Mittwoch, 17. September 2025

VerteilnetzbetreiberSenkung des Eigenkapitalzinssatzes

[14.10.2016] Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Eigenkapitalzinssatz für Verteilnetzbetreiber auf knapp sieben Prozent für Neuanlagen und auf mehr als fünf Prozent für Altanlagen festgesetzt.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat jetzt den Eigenkapitalzinssatz für Strom- und Gasnetzbetreiber bekannt gegeben. Dieser liegt bei 6,91 Prozent für Neuanlagen und bei 5,12 Prozent für Altanlagen und ist damit deutlich gesunken. Derzeit betragen die Zinssätze noch 9,05 Prozent für Neuanlagen und 7,14 Prozent für Altanlagen. „Die Festlegung der Zinssätze spiegelt die seit längerem niedrigen Zinsen an den Kapitalmärkten wider. Diese Entwicklung war im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher zu berücksichtigen und die Zinssätze abzusenken“, erklärt BNetzA-Präsident Jochen Homann die Entscheidung. „Die Bundesnetzagentur verwendet die bewährten Methoden zur Ermittlung der Zinssätze und sorgt so für verlässliche Rahmenbedingungen. Die Zinssätze gewährleisten, dass die Netzbetreiber die großen Investitionen der Energiewende stemmen können.“ Investitionen in Netze bleiben laut Homann attraktiv. Bei drehenden Kapitalmärkten könne die Behörde außerdem nachsteuern und die Zinssätze anpassen. Wie die Regulierungsbehörde mitteilt, ergibt sich der Eigenkapitalzinssatz aus einem Basiszinssatz und einem Wagniszuschlag, der das unternehmerische Risiko abbildet. Während der Basiszinssatz von 3,8 auf 2,49 Prozent abgesenkt worden sei, habe man den Wagniszuschlag auf 3,15 Prozent festgelegt. Die neuen Zinssätze sollen ab der nächsten Regulierungsperiode greifen. Diese beginne für Gasnetzbetreiber im Jahr 2018, für Stromnetzbetreiber im Jahr 2019. Die Eigenkapitalrendite bleibe dann über die gesamte Regulierungsperiode von fünf Jahren konstant.

Verbände kritisieren niedrigen Zinssatz

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), die in den vergangenen Monaten einen höheren Eigenkapitalzinssatz für Netzbetreiber gefordert haben, kritisieren den Beschluss der Bundesnetzagentur. „Durch die Energiewende gibt es in den Verteilnetzen einen erheblichen Investitionsbedarf. Diese Investitionen werden allerdings nur dann erfolgen, wenn die Eigenkapitalzinssätze angemessen sind und Investitionen auch tatsächlich zurück verdient werden können“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche. Beide Verbände kritisieren insbesondere den niedrigen Eigenkapitalzinssatz im europäischen Vergleich. Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, bekräftigt: „Es bleibt abzuwarten, ob Investoren auf dieser Basis bereit sind, die erforderlichen Finanzmittel in Milliardenhöhe zügig bereitzustellen. Verzögerungen beim Netzausbau können wir uns nicht leisten.“ Laut Kapferer sei jetzt das Gesamtpaket der Netzregulierung entscheidend. „Es darf nicht passieren, dass der Dreiklang aus Eigenkapitalzinssatz, den noch festzulegenden individuellen Effizienzvorgaben sowie den sektoralen Produktivitätsvorgaben die Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber infrage stellt.“ VKU-Hauptgeschäftsführerin Reiche beziffert das nötige Investitionsvolumen der Verteilnetzbetreiber für die kommenden Jahre auf 28 Milliarden Euro. Die Absenkung der Zinssätze habe jedoch massive negative Auswirkungen auf die Erlössituation der Verteilnetzbetreiber und der Verteilnetzausbau werde so deutlich erschwert. Abschließend betont Reiche, dass die Energieversorgung aufgrund des Ausbaus der erneuerbaren Energien vor allem eine leistungsfähige Versorgung vor Ort benötige: „Wir plädieren deshalb für einen zellularen Ansatz, in dem Strom, soweit möglich, lokal und regional erzeugt, gespeichert und verbraucht wird.“

Stadtwerke hoffen auf Verbesserungen

Auch das Stadtwerke-Netzwerk Thüga, dessen 100 Unternehmen zusammen knapp 190.000 Kilometer Strom- und 70.000 Kilometer Gasnetze betreiben, schließt sich der Verbändekritik an. Der Thüga-Vorstandsvorsitzende Michael Riechel sagt: „Die Absenkung des Eigenkapitalzinssatzes um fast 25 Prozent für die dritte Regulierungsperiode ist unverhältnismäßig und hemmt weitere Investitionen ins Verteilnetz.“ Die Absenkungen machten die Verbesserungen aus der jüngsten Novelle der Anreizregulierungsverordnung zunichte. Riechel: „Künftige Investitionen in den Ausbau und die Modernisierung unserer Verteilnetze werden gehemmt und unser bestehendes Anlagevermögen entwertet.“ Zwar sei eine gewisse Anpassung der Eigenkapitalzinssätze aufgrund des aktuell niedrigen Zinsniveaus verständlich, die BNetzA habe aber die Marktrisikoprämie zu niedrig angesetzt. Dabei würden sich die Risiken der Netzbetreiber gegenüber der letzten Festlegung erhöhen. Insbesondere der Einsatz neuer Technologien erhöhe das künftige Risiko. Auch schneide der Energiesektor im Vergleich zu anderen Sektoren wie beispielsweise der Telekommunikation zu schlecht ab. „Jetzt bleibt zumindest zu hoffen, dass beim Sockeleffekt nochmal nachgebessert wird“, fasst Riechel zusammen.

Andere halten den Zinssatz für zu hoch

Anders sieht das Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft beim Energie- und IT-Unternehmen LichtBlick. „Die Bundesnetzagentur geht nicht konsequent gegen überhöhte Netzentgelte vor“, sagt Lücking. „Eine Garantierendite von fünf Prozent wäre rechtlich geboten und hätte ausgereicht, um Investitionen in die Strom- und Gasleitungen sicherzustellen.“ Nach Einschätzung von Lücking werden die deutschen Verteilnetzbetreiber auch künftig „garantierte Traumrenditen kassieren“. Verbraucher würden so mit drei Milliarden Netzentgelten zusätzlich belastet. Die Netzkosten blieben damit der größte Kostentreiber der Energiewende. Außerdem behinderten überhöhte Netzrenditen auch den Wettbewerb im Strommarkt. Lücking: „Es ist ein Skandal, dass Kunden von unabhängigen Anbietern wie LichtBlick unangemessene Netzgebühren zahlen müssen, mit denen RWE, E.ON und dergleichen den teuren Umbau ihrer Konzerne finanzieren. Dieser Missstand muss endlich beendet werden.“





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