Montag, 13. April 2026

Deutscher BundestagAnhörung zu Wasserstoffgesetz

[26.11.2025] Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie jetzt eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Dabei zeigte sich ein breiter Wunsch nach mehr Tempo und einem deutlich erweiterten Anwendungsbereich des geplanten Gesetzes.

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie jetzt eine öffentliche Anhörung durchgeführt.

(Bildquelle: adobestock)

Am 24. November hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs durchgeführt. Wie der Bundestag berichtet, plädierten zahlreiche Sachverständige dafür, das Gesetz rasch zu verabschieden, zügig umzusetzen und auf alle Maßnahmen auszuweiten, die für den Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes erforderlich sind.

Kirsten Westphal vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) betonte, der Gesetzgeber müsse das derzeitige Momentum nutzen, um in der frühen Phase des Hochlaufs einen möglichst breiten Anwendungsrahmen zu schaffen. Dieser sei Grundlage für den beschleunigten Ausbau der Wertschöpfungsinfrastruktur. Der BDEW fordert zudem, kohlenstoffarmen Wasserstoff einzuschließen – etwa aus fossilen Brennstoffen mit CO2-Abscheidung und -Speicherung oder -Nutzung sowie aus Elektrolyse mit Kernenergie.

Erfassung sämtlicher Zulassungsverfahren

Auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer sprach sich für eine deutliche Ausweitung aus. Deren Vertreter Hauke Dierks forderte, sämtliche Zulassungsverfahren zu erfassen, die Herstellung, Transport, Speicherung oder Nutzung von Wasserstoff und seiner Derivate betreffen. Beschleunigte Verfahren mit verkürzten Fristen, zentralisierten Abläufen und digitalisierten Prozessschritten sollten seiner Ansicht nach in allen Genehmigungsverfahren verankert werden.

Kritik kam von der Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas. Geschäftsführerin Barbara Fischer bemängelte, zentrale Anforderungen des Kernnetzausbaus seien im Entwurf unzureichend abgebildet. Sie verwies auf sogenannte erdgasverstärkende Maßnahmen, die nötig seien, um während der Umstellung einzelner Leitungen auf Wasserstoff die Versorgung der verbleibenden Erdgasnetze zu sichern. Bevor eine Leitung für den Wasserstofftransport frei werde, müssten Anschlussnehmer über alternative Trassen angebunden werden.

Politische Signale nötig

Andre Brauner von Open Grid Europe forderte ebenfalls einen umfassenderen gesetzlichen Ansatz. Neben der Beschleunigung gehe es um politische Signale, die sinkende Erzeugungskosten und wachsende Nachfrage ermöglichen. Er verwies auf nötige Anpassungen europäischer Vorgaben für erneuerbaren und kohlenstoffarmen Wasserstoff sowie auf eine industrieorientierte Förderpolitik und eine ambitionierte Kraftwerksstrategie.

Professor Mario Ragwitz vom Fraunhofer IEG machte wirtschaftliche Hürden geltend. Viele Projekte verzögerten sich, weil sie unter den aktuellen Marktbedingungen nicht tragfähig seien. Zwar nehme der Gesetzentwurf einzelne Bremsfaktoren bei Erzeugung und Infrastruktur, doch zusätzlich müsse die Nachfrage gestärkt werden. Für Stahlerzeugung, Chemie und Hochtemperaturanwendungen seien CO2-Preise weit über 200 Euro pro Tonne nötig; deshalb brauche es eine gezielte Förderung besonders relevanter Nachfragesegmente.

Übergeordnetes Konzept fehlt

Klaus Ritgen von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände kritisierte das Fehlen eines übergeordneten Energiewende-Konzepts des Bundes. Der Entwurf füge sich in eine Reihe kleinteiliger Regelwerke ein, ohne die zentralen Komponenten einer erneuerbaren Energiewirtschaft zusammenzuführen. Neben klaren Zuständigkeiten seien ausreichende finanzielle Mittel und tragfähige Finanzierungsmechanismen unverzichtbar.

Grundsätzliche Einwände kamen vom Deutschen Naturschutzring. Vertreter Alexander Kräß warnte, die Einstufung der Wasserstoffinfrastruktur als überragendes öffentliches Interesse schwäche Beteiligungsrechte und Umweltstandards. Dies sei nicht gerechtfertigt, solange sowohl grüner als auch fossiler Wasserstoff gefördert würden. Er forderte konkrete Schritte für eine vollständige Umstellung auf grünen Wasserstoff sowie eine gründlichere Bewertung wasserwirtschaftlicher Auswirkungen.

Anke Mönnig von der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung hob hervor, dass ohne grünen Wasserstoff weder Energiewende noch Dekarbonisierung erreichbar seien. Investitionen in diese Technologien könnten darüber hinaus internationale Wettbewerbsvorteile sichern. Für einen erfolgreichen Hochlauf seien nach ihren Worten weitere politische Maßnahmen nötig, darunter die Entwicklung grüner Leitmärkte.





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