Sonntag, 1. Februar 2026

ErdkabelVorrang bei Gleichstromtrassen

[08.12.2015] Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das der Erdverkabelung Vorrang beim Bau neuer Gleichstromtrassen einräumt.
Künftig ist der Bau neuer Freileitungen für Gleichstromtrassen nur noch in Ausnahmefällen zulässig: aus Naturschutzgründen

Künftig ist der Bau neuer Freileitungen für Gleichstromtrassen nur noch in Ausnahmefällen zulässig: aus Naturschutzgründen, bei der Nutzung von Bestandstrassen oder auf Verlangen der betroffenen Kommune.

(Bildquelle: Tennet TSO)

Der Bundestag hat jetzt ein Gesetz zum Energieleitungsbau verabschiedet. Dieses räumt der Erdverkabelung Vorrang beim Bau neuer Gleichstromtrassen ein. Der Bundesrat soll noch im Jahr 2015 über das neue Gesetz beraten. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur (BNetzA), sagt: „Ich begrüße den Erdkabelvorrang für neue Gleichstromtrassen als wichtigen Schritt für das Gelingen der Energiewende, auch wenn er mit höheren Kosten verbunden und das Erdkabel nicht für jede Situation die richtige Lösung ist.“ Der Erdkabelvorrang könne helfen, Blockaden gegen den Stromnetzausbau zu überwinden, da die Erdverkabelung in der Regel mit geringeren Eingriffen in das Wohnumfeld verbunden sei. „Die Befassung des Bundesrates ist noch abzuwarten“, erklärt Homann weiter. „Danach aber ist der Weg frei, um die Planungs- und Genehmigungsverfahren zügig durchführen zu können.“ Wie die BNetzA mitteilt, sollen Freileitungen bei Siedlungsnäherung jetzt komplett verboten werden. Zulässig sollen sie nur noch ausnahmsweise aus Naturschutzgründen, bei der Nutzung von Bestandstrassen oder auf Verlangen betroffener Kommunen sein. Für Wechselstromleitungen bleibe es hingegen aus technischen Gründen beim Freileitungsvorrang. Im Rahmen von Pilotprojekten sollen jedoch auch in diesem Bereich Erfahrungen mit Erdkabeln gesammelt werden. Der Gesetzentwurf enthalte außerdem den auf Basis des aktuellen Netzentwicklungsplans fortgeschrieben Bundesbedarfsplan. Dieser legt die Anfangs- und Endpunkte der energiewirtschaftlich notwendigen Leitungen verbindlich festlegt.

Gesetz für mehr Akzeptanz

„Das Erdkabel-Gesetz stellt die Weichen für mehr Akzeptanz und die Beschleunigung des notwendigen Netzausbaus“, begrüßt Lex Hartman, Mitglied der Geschäftsführung des Übertragungsnetzbetreibers Tennet TSO, die Verabschiedung des Gesetzes. „Es ist gut, dass der Gesetzgeber nur wenige Ausnahmen vom Vorrang für Erdkabel bei Gleichstrom-Projekten vorsieht. Das wird helfen, bei den Bürgern und Gemeinden vor Ort mehr Akzeptanz für SuedLink zu erzeugen.“ Zusammen mit der Empfehlung des Gesetzgebers, die Erdkabel-Verbindungen möglichst geradlinig verlaufen zu lassen sei der Weg nun frei für eine schnelle Planung und Genehmigung von SuedLink. Tennet gehe davon aus, dass die Genehmigungsbehörde bald die Kriterien für die Planung einer Erdkabel-Verbindung festlegen wird, sodass die Planungen für den Erdkabel-Korridor und der Bürgerdialog im nächsten Jahr beginnen können. Auch die Ausweitung der Pilotprojekte für Wechselstrom-Erdkabel seien wichtig, weil diese im Höchstspannungsbereich noch nicht Stand der Technik seien. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert eine ökologische Baubegleitung: „Jetzt muss die Bundesnetzagentur Sorge dafür tragen, dass geeignete Planungsleitlinien zur Anwendung kommen, die den bestmöglichen Verlauf für ein Erdkabel ermitteln. Zudem muss es Auflagen für die Bauausführung geben, um die Beeinträchtigungen beim Bau von Erdkabeln möglichst gering zu halten“, sagt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Eine ökologische Baubegleitung kann Schäden für Böden und Landwirtschaft minimieren und muss Bestandteil jeder Genehmigung werden.“





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