungserneuerung, Wärmedämmung und die Sanierung von Beleuchtungs- oder Lüftungsanlagen. Für jede über die Lebensdauer der Aktion eingesparte Tonne Kohlendioxid (CO2) wird ein Betrag von 50 Euro gewährt, informiert die KEA. Seit diesem Jahr gibt es einen zusätzlichen Bonus von fünf oder zehn Prozent auf den Förderbetrag, wenn das Gebäude durch die Sanierungsmaßnahme den KfW-Standard 70 oder den KfW-Standard 55 erreicht.
Den für ein Energie-Management-System beziehungsweise Umwelt-Management-System gewährten Bonus kann nun auch in Anspruch nehmen, wer seit zwei Jahren ein systematisches Energie-Management betreibt. Darüber hinaus wurde die Mindestförderung im CO2-Minderungsprogramm von 5.000 auf 3.000 Euro herabgesetzt, berichtet die KEA.



Klimaschutz-Plus stärkt flankierende Maßnahmen



Im zweiten Teil, dem Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm, können neben Kommunen jetzt auch kleine und mittlere Unternehmen sowie weitere Rechtspersonen die Einführung eines systematischen Energie-Managements beantragen.
Darüber hinaus erstreckt sich die etablierte Förderung für die Durchführung von Projekten in Schulen nun auch auf Kindertageseinrichtungen, meldet die KEA. Das Budget steige von bisher 20.000 Euro auf 30.000 Euro pro Kreis. Neu hinzu kommt auch ein Förderangebot für eine Erstberatung zur Abwärmenutzung.

Zusatzförderung für Schulen



Der dritte Programmteil mit dem Titel „Nachhaltige, energieeffiziente Sanierung“ ist ebenfalls neu. Er gewährt zusätzliche Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen an Schulgebäuden. Es ist möglich, diese mit den Geldern der Förderprogramme des Kultus- und des Finanzministeriums zu kumulieren, informiert die KEA. Vorhaben, die den KfW 70-Standard erreichen, erhalten 60 Euro pro Quadratmeter Schulfläche und bis zu maximal 500.000 Euro. Erreicht das Gebäude den KfW 55-Standard, erhöht sich der Zuschuss auf 120 Euro pro Quadratmeter Schulfläche oder maximal 1,2 Millionen Euro.





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