Breitband-AusbauFörderrichtlinie verabschiedet

Mit 2,7 Milliarden Euro will die Bundesregierung den Breitband-Ausbau in Deutschland unterstützen.
(Bildquelle: PEAK Agentur für Kommunikation)
Mit 2,7 Milliarden Euro unterstützt die Bundesregierung den Breitband-Ausbau. Bis zum Jahr 2018 soll es außerdem in ganz Deutschland Internet mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) geben. Eine entsprechende Förderrichtlinie hat gestern (21. Oktober 2015) das Kabinett beschlossen. Laut der Bundesregierung stammen von den 2,7 Milliarden Euro rund 1,3 Milliarden aus der Versteigerung von Funkfrequenzen für mobiles Breitband durch die Bundesnetzagentur. Hinzu kommen 1,4 Milliarden Euro aus Haushaltsmitteln. Die Projektförderung soll sich an Kommunen in unterversorgten Gebieten richten. Diese initiieren laut der Bundesregierung die Ausbauprojekte, stellen die Anträge im Förderverfahren und koordinieren die Projekte vor Ort. Das Betreibermodell versetze Kommunen in die Lage, eigene Netzinfrastrukturen, zum Beispiel Glasfaserstrecken, zu bauen und an die Netzbetreiber zu verpachten. Mit dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell schließe die Kommune die Wirtschaftlichkeitslücke eines privaten Netzbetreibers, der in einem wirtschaftlich unattraktiven Gebiet ein Breitband-Netz errichtet. Der Förderzuschuss des Bundes betrage bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. In besonders wirtschaftsschwachen Gebieten soll er bis zu 70 Prozent betragen. Der maximale Zuschuss für ein Projekt liege bei 15 Millionen Euro. Eine Kombination mit Förderprogrammen der Bundesländer sei möglich. Die Fördermittel sollen laut der Bundesregierung in Regionen zum Einsatz kommen, die sie besonders dringend benötigen. Daher werden alle Projekte nach einem Punktesystem bewertet, das die Grundlage für die Förderentscheidung bildet. Je mehr Punkte ein Projekt erhält, desto mehr Geld soll es vom Staat erhalten.
Lob und Kritik vom Deutschen Landkreistag
„Dass der Bund nun zwei Milliarden Euro für den Breitband-Ausbau zur Verfügung stellt, ist ein gutes Signal für Deutschland“, kommentiert Landrat Reinhard Sager, Präsident des Deutschen Landkreistags, den Kabinettsbeschluss. „Dieses Geld muss jetzt vor allem dafür genutzt werden, den ländlichen Raum soweit wie möglich mit neuen Glasfaserinfrastrukturen zu erschließen. Glasfaser ist die Technologie der Zukunft. Deshalb ist es wichtig, dass auch Landkreise, die im Rahmen von Betreibermodellen auf den Glasfaserausbau setzen, von dem Programm profitieren können und bei der Vergabe der Mittel nicht benachteiligt werden.“ Sager appelliert an Bund und Länder, bei der Entscheidung über die Fördermittel eng zusammenzuwirken: „Was wir jetzt nicht brauchen können, ist ein Förderchaos.“ Es sei gut, dass die Förderanträge mit den jeweiligen Ländern erörtert werden. Auf diese Weise könne insbesondere die Realisierung kreisweiter Breitband-Projekte sichergestellt werden. Dass der Bund Landkreise, die sich für den Bau eigener Glasfasernetze entschlossen haben, dazu anhält, diese Netze später wieder zu veräußern, kritisiert der Präsident des Deutschen Landkreistags.
VKU sieht den Teufel im Detail
Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Verabschiedung der Richtlinie zur Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland. Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche erklärt: „Es sind gerade die kommunalen Unternehmen, die im Rahmen einer modernen Daseinsvorsorge Verantwortung für ihre Region übernehmen und leistungsfähige Glasfaser-Infrastruktur auch in der Fläche ausbauen. Ohne die Kommunen und ihre Unternehmen wäre das 2018er-Ziel nicht erreichbar. Dieses Engagement wird durch die Richtlinie gewürdigt und weiter forciert.“ Grundsätzlich positiv sei, dass kommunale Betreibermodelle, bei denen Kommunen ein Netz ausbauen und es an einen Betreiber verpachten, durch die Richtlinie ebenso förderfähig sind wie das so genannte Deckungslückenmodell. Allerdings stecke der Teufel hier im Detail. Reiche: „Das Betreibermodell greift gerade dort, wo ein flächendeckender Breitband-Ausbau für rein privatwirtschaftliche Unternehmen nicht attraktiv ist. Kommunen sichern damit ihre Standortattraktivität, müssen ihr Eigentum nach Ende des Pachtvertrages aber wieder veräußern. Nachvollziehbar ist das nicht.“ Auch der vorgesehene Vergleich der Wirtschaftlichkeit beider Ausbaumodelle greife zu kurz, da Betreibermodelle langfristig angelegt sind und auf einen möglichst flächendeckenden Glasfaserausbau setzen. Reiches Fazit: „Mit der Förderrichtlinie stellt der Bund wichtige Weichen für einen wettbewerblichen Breitband-Ausbau. Die kommunalen Unternehmen werden hierzu weiterhin ihren Teil beitragen, High-Speed-Internet in die Fläche zu bringen. Ebenso werden sie auf mögliche Stolperfallen hinweisen, die echten Wettbewerb oder den flächendeckenden Glasfaserausbau verhindern.“
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