Stadtwerke DuisburgKraftwerke ohne Wert

Heizkraftwerk: Stadtwerke Duisburg fordern eine verstärkte Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung.
(Bildquelle: Stadtwerke Duisburg AG)
Die Stadtwerke Duisburg unterstützen die Energiewende hin zu einer nachhaltigen und klimaschonenden Energieversorgung. Dass den erneuerbaren Energien hierbei eine zentrale Bedeutung zukommt, steht außer Frage. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat die regenerativen Energien bisher jedoch zu unspezifisch und unabhängig von der Nachfrage gefördert. Die durch das Gesetz festgelegten Anreize haben zu einem massiven Ausbau der Erneuerbaren sowie zu Wettbewerbsverzerrungen im Energiemarkt geführt.
Das hat weitreichende Konsequenzen für konventionelle Kraftwerke, und zwar auch dann, wenn sie in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowohl für die Strom- als auch Wärmeversorgung betrieben werden: Indem immer mehr Strom aus erneuerbaren Energien vorrangig eingespeist wird, verbleibt auf dem Markt immer weniger Nachfrage nach Strom aus konventioneller Erzeugung. Deshalb sinkt der Strompreis an der Börse seit Mitte 2011 kontinuierlich und liegt mittlerweile weit unter jenen Kosten, zu denen der Strom in einem modernen Gas-und-Dampf-Kraftwerk (GuD) erzeugt werden kann. Hinzu kommt, dass diese Kraftwerke nur noch zu den Zeiten benötigt werden, wenn zu wenig Strom aus Wind- und Sonnenenergie vorhanden ist, was zu einer dramatischen Reduzierung der Volllaststunden führt.
Stilllegung von GuD-Anlagen
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht kann ein Kraftwerk unter diesen Bedingungen wirtschaftlich keinen Strom mehr produzieren. Darüber hinaus kann es auch nicht für die Reserve vorgehalten werden, um Lücken in der Stromproduktion zu schließen und die Versorgung der Verbraucher sicherzustellen, da hierdurch die Fixkosten nicht gedeckt würden. Unter diesen Marktbedingungen wird die Stilllegung von GuD-Anlagen unvermeidlich. Die Planung einer neuen Anlage wurde von den Stadtwerken Duisburg bereits im August 2012 eingestellt.
Die vor diesem Hintergrund zunächst mit der Novelle des EEG verbundenen Erwartungen wurden weitgehend enttäuscht. Indem die EEG-Novelle die Ausbauziele bekräftigt und den Ausbau entsprechend steuern will, wird die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Ressourcen zukünftig weiter zunehmen, wenn auch infolge der Degression der Vergütungen und Ansätzen einer Marktintegration etwas gedrosselt. Der Druck auf die Börsenpreise wird sich daher erhöhen und die Einsatzzeiten konventioneller Kraftwerke werden zukünftig weiter zurückgehen.
Unter den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen ist somit zu erwarten, dass konventionelle Kraftwerke keine Gewinne mehr erwirtschaften werden. Indem der Barwert, das heißt, der auf die Gegenwart abdiskontierte Wert aller für die Zukunft zu erwartenden Erträge und Aufwendungen, nicht positiv ist, hat das Kraftwerk faktisch keinen Wert mehr und müsste theoretisch abgeschrieben werden. In der Konsequenz führt das EEG – auch in seiner novellierten Fassung – letztlich dazu, dass Vermögenswerte von Stadtwerken und somit von Städten vernichtet werden.
Erzeuger tragen die Kosten
Dies bedeutet auch, dass die im Vertrauen auf die Stabilität des Rechtsrahmens getätigten und bereits in der Vergangenheit aufgrund ihres Beitrags zum Klimaschutz geförderten Investitionen durch spätere Maßnahmen des Gesetzgebers entwertet werden, obwohl auch sie die Klimaschutzziele in hohem Maße unterstützen.
Somit tragen nicht nur die Stromverbraucher über die EEG-Umlage die Kosten der Energiewende, sondern auch die Energieerzeuger. Infolge des EEG wird sich der Anteil der Stadtwerke am Stromerzeugungsmarkt vermindern, da sie die Verringerung ihrer konventionellen Erzeugung kaum durch den Ausbau der regenerativen Erzeugung kompensieren können. In einer Großstadt wie Duisburg gibt es nur sehr begrenzte Möglichkeiten für eine wirtschaftliche Stromproduktion aus erneuerbaren Energien. Durch das novellierte EEG wird es Stadtwerken nicht erleichtert, in Erneuerbare zu investieren.
