KfW-FörderungProgramm für Kommunen erweitert

Die KfW stellt Fördermittel für energetische Sanierungen und den Neubau energieeffizienter Gebäude bereit.
(Bildquelle: MEV Verlag)
Bereits seit Jahren fördert die KfW im Auftrag des Bundes energetisches Bauen und Sanieren von Wohngebäuden in Deutschland. Sie machen mit 18 Millionen Ein- und Mehrfamilienhäusern die größte Fördergruppe aus. In den Jahren 2006 bis 2014 hat die Förderung die energieeffiziente Sanierung oder Errichtung von über 3,7 Millionen Wohnungen bewirkt. Der CO2-Ausstoß wird dadurch jährlich um rund 7,6 Millionen Tonnen reduziert. Kommunen, kommunale Unternehmen und gemeinnützige Organisationen erhalten bereits heute eine Förderung, wenn sie ihre bestehenden Gebäude energetisch sanieren. Ab dem 1. Oktober 2015 fördert die KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) erstmals auch den Neubau energieeffizienter kommunaler Gebäude. Mit dem erweiterten Programm „IKK/IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren“ profitieren Kommunen und kommunale Unternehmen von niedrigen Zinsen und Tilgungszuschüssen.
Potenzial der Kommunen
In kommunalen Gebäuden schlummern große Effizienzpotenziale. So hat das Bremer Energieinstitut im Jahr 2011 ermittelt, dass die etwa 300.000 Kommunalgebäude in Deutschland knapp 14 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr ausstoßen. Kein Wunder: Etwa drei Viertel von ihnen wurden vor dem Jahr 1978 und damit vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet. Kommunen und kommunale Unternehmen will die KfW dabei unterstützen, die erheblichen Effizienzpotenziale zu heben. Deshalb hat sie – neben der Einführung der Förderung für Neubauten – auch das Angebot für die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur deutlich verbessert. Unter anderem wird künftig bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen ein Tilgungszuschuss von fünf Prozent des Zusagebetrags gewährt. Maximal sind 50 Euro Tilgungszuschuss pro Quadratmeter Nettogrundfläche möglich. Außerdem werden die kommunalen und sozialen Investoren die förderfähigen Kosten – unter Beachtung der weiteren Programmbestimmungen – in der Regel komplett finanzieren können. Der bisherige Kredithöchstbetrag entfällt also. Ebenfalls entfällt die aktuell noch geltende Begrenzung auf Gebäude, die vor dem 1. Januar 1995 gebaut worden sind: Die energetische Sanierung fördert die KfW jetzt unabhängig vom Baujahr.
Kommunen profitieren langfristig
Um das Förderangebot übersichtlich zu gestalten und Investitionsentscheidungen zu beschleunigen, wird die KfW bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus drei Förderstufen fokussieren: KfW-Effizienzhaus 70, KfW-Effizienzhaus 100 und KfW-Effizienzhaus Denkmal. Eine Kombination mit anderen KfW-Krediten ist grundsätzlich möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Mittel- und langfristig profitieren Kommunen und kommunale Unternehmen von Energieeinsparungen. So fand das Bremer Energieinstitut heraus, dass die KfW-Programme allein von 2007 bis 2010 eine CO2-Minderung von 116.000 Tonnen pro Jahr und eine dauerhafte Endenergieeinsparung von 329 Gigawatt pro Stunde (GWh) bewirkten. Das ist mehr, als die gesamte Stadt Frankfurt am Main pro Jahr an Energie verbraucht. Die Kommunen können also mit ihren Investitionen einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten und viel Geld sparen. Da die KfW im Auftrag des BMWi zum 1. Juli 2015 auch das Förderangebot für gewerbliche Nichtwohngebäude neu aufgestellt hat, kann heute nahezu jedes Gebäude in Deutschland gefördert werden – egal, wer der Bauherr ist. Private Haushalte, Kommunen, kommunale und soziale Organisationen oder gewerbliche Unternehmen, die energieeffizient bauen oder sanieren, bekommen eine attraktive Förderung von der KfW, aus Mitteln des CO2-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes. Dem Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2050 kommt Deutschland so ein großes Stück näher.
http://www.bmwi.de
http://www.bremer-energie-institut.de
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