Montag, 27. April 2026

EEG-NovelleKritik von Ministern und Verbänden

[03.06.2016] Die von der Bundesregierung skizzierte Einigung auf wesentliche Eckpunkte zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) stößt auf harsche Kritik in Ländern und Verbänden.
Die Begrenzung des Zubaus von Windrädern auf 60 Prozent in Deutschlands Norden ist ein wesentlicher Kritikpunkt an den bisherigen Ergebnissen zur EEG-Novelle 2016.

Die Begrenzung des Zubaus von Windrädern auf 60 Prozent in Deutschlands Norden ist ein wesentlicher Kritikpunkt an den bisherigen Ergebnissen zur EEG-Novelle 2016.

(Bildquelle: VKU)

Weder im Süden noch im Norden der Bundesrepublik stoßen die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz zur EEG-Novelle auf Zuspruch. So sieht etwa der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller (Bündnis 90/Die Grünen) in den vereinbarten Eckpunkten allenfalls ein Zwischenergebnis, mit dem es gelungen sei, das Schlimmste zu verhindern. Ein Durchbruch oder gar eine zukunftsfähige Lösung sei dies nicht. Schließlich seien die erneuerbaren Energien nicht das Problem – zu dem Energiewendegegner sie aber machten – sondern Teil der Lösung auf dem Weg, die nationalen und globalen Klimaschutzziele, zu denen sich auch Deutschland bekannt habe, zu erreichen. Und für Netzengpässe sei vielfach nicht der oft gescholtene Windstrom verantwortlich, sondern der Kohle- und Atomstrom. Von den Verhandlungen hätte er sich erhofft, dass sich diese weniger an Einzelinteressen, sondern an einem Gesamtinteresse für eine erfolgreiche Energiewende orientierten. Es sei auch klar, dass es nach dem Wahljahr 2017 eines neuen EEG bedürfe, welches Klimaschutz und Energiewende ernst nehme.

Ausbau der Windenergie in Gefahr

Der Bundesverband Windenergie Landesverband Schleswig-Holstein (BWE SH) kritisiert hingegen vor allem die Blockadehaltung der südlichen Bundesländer, die das Bund-Länder-Gespräch immerhin fast hätten platzen lassen. Gleichzeitig begrüßt der Landesverband das Bekenntnis von Landesumweltminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Verwendung von Ökostrom auch in den Bereichen E-Mobilität, Wärme und Industrie vorantreiben zu wollen. Nach den Ausführungen von Habeck, der die Zwischenergebnisse aus Berlin in einer Sitzung des schleswig-holsteinischen Wirtschaftsausschusses skizziert hatte, könnte der Ausbau der Windenergie aus Sicht des Verbandes ab dem Jahr 2018 zum Erliegen kommen. Damit stünden tausende Arbeitsplätze, viele Millionen Euro an Wertschöpfung und eine technologische Führungsposition des Landes im Bereich Windenergie auf dem Spiel. Nicole Knudsen, Leiterin der BWE SH-Landesgeschäftsstelle, sagt: „Bei dem Thema geht es ja nicht um Zeiträume bis zu den nächsten Wahlen, sondern um die Zukunft nachfolgender Generationen.“ Mittlerweile wäre es schon ein großer Erfolg, wenn es gelänge, den Zubau von 150 bis 160 Windenergieanlagen pro Jahr zu erreichen. Dies entspreche monatlich einer Anlage pro Landkreis. Auch unterstützt der Verband die Kritik der Landesregierung an dem bundespolitischen Vorhaben, Schleswig-Holstein als so genanntes Netzzubaugebiet (früher: Netzengpassgebiet) auszuweisen. Danach dürften in Zukunft im Norden nur etwas mehr als die Hälfte der Winderzeugungskapazitäten geschaffen werden wie jeweils in den Jahren 2013 bis 2015. Da in Zukunft viele veraltete Anlagen vom Netz gingen, drohe sogar ein Rückgang der Erzeugungskapazitäten. Auch Knudsen verweist bezüglich des Netzausbaus darauf, dass allein die Abschaltung des Atomkraftwerks Brokdorf in den Netzen schon Kapazität für den Strom aus hunderten Windenergieanlagen schaffen würde. Zum Engpass werde Schleswig-Holstein nur, weil andere Bundesländer den Netzausbau verschlafen hätten und den Flaschenhals darstellten. Als positiv bezeichnete Knudsen lediglich die lose Zusage aus Berlin, den ökonomisch sinnvollen Ausbau mit zuschaltbaren Lasten zuzulassen. Hierdurch könnten erneuerbare Energien besser vermarktet werden.

Beim Netzausbau besser differenzieren

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lobt indessen das Festhalten an der Einführung von Ausschreibungen. Das geplante Ausbauvolumen von 2.800 Megawatt (MW) für die Windenergie an Land bewertet der BDEW als vernünftigen Kompromiss. Die Absicht der Politik, die Freigrenze für Photovoltaikanlagen, ab der diese nicht an den Ausschreibungen teilnehmen müssen, von 1.000 auf 750 MW zu senken, ist aus Sicht des Verbands jedoch noch nicht ausreichend. Kritisch bewertet der BDEW den Ansatz, Deutschland in zwei Netzausbauzonen einzuteilen. Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, sagt: „Die Netzengpässe sind unterschiedlich stark ausgeprägt. Es lässt sich keine glatte Linie zwischen Nord- und Süddeutschland ziehen. Hier sollte differenzierter vorgegangen werden. Auf Länderebene gibt es dazu bereits Vorschläge, die weiterentwickelt werden sollten.“ Auch die Begrenzung der Windenergie an Land in Norddeutschland auf rund 60 Prozent sei nicht zielführend. Kapferer: „Vielmehr sollten Wege gesucht werden, um den nicht benötigten Strom aus Wind- und PV-Anlagen beispielsweise durch zuschaltbare Lasten zu nutzen. Auch die Nutzung des Stroms in anderen Sektoren wie Wärme und Verkehr wäre effizienter, als die Erzeugungsanlagen abzuregeln und deren Betreiber für nicht produzierten Strom zu entschädigen.“





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