Freitag, 30. Oktober 2026

EEG-NovelleKritik überwiegt

[12.07.2016] Bundestag und Bundesrat haben jetzt die EEG-Novelle 2016 beschlossen. Für einzelne Nachbesserungen mag es Lob geben, insgesamt überwiegt deutlich die Kritik.
Im Mittelpunkt der EEG-Reform 2016 steht die Windenergie; Die Förderung wird hier auf Ausschreibungen umgestellt.

Im Mittelpunkt der EEG-Reform 2016 steht die Windenergie; Die Förderung wird hier auf Ausschreibungen umgestellt.

(Bildquelle: Erich Westendarp  / pixelio.de)

Der Deutsche Bundestag und der Deutsche Bundesrat haben jetzt die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Sigmar Gabriel (SPD), Bundesminister für Wirtschaft und Energie, sagt: „Dies ist die größte
Reform des Strommarktes seit der Liberalisierung in den 90er Jahren. Wir schaffen einen klaren ordnungsrechtlichen Rahmen, in dem die Kapazitäten vorgehalten werden, die von Kunden nachgefragt werden – nicht mehr, aber auch nicht weniger.“ Dabei will die Bundesregierung den Anteil der Erneuerbaren am Stromverbrauch von heute 33 Prozent auf 45 Prozent bis zum Jahr 2025 steigern, so Gabriel.

Neuregelung über zuschaltbare Lasten

Stefan Kapferer, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), begrüßt weiterhin die Umstellung auf Ausschreibungen: „Ausschreibungen sind ein wirksamer Hebel, um den vereinbarten Zubaukorridor einzuhalten und dabei die Kosten zu senken.“ Auch schaffe die EEG-Novelle die Grundlage, um Ausschreibungen künftig technologieoffen zu gestalten. Der Verband stehe dieser Forderung der Europäischen Kommission grundsätzlich offen gegenüber, warnt jedoch davor, die Systemumstellung zu früh zu beginnen. Darüber hinaus begrüßt der BDEW die Neuregelung über zuschaltbare Lasten. Derzufolge haben Übertragungsnetzbetreiber künftig die Möglichkeit, Verträge mit Betreibern von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) zu schließen, damit diese im Falle eines drohenden Netzengpasses die Stromeinspeisung unterbrechen und überschüssigen Strom aus dem Netz zur Wärmeerzeugung nutzen können. Auch Speicher und Kühlhäuser sollen zum Einsatz kommen. Die im Gesetzentwurf angelegte Verordnungsermächtigung zur Einführung von Mieterstrom-Projekten sieht der BDEW kritisch. Kapferer: „Es ist fraglich, ob Mieter von dieser Regelung tatsächlich profitieren würden. Niemand kann den Vermieter verpflichten, die Einsparungen, die er durch die Befreiung von der EEG-Umlage erzielt, an seine Mieter weiterzugeben. Hinzu kommt: Je mehr Akteure von der EEG-Umlage befreit werden, desto höher die Kosten für alle anderen Stromkunden.“ Die Verordnungsermächtigung kann festlegen, dass Mieter, die Strom aus einer Photovoltaik-Dachanlage ihres Vermieters beziehen, nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen müssen.

Ende der Energiewende eingeläutet

Hans Josef Fell, Präsident der Energy Watch Group, schreibt: „Der Bundestag hat jetzt im Schnellverfahren die Verschlechterungen der Bundesregierung bei der EEG-Novelle durchgewunken“ und zitiert den schleswig-holsteinischen Energieminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) mit den Worten: „Wenn das Gesetz zustimmungspflichtig gewesen wäre, wäre es in der jetzigen Form nicht beschlossen worden oder die Länder hätten von vornherein anders verhandelt. Leider war das Gesetz aber nur ein Einspruchsgesetz. Ein Fehler, der wahrscheinlich die gesamte deutsche Energiewende gefährdet.“ Laut Fell lässt die EEG-Novelle 80 Prozent der deutschen Bevölkerung ratlos zurück. Sie stoppe vor allem bei der Windenergie Bürgeraktivitäten weitgehend, weil für Bürgerenergiegenossenschaften die Finanzrisiken der Ausschreibungen viel zu hoch seien. Nur noch große und finanzstarke Unternehmen könnten diese Risiken schultern. Der Windsektor werde generell weitgehend einbrechen. Während im vergangenen Jahr noch Investitionen für den Zubau einer Leistung von sechs Gigawatt (GW) im Windsektor getätigt worden seien, sind die Ausschreibungen jetzt auf 2,8 GW festgesetzt. Es sei jedoch ein Einbruch auf weit unter 2,8 GW zu befürchten. Der einzige Lichtblick sei, dass Mieterstrommodelle von der EEG-Umlage befreit werden sollen. Bremens Umweltsenator Joachim Lohse (Bündnis 90/Die Grünen) sagt: „Der begonnene Klimawandel und der Klimavertrag von Paris erfordern entschlossenes und mutiges Handeln. Die Energiewende muss mit aller Kraft vorangebracht werden. Mit dieser EEG-Reform tut die Bundesregierung das Gegenteil: Sie bremst und deckelt den Ausbau der erneuerbaren Energien.“ Lohse kritisiert insbesondere die beschlossene Reduzierung der Ausbaumengen für Offshore-Windkraftanlagen, die zudem bis zum Jahr 2022 überwiegend auf die Ostsee beschränkt würden: „Das ist ein Schlag ins Gesicht für die Offshore-Unternehmen im Nordwesten. Damit werden Arbeitsplätze und Investitionen ebenso gefährdet wie die Zukunft der Energiewende.“

