Donnerstag, 6. November 2025

EU-KommissionNeues Energiesparziel für Europa

[24.07.2014] Um 30 Prozent soll der Energieverbrauch in den EU-Mitgliedsstaaten bis 2030 sinken. Dieses Ziel gab der für Energie zuständige EU-Kommissar Günther Oettinger jetzt aus.
EU-Energiekommissar Günther Oettinger stellte neues Energieeffizienzziel vor.

EU-Energiekommissar Günther Oettinger stellte neues Energieeffizienzziel vor.

(Bildquelle: EU-Kommission)

Die Europäische Kommission hat gestern (23. Juli 2014) ein neues Energieeffizienzziel für die Mitgliedsstaaten ausgegeben. Um 30 Prozent soll der Energieverbrauch bis 2030 sinken. Der für Energie zuständige EU-Kommissar Günther Oettinger erklärte: „Unser Vorschlag ist die Triebfeder, die es der EU gestattet, auf kostenwirksame Weise mehr Versorgungssicherheit, Innovation und Nachhaltigkeit zu erreichen. Es ist ein ehrgeiziges und dennoch realistisches Ziel.“ Der Vorschlag gehe über das Energieeinsparungsziel von 25 Prozent hinaus, das erreicht werden müsste, um bis 2030 die CO2-Emissionen um 40 Prozent zu reduzieren. Die Energieeffizienzstrategie werde den Rahmen für eine Energie- und Klimapolitik bis 2030, der im Januar 2014 vorgestellt wurde, ergänzen. Ziel der Kommission sei es, das richtige Marktsignal zu senden und einen Anreiz für weitere Investitionen in energieeffiziente Technologien zu schaffen. Das EU-Energieeffizienzziel von 20 Prozent für 2020 werde laut aktueller Prognosen erreicht, so Oettinger. Voraussetzung sei allerdings, dass alle EU-Mitgliedstaaten die bisher beschlossenen Rechtsvorschriften umsetzen. Bisher hätten Italien, Zypern, Dänemark, Malta und Schweden die vollständige Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie in nationales Recht mitgeteilt. Stichtag für die Umsetzung war der 5. Juni 2014.

BDEW unterstützt Brüsseler Pläne

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte es, dass Brüssel den Mitgliedsstaaten bei der Steigerung der Energieeffizienz eigene Spielräume belasse. Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, sagte: „Die deutsche Energiewirtschaft unterstützt ausdrücklich das von der Kommission vorgeschlagene europaweit verbindliche Ziel, den Treibhausgasausstoß bis zum Jahr 2030 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren.“ Der immer effizientere Umgang mit Energie sei zudem neben anderen Instrumenten auch ein Beitrag zur Energieversorgungssicherheit. Mit Blick auf den in Deutschland geplanten Aktionsplan Energieeffizienz schlägt der BDEW unter anderem den Abbau bestehender Markthemmnisse für Energiedienstleistungen vor. Energieberatung, Energie-Management oder Contracting seien ein Schlüssel zur weiteren Steigerung der Energieeffizienz. Allerdings stünden vielfach Informationsdefizite über technologische Optionen, bestehende Fördermöglichkeiten aber auch rechtliche Hemmnisse einer weiteren Entwicklung des in Europa bereits führenden deutschen Energiedienstleistungsmarktes entgegen. An diesem Markt würden sich die BDEW-Mitgliedsunternehmen beteiligen und neue Geschäftsideen entwickeln.

VKU lehnt verpflichtende Maßnahmen ab

Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begüßte das neue EU-Energieeffizienzziel. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck erklärte: „Positiv ist, dass die EU-Kommission für den Zeitrahmen 2020 bis 2030 zunächst mit Bedacht vorgeht und sowohl die außenpolitische Perspektive wie auch die Durchsetzbarkeit innerhalb der Mitgliedstaaten in ihre Überlegungen bei der Festlegung des Effizienzziels einbezogen hat.“ Wie sich der Europäische Rat, die neue EU-Kommission und das neue EU-Parlament dazu verhalten und welche konkreten Gesetzgebungsvorschläge die neue EU-Kommission macht, bleibe abzuwarten. Reck dazu: „Für den Herbst erwarten wir vom Europäischen Rat allerdings eine klare Positionierung zu den Europäischen Energie- und Klimazielen bis 2030. Die Einführung verpflichtender Maßnahmen zur Erreichung des EU-Effizienzziels 2030 lehnen wir ab. Die Wahl der Mittel zur Erreichung des Energieeffizienzziels sollte unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips in die Verantwortung der EU-Mitgliedsstaaten gelegt werden.“

Wettbewerb im Energiedienstleistungsmarkt

Der VKU hatte Anfang Mai 2014 ein Modell zur nationalen Umsetzung von Artikel 7 der bestehenden EU-Energieeffizienzrichtlinie als konstruktiven Diskussionsbeitrag vorgestellt. Dieser Artikel sieht vor, dass Energievertriebe oder -verteiler mittels Effizienzmaßnahmen Energieeinsparungen bei ihren Endkunden erzielen müssen. „Wir haben uns jeher dafür eingesetzt, die Energieeffizienzziele mittels anderer strategischer Maßnahmen zu erreichen“, so Reck. Das Modell des VKU sehe vor, dass die bestehenden Instrumente, zum Beispiel Förderprogramme, weiter ausgebaut werden. Ergänzend soll ein wettbewerbliches, dezentrales Ausschreibungsmodell implementiert werden, das sich an alle relevanten Marktteilnehmer richtet und auf Freiwilligkeit beruht. Reck fordert: „Der Energiedienstleistungsmarkt sollte sich in einem wettbewerblich organisierten Energiemarkt entfalten können. Als vornehmlich dezentraler Markt muss sich dieser Markt auch regional weiterentwickeln können. Dafür brauchen wir faire Rahmenbedingungen, die es auch den Stadtwerken als relevante Player für Energiedienstleistungen ermöglichen, sich erfolgreich einzubringen. Das schafft nicht nur mehr Energieeffizienz, sondern auch Arbeitsplätze und Aufträge in der Region.“





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