Auch im Interesse der Stromverbraucher müssen bei der Verfolgung politisch vorgegebener Ziele – wie der CO2-Reduktion – jene Instrumente eingesetzt werden, die die geringsten Kosten verursachen. Die CO2-Vermeidungskosten je Tonne Kohlendioxid sind bei Kraft-Wärme-Kopplung geringer als bei den meisten erneuerbaren Energien. Zudem sind größere KWK-Anlagen mit Nutzungsgraden von bis zu 90 Prozent hocheffizient und verfügen im Gegensatz zur Hausfeuerung über eine aufwendige Abgasreinigung. Vor diesem Hintergrund ist es sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll, vorrangig die Potenziale der KWK und Fernwärme auszuschöpfen und nur die darüber hinaus angestrebte CO2-Reduktion durch den Ausbau erneuerbarer Energien zu realisieren. Damit wäre auch die Versorgungssicherheit weniger gefährdet. Zudem wäre Zeit gewonnen für die Weiterentwicklung von Energiespeichern und anderen Technologien zur Kompensation der Volatilität der erneuerbaren Energien.
Ineffiziente Förderpolitik
Die heutige Förderpolitik ist hingegen vollkommen konträr: Während der Anteil der EEG-Umlage am Strompreis rund 21,4 Prozent ausmacht, beträgt der Anteil des KWK-Aufschlags nur 0,6 Prozent. Indem damit die teureren und nicht die günstigen Instrumente forciert werden, ist die heutige Förderpolitik hochgradig ineffizient und trägt damit wesentlich zur Steigerung der Strompreise bei. Zudem fokussiert das EEG nur auf die Stromproduktion. Eine verstärkte Förderung der KWK wäre zumindest ein Beitrag dazu, die Wärmeerzeugung im Rahmen der Energiewende angemessen zu berücksichtigen und die im Wärmemarkt bestehenden Potenziale zur CO2-Minderung auszuschöpfen.
Die im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellte KWK-Potenzialanalyse kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass der Stromproduktion mittels KWK eine herausragende Bedeutung zukommt, um die Versorgungssicherheit bei zunehmender Einspeisung von Strom aus volatilen erneuerbaren Energien aufrechtzuerhalten. Nun ist es von entscheidender Bedeutung, dass im Rahmen der Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), deren Vorbereitung vom Bundeswirtschaftsministerium im Grünbuch für 2015 angekündigt wird, die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden. Dabei sollen die rechtlichen und finanziellen Bedingungen so gestaltet werden, dass der KWK-Anteil an der Stromerzeugung wie angestrebt bis zum Jahr 2020 auf 25 Prozent erhöht werden kann.
Im Kontext der aktuellen Energiewende wurden beispielsweise die KWK-Bestandsanlagen der Stadtwerke Duisburg nicht gefördert, sondern durch die dargestellten Auswirkungen des EEG auf deren Volllaststunden und die Strombörsenpreise massiv belastet. Eine erhebliche Ausweitung der KWK-Förderung ist nicht nur aus diesem Grund erforderlich, sondern auch deshalb, weil sich Investitionen in Wärme- und Kältenetze nur langfristig amortisieren.
Drei Forderungen
Hinsichtlich der geplanten KWKG-Novelle stellen die Stadtwerke Duisburg daher drei wesentliche Forderungen auf:
● Bestandförderung, die die Erwirtschaftung der Vollkosten der bestehenden KWK-Anlagen der allgemeinen Versorgung ermöglicht.
● Anpassung der Zuschlagssätze bei der Neuanlagenförderung an die neuen Marktbedingungen.
● Verstärkte Förderung von Fernwärmespeichern, um größere Speichervolumina, die vorrangig in Ballungszentren erforderlich und sinnvoll sind, zu ermöglichen.
Durch diese Maßnahmen würde sich der KWK-Aufschlag auf den Strompreis zwar erhöhen. Das ist in Anbetracht der Tatsache, dass er bisher nur 0,6 Prozent des Endkunden-Strompreises beträgt, jedoch vertretbar und im Hinblick auf die vergleichsweise geringen CO2-Vermeidungskosten von KWK-Anlagen gerechtfertigt.
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