Sonntag, 14. Juni 2026

VKU-GutachtenDer Strommarkt der Zukunft

[04.03.2013] Damit die Energiewende gelingt, muss der Strommarkt umgebaut werden. Vorschläge in drei wesentlichen Bereichen liefert das aktuelle VKU-Gutachten.

Das vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) am Freitag vergangener Woche (1. März 2013) vorgestellte Gutachten über den Energiemarkt der Zukunft (15488+wir berichteten) wurde von den Firmen BET Büro für Energiewirtschaft und technische Planung und enervis energy advisors erarbeitet. Im wesentlichen schlagen die Energieexperten der beiden Beratungsunternehmen den Umbau des Systems in drei Bereichen vor: Einrichtung eines Leistungsmarkts, Änderung der Förderung der erneuerbaren Energien und Neugestaltung der Regulierungsbedingungen für die Stromnetze.

Der Leistungsmarkt

Der im Gutachten vorgeschlagene Leistungsmarkt soll als umfassender Kapazitätsmarkt organisiert sein, an dem alle Anbieter gesicherter Leistung – etwa konventionelle Kraftwerke, KWK-Anlagen, Speicher – teilnehmen können. Voraussetzung ist, dass diese Anlagen für längere Zeiträume im Voraus gesicherte Leistung garantieren können. Diese Garantie würde verbrieft und sei so als Zertifikat handelbar. Anbietern gesicherter Leistung eröffne sich über die Verkäufe am Strommarkt hinaus eine zusätzliche Erlösquelle. Horst Wolter, Bereichsleiter Marktberatung bei BET, erklärt: „Durch die Diversifizierung der Erlössituation wirkt die Einführung des Leistungsmarktes risikodämpfend.“ Denn bei entsprechender Ausgestaltung des Marktes sei zu erwarten, dass das Angebot, die Nachfrage und damit der Preis von Leistung auch über längere Zeiträume vergleichsweise stabil seien. Julius Ecke, Berater bei enervis, ergänzt: „Ziel eines Leistungsmarktes ist nicht nur, dass ein angemessenes Rendite-/Risikoverhältnis für Kraftwerksinvestoren und -betreiber erreicht würde. Darüber hinaus wird über die Vertriebe die Flexibilität auf der Verbrauchsseite aktiviert, weil auch die Stromkunden profitieren können. Dazu teilen sie ihren Verbrauch in einen gesicherten Teil und einen kostengünstigeren, unterbrechbaren Teil, der den Leistungsbedarf des jeweiligen Vertriebs reduziert.“

Förderung erneuerbarer Energien

Das Fördersystem für erneuerbare Energien soll volkswirtschaftlich effizienter gestaltet werden, schlagen die Gutachter vor. Nicolai Hermann von enervis erläutert: „Im neuen Marktdesign werden die Erneuerbaren besser mit den Konventionellen koordiniert. Die erneuerbare Erzeugung aus neuen Anlagen wird grundsätzlich wie konventioneller Strom über den Spotmarkt vermarktet. Gleichzeitig wird das Kostensenkungspotenzial eines Wettbewerbs zwischen den Erzeugern erschlossen. Falls zusätzlich zu den Erlösen aus der Vermarktung eine Förderung erforderlich ist, erfolgt sie durch eine mengengesteuerte Auktion der gewünschten Erzeugungsleistung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Förderung technologisch und räumlich zu differenzieren, was insbesondere eine Koordination mit dem Um- und Ausbau der Netze erlaubt.“ Der Vorteil laut Gutachten: Der Förderbedarf sinkt mit steigenden Markterlösen sowie mit sinkenden Anlagenkosten sukzessive ab. Dieser Effekt würde von den Teilnehmern im Wettbewerb um Vergütungsrechte antizipiert, sodass die Förderkosten ebenfalls sinken. Sobald eine erlösbasierte Marktintegration der erneuerbaren Energien erreicht sei, könne die Förderung vollständig entfallen.

Intelligente Netze sparen Kosten

Das Gutachten plädiert zudem für einen weitgehenden Um- und Ausbau der Übertragungs- und Verteilnetze bereits bis 2020. Dies sei erforderlich, um die wachsende Produktion erneuerbarer Energien im System aufzunehmen und die Kosten für die Systemstabilisierung (Redispatch) deutlich zu reduzieren. BET-Geschäftsführer Wolfgang Zander: „Erstmals ist nachgewiesen worden, dass der Netzausbau auch auf der Verteilnetzebene kostengünstiger ist als das Abregeln der Einspeisungen. Innovative Lösungen im Netzausbau sind möglich und tragen zur Kostendämpfung bei. Im heutigen Regulierungssystem werden die Kosten für das Redispatch auf die Netzentgelte umgelegt. Somit ergeben sich in Summe geringere Netzentgelte als ohne Netzausbau. Was fehlt, ist ein Regulierungssystem, das diese dringend notwendigen Investitionen den Investoren im Verteilnetzbereich angemessen vergütet. Vorschläge hierzu liegen auf dem Tisch.“ Es bedürfe geeigneter Instrumente, die es erlauben, die Verteilnetze zu intelligenten Netzen um- und auszubauen. Christoph Niehörster, BET-Bereichsleiter Netzberatung, sagt: „Deshalb müssen hier die Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass insbesondere für innovative Maßnahmen der Zeitverzug bei der Anerkennung in der Erlösobergrenze beseitigt wird.“

Kapazitätsmarktmodell ist möglich

Die Autoren des VKU-Gutachtens verstehen das vorgeschlagene Energiemarktmodell als wichtigen Beitrag in der Diskussion um den Systemumbau. BET-Geschäftsführer Michael Ritzau: „Es konnte gezeigt werden, dass ein wettbewerblich organisiertes Kapazitätsmarktmodell möglich ist und etliche Vorteile hat. Die Bereitstellung gesicherter Leistung bekommt einen Preis und für Erzeuger ist eine bessere Kalkulierbarkeit der Investitionen gegeben.“ Nun müssten die Vorschläge diskutiert werden. Das Modell sei so offen gestaltet, dass ohne Systembrüche weitere Elemente hinzugefügt werden können, so Ritzau.



Stichwörter: Politik, Energiemarktdesign, VKU


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