Donnerstag, 5. November 2026

KraftwerksausschreibungKritik an Marktkonzentration

[05.11.2026] Bei der ersten Ausschreibung für gesicherte Kraftwerksleistung haben sich vor allem RWE und LEAG durchgesetzt. Während die Bundesnetzagentur den intensiven Wettbewerb begrüßt, kritisieren Branchenverbände die Konzentration der Zuschläge auf zwei Energiekonzerne und die Benachteiligung von Batteriespeichern.

RWE hat bei der ersten Kraftwerksausschreibung nach dem StromVKG Zuschläge für drei wasserstofffähige Gas- und Dampfkraftwerke erhalten.

(Bildquelle: RWE AG)

Bei der ersten Ausschreibung nach dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG; wir berichteten) sind mehr als 99 Prozent der bezuschlagten Leistung auf die Energiekonzerne LEAG und RWE entfallen. Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, erhielten insgesamt elf Projekte Zuschläge für rund 5.160 Megawatt reduzierte Leistung. Sieben Zuschläge gingen an LEAG, drei an RWE. Als einziges kommunales Unternehmen kamen die Stadtwerke Karlsruhe zum Zug. Während die Bundesnetzagentur und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) die Ergebnisse positiv bewerten, kritisieren andere Branchenverbände die Konzentration der Zuschläge und die fehlende Berücksichtigung von Batteriespeichern.

Die Ausschreibung war deutlich überzeichnet. Nach Angaben der Bundesnetzagentur gingen 41 Gebote mit einem Gesamtvolumen von rund 11.958 Megawatt ein. Sieben Gebote wurden ausgeschlossen, unter anderem wegen fehlender Angaben oder Nachweise. Ursprünglich waren 4.500 Megawatt ausgeschrieben. Dass das Zuschlagsvolumen darüber liegt, ist auf eine Regelung zurückzuführen, nach der auch das Gebot berücksichtigt wurde, mit dem die ausgeschriebene Menge erstmals überschritten wurde. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 155.296 Euro je Megawatt und Jahr und liegt damit deutlich unter dem Höchstwert von 244.000 Euro.

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, wertet das Ergebnis als wichtigen Schritt zur Absicherung der Stromversorgung. Der Wettbewerb zwischen unterschiedlichen Technologien habe zu vergleichsweise niedrigen Zuschlagswerten geführt. Auch der BDEW begrüßt die Ausschreibung. Sie zeige, dass die Branche bereit sei, in neue Erzeugungskapazitäten zu investieren. BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae sieht darin einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit und zum Kohleausstieg. Zugleich betont der Verband, dass auch Batteriespeicher für das künftige Stromsystem wichtig seien. Bei weiteren Ausschreibungen müsse der Zugang für unterschiedliche Marktakteure gewährleistet bleiben.

VKU kritisiert Konzentration auf zwei Konzerne

Anders bewertet der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) die Verteilung der Zuschläge. „Wir sehen eine Marktkonzentration, die für den Wettbewerb bei der Stromerzeugung keine gute Nachricht ist“, erklärt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Der Verband hatte bereits im Gesetzgebungsverfahren vor einer Konzentration auf wenige große Anbieter gewarnt und eine Begrenzung der Zuschlagsmengen je Bieter gefordert. Auch das Bundeskartellamt hatte eine Obergrenze von zehn Prozent pro Anbieter vorgeschlagen. Eine solche Regelung wurde jedoch nicht in das Gesetz aufgenommen.

Nach Einschätzung des VKU erschweren insbesondere hohe Sicherheitsleistungen, mögliche Strafzahlungen und strenge technische Vorgaben kleineren kommunalen Unternehmen die Teilnahme. Zwar habe der Bundestag einzelne Anforderungen entschärft, im Ausschreibungsergebnis seien diese Änderungen jedoch kaum erkennbar. Eine breitere Verteilung der Erzeugungskapazitäten würde aus Sicht des Verbands zudem die Widerstandsfähigkeit des Stromsystems stärken.

Ob die Ausschreibungsbedingungen tatsächlich dafür verantwortlich sind, dass nur ein kommunales Unternehmen einen Zuschlag erhielt, lässt sich aus den veröffentlichten Ergebnissen allerdings nicht ableiten. Die Bundesnetzagentur hat nicht aufgeschlüsselt, wie viele Stadtwerke Gebote eingereicht haben und aus welchen Gründen kommunale Projekte gegebenenfalls erfolglos blieben.

Für die Stadtwerke rückt nach Auffassung des VKU nun die Reform des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) in den Vordergrund. Der Verband fordert eine schnelle Novelle und eine Verlängerung der Förderung bis mindestens 2038. Die bisherigen Förderregelungen gelten nur für Investitionsentscheidungen bis Ende 2026. Ein rechtzeitiges Inkrafttreten der Reform zum Jahresbeginn 2027 hält der VKU inzwischen für ausgeschlossen.

