Montag, 14. September 2026

KRITIS-DachgesetzKabinett beschließt Entwurf

[11.09.2025] Die Bundesregierung will Deutschland widerstandsfähiger gegen Krisen und Angriffe machen. Jetzt hat das Kabinett den Entwurf für ein neues KRITIS-Dachgesetz beschlossen.

Umspannwerk: Jede KRITIS-Anlage muss künftig über einen Resilienzplan verfügen.

(Bildquelle: TransnetBW GmbH)

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein neues KRITIS-Dachgesetz verabschiedet. Es soll den Schutz zentraler Versorgungsbereiche wie Energie, Wasser oder Gesundheit bundeseinheitlich regeln. Vorgesehen sind verbindliche Risikoanalysen, Mindeststandards für alle Betreiber und ein zentrales Störungsmonitoring.

Das Bundesinnenministerium teilte am 10. September mit, dass damit erstmals ein umfassendes Gesetz zum physischen Schutz kritischer Infrastrukturen vorliegt. Es betrifft laut Vorlage elf Sektoren, darunter Energie, Ernährung, Wasser, Gesundheit, Transport und Verkehr. Auch die europäische Richtlinie zur Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) wird durch das Gesetz umgesetzt. Ziel sei es, die Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa zu stärken.

Kernpunkte des geplanten Gesetzes

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte: „Mit dem KRITIS-Dachgesetz machen wir Deutschland widerstandsfähiger gegen Krisen und Angriffe. Wir schaffen dafür einheitliche Mindeststandards, Risikoanalysen und ein Störungsmonitoring. Unser Ziel ist klar: Die Abwehrfähigkeit und Resilienz unserer kritischen Infrastrukturen muss gehärtet werden.“

Der Entwurf sieht mehrere Kernpunkte vor:

  • Identifizierung wichtiger Betreiber: Festgelegt wird, welche Einrichtungen für das Funktionieren der Wirtschaft unverzichtbar sind. Dazu zählen beispielsweise Anlagen, die mehr als fünfhunderttausend Menschen versorgen. Auch Abhängigkeiten zwischen Sektoren wie Energie, Wasser oder Transport werden berücksichtigt.
  • Risikobewertungen: Für alle kritischen Dienstleistungen sollen nationale Bewertungen erfolgen. Betreiber müssen zusätzlich eigene Bewertungen vornehmen.
  • Mindestanforderungen: Sie gelten für alle Sektoren nach dem sogenannten All-Gefahren-Ansatz. Er umfasst Naturkatastrophen, Sabotage, Terroranschläge und menschliches Versagen. Betreiberinnen und Betreiber sind verpflichtet, Vorfälle zu melden.

Resilienzplan für jede Anlage

Jede Anlage muss künftig über einen Resilienzplan verfügen. Dieser enthält Maßnahmen wie Notfallteams, Schulungen für Beschäftigte, Objektschutz, Notstromversorgung oder Ersatzsysteme. Grundlage dafür sind staatliche und betriebliche Risikoanalysen. Neu ist zudem ein verpflichtendes Störungsmonitoring. Betreiber müssen Vorfälle auf einem Onlineportal des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden. Aus diesen Daten sollen Schwachstellen schneller erkannt und behoben werden.





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