Mittwoch, 2. Juli 2025

Offshore-NetzentwicklungsplanPlanungssicherheit auf See

[01.12.2016] Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Offshore-Netzentwicklungsplan 2025 beschlossen. Der Plan umfasst die Netzanbindung von vier Wind-Clustern in der Nordsee und von drei Windparkgebieten in der Ostsee.

Die Bundesnetzagentur hat jetzt den Offshore-Netzentwicklungsplan (Offshore-NEP) 2025 bestätigt. Der Plan regelt die Anbindung von Winderzeugung auf Nord- und Ostsee an das deutsche Übertragungsnetz. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, sagt: „Die Stromerzeugung aus Wind auf der Nord- und der Ostsee ist ein zentraler Baustein der Energiewende. Der Offshore-Netzentwicklungsplan 2025 bildet eine verlässliche Grundlage für den weiteren Ausbau der Windenergie auf See und einen reibungslosen Übergang hin zur wettbewerblichen Ausschreibung neuer Projekte.“ Der Offshore-NEP umfasst vier Netzanbindungen in der Nordsee und drei Anbindungen in der Ostsee. Damit angebunden werden zusammenhängende Windparkgebiete, so genannte Cluster, die im Bundesfachplan Offshore des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie festgelegt wurden. Es handelt sich um die Projekte NOR-3-3, NOR-1-1, NOR-7-1 und NOR-5-2 in der Nordsee sowie die Projekte OST-2-1, OST-2-2 und OST-2-3 in der Ostsee. Der NEP sieht vor allem die Anbindung bestehender Windparkprojekte, die an den Ausschreibungen der Jahre 2021 bis 2025 teilgenommen haben, vor. Grundsätzlich soll mit der Einführung wettbewerblicher Ausschreibungen ein System etabliert werden, das eine staatliche Planung und Voruntersuchung von Flächen sowie eine Ausschreibung für diese voruntersuchten Flächen vorsieht, ein so genanntes Zielmodell. Da jedoch einige Windparkbetreiber schon Investitionen in Genehmigungsverfahren von Offshore-Projekten getätigt haben, ermöglicht das Windenergie-auf-See-Gesetz für die Jahre 2021 bis 2025 grundsätzlich Ausschreibungen für planungsrechtlich fortgeschrittene Projekte in einem so genannten Übergangssystem. Die Bedarfsermittlung zur Offshore-Anbindung ging mit einer achtwöchigen Beteiligung der Öffentlichkeit einher. Im Rahmen dieser Konsultation sind insgesamt 156 Stellungnahmen eingegangen, die von der Bundesnetzagentur überprüft und deren Argumente eigenen Angaben zufolge bei der Entscheidungsfindung gewürdigt worden sind.





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