Speicherverbände sehen Wettbewerbsnachteile

Kritik an der technologischen Ausrichtung kommt vom Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) und vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar). Nach Auswertung des BSW-Solar gingen sämtliche Zuschläge an Gaskraftwerke. Batteriespeicher kamen nicht zum Zuge. BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser sieht darin eine Folge der gesetzlichen Ausschreibungskriterien. Batteriespeicher könnten nach ihrer Einschätzung schneller bereitgestellt werden als neue Gaskraftwerke. Zudem warnt sie vor höheren Strompreisen durch den Einsatz gasbetriebener Anlagen. Auch der BSW-Solar spricht von einer strukturellen Benachteiligung der Speichertechnologie. „Von echter Technologieoffenheit kann keine Rede sein“, erklärt Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Der Verband fordert, Batteriespeicher bei kommenden Ausschreibungen stärker zu berücksichtigen. Sie könnten nach seiner Einschätzung einen Teil der benötigten gesicherten Leistung bereitstellen und damit den Neubau von Gaskraftwerken begrenzen.

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) kritisiert darüber hinaus die Kosten des Fördermechanismus. Nach Berechnungen des Verbands ergeben sich aus dem durchschnittlichen Zuschlagswert jährliche Kapazitätszahlungen von rund 800 Millionen Euro. Über die vorgesehene Vergütungsdauer von 15 Jahren summiere sich dies auf etwa zwölf Milliarden Euro. Bei einem angenommenen Stromverbrauch von 500 Terawattstunden entspräche das rechnerisch 0,16 Cent je Kilowattstunde. Dabei handelt es sich um eine Modellrechnung des Verbands, nicht um einen bereits feststehenden Strompreisaufschlag. Der bne sieht in staatlichen Kapazitätsausschreibungen grundsätzlich die Gefahr von Marktverzerrungen. Stattdessen fordert er eine marktwirtschaftliche Absicherungspflicht, bei der Stromlieferanten ihre Lieferverpflichtungen langfristig absichern müssen. Dadurch sollen Investitionsanreize für Kraftwerke, Speicher und flexible Verbraucher entstehen.

Regionale Verteilung stößt auf Kritik

Auch die regionale Verteilung der Zuschläge ist umstritten. Nach Angaben der Bundesnetzagentur entfallen rund 2.118 Megawatt auf Nordrhein-Westfalen, 1.819 Megawatt auf Brandenburg und 910 Megawatt auf Sachsen. Bayern erhält rund 269 Megawatt, Baden-Württemberg lediglich 45 Megawatt. Baden-Württembergs Energieministerin Thekla Walker (Bündnis 90/Die Grünen) kritisiert dieses Ergebnis. Obwohl die Ausschreibungsregeln eine Bevorzugung von Projekten im netztechnischen Süden vorsehen, gingen nur 47 Prozent der bezuschlagten Leistung in diese Region. Auf Baden-Württemberg und Bayern entfielen zusammen lediglich 6,1 Prozent. Walker fordert deshalb eine wirksamere regionale Steuerung in den kommenden Ausschreibungsrunden. Sie befürchtet Nachteile für den Kohleausstieg und den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft im Süden.

Die erfolgreichen Unternehmen bereiten unterdessen ihre Investitionen vor. Wie RWE berichtet, erhielt der Konzern Zuschläge für drei wasserstofffähige Gas- und Dampfkraftwerke in Voerde, Weisweiler und Werne mit zusammen rund 2.100 Megawatt reduzierter Leistung. Der Bau der ersten Anlage soll nach Unternehmensangaben bereits in wenigen Wochen beginnen. LEAG will an den Standorten Jänschwalde, Boxberg und Leipheim sieben neue Gaskraftwerksblöcke mit insgesamt 3.680 Megawatt installierter Leistung errichten. Nach Angaben des Unternehmens sollen dabei vorhandene Kraftwerksinfrastruktur und teilweise technische Komponenten weitergenutzt werden. LEAG beziffert die geplanten Investitionen auf 1,5 bis zwei Milliarden Euro. Die Anlagen sollen spätestens Ende 2031 in Betrieb gehen.

Die Stadtwerke Karlsruhe planen nach eigenen Angaben am Heizkraftwerk West ein Gasmotorenkraftwerk mit zwölf Modulen und jeweils 54 Megawatt elektrischer und thermischer Gesamtleistung. Die Anlage soll zunächst mit Erdgas betrieben und für eine spätere Wasserstoffnutzung vorbereitet werden. Der Baubeginn ist für 2027, die Inbetriebnahme für Ende 2029 vorgesehen. Durch die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme soll das Kraftwerk die zunehmend auf erneuerbare Energien ausgerichtete Fernwärmeversorgung ergänzen.

Die nächste Ausschreibungsrunde steht bereits bevor. Nach Angaben der Bundesnetzagentur soll der zweite Gebotstermin am 10. November bekannt gemacht werden. Gebote können nach Angaben des VKU bis zum 29. Dezember 2026 eingereicht werden. Ob sich die Zuschläge dann auf mehr Unternehmen und unterschiedliche Technologien verteilen, bleibt abzuwarten.





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