FinanzierungFinanziellen Spielraum schaffen

Der für Unternehmen und Haushalte dringend notwendige Ausbau der Infrastruktur wird vielerorts ausgebremst.
(Bildquelle: Дина Етова/stock.adobe.com)
Die Energieversorgungsunternehmen (EVU) Deutschlands müssen bis 2045 rund 647 Milliarden Euro in den Aus- und Umbau der Strom- und Wärmenetze investieren, um eine moderne, klimaneutrale und bezahlbare Energieversorgung für Haushalte und Unternehmen zu gewährleisten. Den Großteil dieser Summe werden die rund 900 EVU nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können. Sie benötigen zusätzliches Fremdkapital, etwa in Form von Bankkrediten. Dafür ist eine ausreichende Bonität erforderlich, die wiederum mehr Eigenkapital voraussetzt. Insgesamt sind rund 68 Milliarden Euro nötig, um die erforderlichen Investitionen zu stemmen.
Eigenkapitallücke bleibt bestehen
Durch höhere Verschuldungsquoten, Zuschüsse von Gesellschaftern oder Einbehaltung von Gewinnen können die EVU zwar einige Register ziehen. Trotzdem bleibt eine Eigenkapitallücke. Agora Energiewende, das Dezernat Zukunft und die Stiftung Klimaneutralität beziffern diese Lücke auf 13 Milliarden Euro. Im Verhältnis zum Gesamtvolumen ist das ein überschaubares Defizit. Doch es blockiert notwendige Investitionen in Höhe von mehreren Milliarden Euro.
Insbesondere die zahlreichen kommunalen Versorgungsunternehmen und ihre Eigentümer haben hier nur wenig Spielraum. Der Einstieg privater Kapitalgeber als Gesellschafter scheitert an hohen Renditeerwartungen und Mitspracherechten – privatwirtschaftliche Interessen würden mit dem Auftrag der kommunalen Daseinsvorsorge kollidieren. Eigene Haushaltsmittel können die häufig klammen Kommunen aber kaum zur Verfügung stellen. Und eine kreditfinanzierte Stärkung des Eigenkapitals stößt oft auf die engen Grenzen der Kommunalaufsicht und der geltenden Genehmigungspraxis. Die Folge: Der für Unternehmen und Haushalte dringend notwendige Ausbau der Infrastruktur wird vielerorts ausgebremst.
Hürden sind überwindbar
Einige Beispiele zeigen, dass die Hürden überwindbar sind. So mobilisierte die Stadt Hannover über einen Konzernkredit 700 Millionen Euro an wirtschaftlichem Eigenkapital und stieß damit Netzinvestitionen im Wert von 3,5 Milliarden Euro an. Die Stadtwerke Halle wiederum schließen eine Eigenkapitallücke von 150 Millionen Euro mithilfe eines nachrangigen Gesellschafterdarlehens der Kommune. Auf Landesebene hat die hessische WIBank einen EnergieFonds aufgelegt, der Nachrangdarlehen an Energieversorger vergibt.
In allen drei Beispielen werden die vom Land oder der Kommune aufgenommenen Kredite direkt an die Energieversorger weitergeleitet. Damit werden die genannten Herausforderungen überwunden. Erstens bleibt die Eigentümerstruktur der EVU unangetastet und die Daseinsvorsorge liegt vollständig in kommunaler Hand. Zweitens schont das Prinzip der Kreditdurchleitung die ohnehin strapazierten Haushalte von Kommunen und Ländern. Und drittens sind die Maßnahmen rechtlich tragfähig. Im komplexen Geflecht der föderalen Zuständigkeiten ist es Kommunen und Ländern nämlich ausdrücklich erlaubt, ihren Energieversorgern wirtschaftliches Eigenkapital zuzuführen.
Doppelter Nutzen
Für die Kommunen bieten solche Gesellschafterdarlehen einen doppelten Vorteil: Kurzfristig wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der EVU vor Ort gesichert. Langfristig winken stabile Rückflüsse auf das eingesetzte Kapital – in Zeiten der finanziellen Schieflage sichern sich die Kommunen damit eine verlässliche Einnahmequelle aus den expandierenden Geschäftsfeldern mit Strom und Wärme.
Ein Vorteil gegenüber privaten Beteiligungen geht in der Debatte häufig unter: Öffentlich finanziertes wirtschaftliches Eigenkapital geht mit deutlich niedrigeren Renditeerwartungen einher. Das wirkt sich langfristig dämpfend auf Netzentgelte von Verbraucherinnen und Verbrauchern aus. Wer die Eigenkapitallücke auf diesem Weg schließt, macht die Energiewende nicht nur möglich, sondern auch gerechter.
Zusammenarbeit auf allen Ebenen
Angesichts der heterogenen Landschaft der deutschen Energieversorger braucht es ein koordiniertes Vorgehen auf allen föderalen Ebenen. Von der Bundesebene sind neben der Kreditweitergabe vor allem Absicherung und Standardisierung gefragt: So kann der Bund den Landesförderbanken über die KfW Mittel für Nachrangprogramme auf Landesebene zuleiten. Außerdem kann der Staat kommunale Gesellschafterdarlehen über Bundesgarantien absichern. Damit Länder und Kommunen das Instrument der nachrangigen Darlehensvergabe auch nutzen und Geschäftsbanken sich daran beteiligen können, muss der Bund zudem einheitliche, transparente Rahmenbedingungen schaffen.
Die Länder sollten kommunale Gemeindeordnungen investitionsfreundlicher ausrichten und die Kommunalaufsichtspraxis modernisieren. Ergänzend können landeseigene Beteiligungsgesellschaften besonders verschuldeten Stadtwerken oder Projekten der Daseinsvorsorge mit schwierigem Risikoprofil, für die ein klassisches Nachrangdarlehen nicht funktioniert, bilanzielles Eigenkapital bereitstellen. Die Kommunen sollten ihre bestehenden Handlungsspielräume zudem mutiger ausschöpfen. Wer die Investitionsbedarfe des Stadtwerks und die langfristige Rentabilität einer Eigenkapitalstärkung durchrechnet, erkennt schnell: Das ist gut angelegtes Kapital.
Realitätscheck vonnöten
Die Debatte um die Finanzierung der EVU braucht einen Realitätscheck. Statt komplexe Konstruktionen für private Kapitalgeber zu debattieren, sollten wir den Blick auf das lenken, was heute schon möglich ist. Zwar kann ein Private-Investor-Pool für Versorger in privater Hand eine ergänzende Rolle spielen. Aber um die Eigenkapitallücke der vielen kommunalen Energieversorger zu schließen und sie finanziell handlungsfähig zu machen, braucht es vor allem eine Reform der Gemeindeordnung und zielgerichtete Programme auf Bundes- und Länderebene. Hierfür muss die Bundesregierung mit einem durchdachten Deutschland-Standard den Grundstein legen. Wie die Ausgestaltung aussehen kann, haben Dezernat Zukunft, Stiftung Klimaneutralität und Agora Energiewende in einer Gemeinschaftsstudie erarbeitet.
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