Deutschland braucht mehr Erneuerbare

Auch Greenpeace Energieexperte Tobias Austrup kommentiert: „Die EEG-Reform treibt Deutschlands beschämende Demontage des Pariser Klimaabkommens noch ein Stück weiter.“ Deutschland brauche künftig mehr Strom für E-Mobilität und die Wärmeversorgung und deshalb insgesamt mehr erneuerbare Energien. Das EEG 2016 sorge hingegen mit sinnlosen Ausbaugrenzen, einem unerprobtem Ausschreibungssystem und willkürlichen Schikanen für die Windenergie für eine langsamere Energiewende. Austrup: „Das neue EEG ist das Gegenteil dessen, was Paris von Deutschland verlangt.“ NABU-Präsident Olaf Tschimpke thematisiert ebenfalls die strikte Ausbaubegrenzung. Damit gefährde die Bundesregierung nicht nur die eigenen Klimaschutzziele, sondern spiele auch Atom- und Kohlebefürwortern massiv in die Karten. Außerdem benachteilige das EEG 2016 systematisch kleinere Akteure. Für den langfristigen Erfolg der erneuerbaren Energien hätte die Bundesregierung qualitative Ziele in das EEG aufnehmen müssen. Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), sagt: „In dem neuen EEG fehlt die Basis, um Energie für die Bereiche Verkehr und Gebäude aus Erneuerbaren bereitzustellen. Damit besteht in diesen Sektoren schon jetzt keine Chancen mehr, die selbst gegebene Zusage für eine vierzigprozentige Reduktion von Treibhausgasen bis 2030 einzuhalten, geschweige denn die Verpflichtungen des Klimaabkommens von Paris zu erfüllen.“ Deutschland verliere so die Chance, neue Geschäftsmodelle voranzutreiben und seine Vorbildfunktion für den Klimaschutz weiter auszuüben. Ein maximaler Anteil von 40 bis 45 Prozent erneuerbarer Strom bis 2025 berücksichtige nicht den steigenden Bedarf an regenerativem Strom im Verkehrs- und Gebäudesektor. Auch reichten die Regelungen für die stärkere Bürgerbeteiligung nicht aus. Außerdem hält die DUH die Zubaubegrenzungen dort, wo kein Netz vorhanden ist, für unnötig. Müller-Kraenner: „Die Begrenzung auf 58 Prozent ist politisch willkürlich gesetzt. Technisch können mit weit weniger drastischen Eingriffen viel mehr Anlagen am Netz betrieben werden.“

Tempo gedrosselt

Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), bilanziert: „Bislang war das EEG der Motor für den Ausbau sauberer Energien, mit der jetzigen Reform dient es dagegen in erster Linie der Bewahrung fossiler Energieträger und der deutlichen Drosselung beim Tempo der Energiewende.“ So sei es auch völlig unverständlich, dass Ausbaumengen, die im Rahmen der Auktionen gewonnen, aber dann doch nicht realisiert werden, in der folgenden Runde nicht erneut ausgeschrieben werden. Als leichte Verbesserungen begrüßt der Verband die Möglichkeit, dass Strom aus erneuerbaren Energien, der bislang abgeregelt wurde, künftig für den Wärme- und Mobilitätssektor genutzt werden kann. Auch dass Bürgerenergieprojekte bei Auktionen einen Zuschlag erhalten, der sich am höchsten Gebot orientiert, sei ein richtiger, wenn auch noch zu zaghafter Schritt. Ausdrücklich zu begrüßen sei die Anschlussregelung für Bioenergieanlagen, deren EEG-Vergütung auslaufe. Auch die Gleichstellung von Mietern in Häusern mit Eigenheimbesitzern von Solaranlagen sei ein positives Signal. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft, erklärt: „Dieses Gesetz ist nicht der große Wurf, als den es die Bundesregierung gerne verkaufen möchte. Das EEG ist aus Sicht der Solarwirtschaft Ausdruck zaghafter Korrekturen und verpasster Chancen.“ Alle neuen Solaranlagen mit einer Leistung von mehr als 750 Kilowatt müssen an Ausschreibungen teilnehmen, um Förderung zu bekommen. PV-Anlagen mit einer Leistung bis 750 Kilowatt – sowohl auf Gebäuden als auch ebenerdig errichtet – werden dagegen weiterhin per Einspeisevergütung und Marktprämie gefördert. Hier könne die Branche aufatmen: Der überwiegende Teil der Gebäudephotovoltaik bleibe von dem Systemwechsel verschont. Gleichzeitig sei es unverständlich, dass Unternehmen mit größeren Dächern eine Unterstützung versagt werde. Der BEE begrüßt, dass solare Mieterstrommodelle mit anderen Eigenversorgungsmodellen gleichgestellt werden. Kritisch gesehen wird dafür die finanzielle Belastung gewerblicher Selbstversorger mit der anteiligen EEG-Umlage.

