VKUÜbergangslösungen im GEG gefordert
In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) jetzt die Bedeutung einer engen Verzahnung von GEG mit dem geplanten Wärmeplanungsgesetz betont. „Technologische Vorfestlegungen, die den Lösungsraum der kommunalen Wärmeplanung einschränken, lehnen wir ab“, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Bis die Wärmepläne bundesweit vorliegen, müssten sinnvolle Erlaubnisse und Übergangslösungen gefunden werden. Dazu zählten neben Härtefallregelungen vor allem praxistaugliche Transformationspläne der Energiewirtschaft für den Ausbau und die Umrüstung von Wärme- und Gasnetzen mit angemessenen Fristen.
Wie der VKU mitteilt, sind dabei Wärmenetze für die Wärmewende von zentraler Bedeutung, vor allem in städtischen Gebieten. Die kommunalen Wärmenetzbetreiber planten deren Aus- und Umbau auf Basis der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Die nun im Gesetzentwurf vorgesehenen Zwischenziele für die Jahre 2030 und 2035 stellten aus VKU Sicht eine Verschärfung und Abweichung vom BEW-Ansatz dar. „Die Projektlaufzeiten in der Fernwärme sind lang, das Ziel könnte für eine Vielzahl von Wärmenetzen sowohl technisch als auch zeitlich nicht erreichbar sein. Der klimapolitisch erforderliche und politische avisierte Ausbau von Wärmenetzen wird dadurch unterlaufen“, warnte Liebing. Falls die Bundesregierung an den Zwischenzielen festhalten sollte, seien zumindest Übergangsfristen dringend notwendig – zum Beispiel beim Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung(KWK)-Anlagen, beim Vorliegen einer Transformationsplanung sowie bei Härtefällen.
Unverhältnismäßige Fristverkürzung
Im aktuellen Gesetzentwurf, so der VKU, wird die vollständige Umstellung des Verteilnetzes auf Wasserstoff statt im Jahr 2045 bereits im Jahr 2035 gefordert. Ziel und Tempo der geplanten Wärmewende seien grundsätzlich richtig, sagte Liebing. Er wendet allerdings ein: „Ein solches Vorziehen der Ziele zur Erreichung der Klimaneutralität speziell für Gasnetze ist unverhältnismäßig und realitätsfern, deshalb sollte aus unserer Sicht die Frist verlängert werden.“
Wenn es aber später zu Problemen bei der Bereitstellung grüner Gase kommt, dürften dafür nicht die Netzbetreiber pauschal in Regress genommen werden. In ihre Verantwortung könne nur die zeitgerechte technische Umstellung der Netze fallen. Das gelte ebenso wir bei der Dekarbonisierung von Wärmenetzen.
Der VKU begrüßt, dass laut Gesetzentwurf funktionierende Heizungen weiter betrieben und kaputte Heizungen repariert werden dürfen. Allerdings sieht Liebing weiteren Optimierungsbedarf: „Der grundsätzlich sinnvolle Ansatz einer Zwischenlösung bei einem Heizungsdefekt und dem perspektivischen Anschluss an ein Wärmenetz wird durch die hohen Anforderungen in der Praxis zum Nachteil von Gebäudeeigentümer und Wärmenetzbetreiber kaum Anwendung finden.“
Zudem sollten als mögliche Optionen auch dezentrale KWK-Anlagen und Brennstoffzellen im Gesetz berücksichtigt werden: „Diese könnten vor allem in großen und oft kommunalen Gebäuden zum Einsatz kommen, die nicht effizient ohne einen unverhältnismäßigen Umbau auf Basis von Wärmepumpen versorgt werden können“, sagte Liebing.
Nutzung von grünen Gasen
Aus VKU-Sicht sollten neben Wasserstoff auch weitere so genannte grüne Gase, wie etwa Biomethan oder synthetisches Methan (SNG) genutzt werden können. „Klimaneutrale Gase stehen bereits heute im Produktportfolio der Stadtwerke. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um auf Biomethan basierende Produkte und zukünftig auch um Wasserstoff“, sagt Liebing.
Bei der Energie- und Wärmewende zähle jedes Gasmolekül, betonte Liebing. Potenzielle Erzeuger im In- und Ausland bräuchten ein Signal, um in die Produktion von klimaneutralen Gasen zu investieren: „Bestehende Hemmnisse, beispielsweise fehlende oder unklare Herkunftsnachweise oder schädliche Entflechtungsregeln, wie diese aktuell im Gesetzgebungsverfahren zur Gasbinnenmarktrichtlinie von der EU-Kommission und dem Ministerrat vorgeschlagen werden, führen zu großen Unsicherheiten“, sagt Liebing. Wer einen breiten und schnellen Einsatz insbesondere von Wasserstoff aber auch Biomethan oder SNG wolle, müsse bei diesen Regelungen ansetzen.
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