BNetzAAnreizregulierung 2.0 empfohlen

Die Bundesnetzagentur schlägt im Evaluierungsbericht zur Anreizregulierung der Strom- und Gasnetze Verbesserungen vor.
(Bildquelle: Uwe Schlick / pixelio.de)
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Evaluierungsbericht zur Anreizregulierung der Strom- und Gasnetze dem Bundeswirtschaftsministerium überreicht. Der Bericht enthält Vorschläge zur weiteren Ausgestaltung der Anreizregulierung. Jochen Homann, Präsident der BNetzA, erklärt: „Die Anreizregulierung hat bisher die zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit notwendigen Investitionen in die Netze ermöglicht. Dennoch empfiehlt die Bundesnetzagentur aufgrund der erforderlichen Um- und Ausbaumaßnahmen eine Anreizregulierung 2.0, die Anpassungen für ein weiterhin energiewendetaugliches System umfasst.“ Laut Bundesnetzagentur muss das Regulierungssystem den Ausbau- und Umstrukturierungsbedarf für die Integration erneuerbarer Energien ermöglichen. Gleichzeitig müsse es dafür sorgen, dass nur der erforderliche Netzausbau realisiert wird und dabei die Kosten im Blick behalten werden. Ausgehend von der bestehenden Systematik werden daher unter anderem verbesserte Anreize für Effizienzbemühungen vorgeschlagen. Darüber hinaus werden Kritikpunkte aus der Branche aufgenommen; darunter der Zeitverzug zwischen der Berücksichtigung von Erweiterungsinvestitionen und dem Beginn des Mittelrückflusses. „Die Anreizregulierung der Strom- und Gasnetze hat sich bislang bewährt, muss aber in Zukunft weiterentwickelt werden“, meint auch Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Die Regulierung müsse differenzierter auf die Herausforderungen für Strom- und Gasnetzbetreiber auf der Transport- und Verteilnetzebene eingehen. „Der BDEW setzt sich dafür ein, dass bei der für das Jahr 2015 angekündigten Novelle der Anreizregulierungsverordnung die Investitionsbedingungen insbesondere in den Verteilnetzen verbessert werden“, so Müller weiter.
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