Minimale Nachbesserungen

Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) weist darauf hin, dass die Obergrenze des Photovoltaik-Zubaus zwar bei 2.500 Megawatt (MW) bleibe, dies dürfe nach den Erfahrungen mit dem EEG 2014 jedoch kaum relevant sein. Die geplante Ordnungsermächtigung für Mieterstrommodelle sei hingegen ein kleiner Hoffnungsschimmer. Im Mittelpunkt der Gesetzesänderung stehe aber die Windenergie, die künftig ebenfalls durch das Nadelöhr der Ausschreibungen müsse. Bei der Onshore-Windenergie sollen in den kommenden drei Jahren jeweils 2.800 MW pro Jahr ausgeschrieben werden, danach 2.900 MW pro Jahr. Für den Übergangszeitraum 2017 und 2018 gelte noch die Einspeisevergütung mit einer Einmal-Degression von fünf Prozent. Der Bundesverband Windenergie (BWE) bezeichnet die Regelungen für die Bürgerenergie zwar nach wie vor für unzureichend. Sie sei aber dennoch besser als befürchtet. Es bleibe abzuwarten, ob die Einbeziehung der Kommunen helfen werde, eine breite Beteiligungsstruktur zu gewährleisten. Die Nichtnutzung der von der EU-Kommission ausdrücklich zugelassenen Möglichkeit, Projekte bis 18 Megawatt von Ausschreibungen zu befreien (de minimis), bleibe absolut unverständlich. Das Ausschreibungsvolumen von jährlich 2.800 beziehungsweise 2.900 sei als positiv zu bewerten, wenngleich es nicht reiche, um den Maschinenpark im Sinne eines Repowerings zu modernisieren. Der BWE begrüßt zudem ausdrücklich die Durchsetzung erster Schnittstellen für die Sektorenkopplung. Damit werde es möglich sein, abgeregelten Strom auf Basis von Direktkontrakten zwischen Erzeugern und Industrie oder Power-to-X-Anlagen sinnvoll zu nutzen.

Weitere Korrekturen gefragt

Die Offshore-Branche kritisiert die Reduzierung der jährlichen Ausbaukorridore. So sollen entgegen der ursprünglichen Planungen in den Jahren 2021 und 2022 nur 500 MW anstatt 730 MW und in den Jahren 2023 bis 2025 nur jährlich 700 MW ausgeschrieben werden. Dies entspreche einer Reduktion um fast ein Drittel. So sollen die Ausbauziele der Bundesregierung für Offshore-Wind im Jahr 2014 noch bei 25 Gigawatt (GW) gelegen haben, heute seien es nur noch 15 GW. Effektive Kostensenkungen seien jedoch nur mit einem kontinuierlichen Ausbau und einem ausreichenden Ausbauvolumen möglich. Laut einer gemeinsamen Pressemeldung vom Bundesverband Bioenergie (BBE), vom Deutschen Bauernverband (DBV), vom Fachverband Biogas (FvB) und vom Fachverband Holzenergie (FVH) enthalte die EEG-Novelle erstmals einen Ansatz, um einen massiven Rückbau von Bioenergieanlagen zu verhindern. So sehe das Gesetz einen Stabilisierungspfad für die Bioenergie vor, nachdem jährlich Anlagen in einem Umfang von 150 Megawatt installierter Leistung in den Jahren 2017 bis 2019 sowie von 200 MW in den Jahren 2020 bis 2022 neu gebaut oder nach Auslaufen der EEG-Vergütung weiter betrieben werden können. Anlagenbetreiber, deren EEG-Vergütung in diesem Zeitraum ausläuft, erhalten nun die Chance, durch eine erfolgreiche Teilnahme an einer Ausschreibung den Weiterbetrieb ihrer Anlage zu sichern. BBE-Geschäftsführer Bernd Geisen erläutert: „Die Einführung von Ausschreibungen für neue und bestehende Bioenergieanlagen ab kommenden Jahr ist grundsätzlich positiv zu werten, denn sie gibt einer mit dem EEG 2014 im Stich gelassenen Branche wieder eine Perspektive.“ Trotzdem weise das Gesetz große Defizite auf und müsse bei nächster Gelegenheit nachgebessert werden. So seien das Auschreibungsvolumen und die Gebotshöchstpreise deutlich anzuheben.





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