DigitalisierungsgesetzGeballte Kritik

v.l.: Martin Weyand, Mitglied der Hauptgeschäftsführung beim BDEW; Mario Ohoven, Präsident des BVMW
(Bildquelle: BDEW/BVMW)
Nachdem bereits der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) Verbesserungen im Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende angemahnt hatte (wir berichteten), legen der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) jetzt nach. Anlass bietet die Anhörung des Gesetzentwurfs zur Digitalisierung der Energiewende im Wirtschaftsausschuss des Bundestages. In der Kritik stehen vor allem die Zuständigkeiten für die Datenerhebung und die Finanzierung des Smart Meter Roll-out. Bislang liegen der Messstellenbetrieb und damit auch die Erhebung, Qualitätssicherung und Versendung der Daten in der Regel in der Verantwortung der Verteilnetzbetreiber (VNB). Der Gesetzentwurf sieht allerdings eine Weitergabe der Verantwortung an die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) vor.
Jeder muss die Daten bekommen, die er braucht
In einem vom BDEW beauftragten Gutachten des Büros für Energiewirtschaft und technische Planung (BET) wird dringlich von einer Neuverteilung der Kompetenzen abgeraten: „Jede Aufspaltung der Zuständigkeit für abrechnungsrelevante Daten erzeugt unweigerlich Nachteile für alle Beteiligten, ohne erkennbare Vorteile zu generieren. Auch das Prinzip der sparsamen Datenverwendung spricht dafür, die Zuständigkeit für die Bereitstellung abrechnungsrelevanter Daten vollständig beim Verteilnetzbetreiber zu belassen“, heißt es in dem abschließenden Bericht. BDEW-Hauptgeschäftsführer Martin Weyand schließt sich dieser Einschätzung an: „Auch wir sind der Meinung, dass die Verteilnetzbetreiber weiterhin die Verantwortung für den Betrieb aller 43 Millionen Messstellen in Deutschland haben sollten. Es wäre ineffizient, wenn die Daten der fünf Millionen Zählpunkte, die durch technische Nachrüstung fernauslesbar werden sollen, an anderer Stelle ausgewertet würden.“ Die VNB bräuchten die abrechnungsrelevanten Daten für ihr Netzgebiet in höchster Qualität. Zugleich sei es selbstverständlich, dass den ÜNB schnell die aggregierten Daten zur Verfügung gestellt werden. „Jeder muss die Daten bekommen, die er für die Ausführung seiner Aufgaben braucht“, so Weyand.
Zentralisierungstendenzen gefährden Energiewende
Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, spricht sogar von Zentralisierungstendenzen, welche die Energiewende gefährden: „Mit Sorge betrachtet die mittelständische Energiewirtschaft die Zentralisierungstendenzen im Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende. Die erhobenen Daten sollen künftig nicht mehr automatisch den Verteilnetzbetreibern zur Verfügung stehen. Dies gefährdet die Versorgungssicherheit und führt zum Aufbau teurer Parallelstrukturen für Datenaustausch und Bilanzierung.“ Die bewährte dezentrale Struktur vieler mittelständischer Energieversorger und eine Kaskadierung über mehrere Stufen seien wesentliche Erfolgsfaktoren der weltweit führenden Versorgungssicherheit in Deutschland. In einem Positionspapier hat der Verband nun seine Vorschläge für eine erfolgreiche Digitalisierung der Energiewirtschaft zusammengefasst. In der Finanzierung des Roll-out sieht der BDEW einen weiteren Knackpunkt des Gesetzentwurfs. Weyand: „Die vorgesehenen Preisobergrenzen decken nicht die Kosten für den Einbau und Betrieb der intelligenten Messsysteme. Der Umbau der Kundenanlagen darf nicht zu Lasten der Messstellenbetreiber gehen.“ Aus Sicht von Weyand müssen deshalb entweder die Preisobergrenzen angepasst oder der Umfang der Leistung reduziert werden.
http://www.bvmw.de
BET-Gutachten zum geplanten Messstellenbetriebsgesetz (PDF, 548 KB)
Positionspapier des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (PDF, 163 KB)
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