Baden-WürttembergAusbau der Photovoltaik auf Freiflächen

Baden-Württemberg will die Gebietskulisse für Freiflächen-Ausschreibungen ausweiten.
(Bildquelle: RainerSturm / pixelio.de)
Der baden-württembergische Ministerrat hat noch im Dezember 2016 den Entwurf der Freiflächenöffnungsverordnung zur Anhörung freigegeben. Ziel der Verordnung ist es, die enge Flächenkulisse des Bundes im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aufzuweichen und in Baden-Württemberg auch Gebote für neue Solarparks auf Acker- und Grünflächen in so genannten benachteiligten Gebieten zu ermöglichen.
„Auf den sonnigen Flächen in Baden-Württemberg wollen wir künftig mehr Solarenergie ernten. Hierzu müssen wir die engen Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ausweiten“, erklärte Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller (Bündnis 90/Die Grünen) in Stuttgart. „Obwohl wir im Südwesten aufgrund der überdurchschnittlichen Sonnenscheindauer eine hervorragende Ausgangslage für den Ausbau der Photovoltaik besitzen, profitieren von den im EEG vorgesehenen bundesweiten Ausschreibungen für Freiflächenanlagen bisher insbesondere die ost- und norddeutschen Bundesländer mit großen Konversionsflächen und geringen Pachtkosten.“
Die aktuellen Vorgaben des EEG führten dazu, dass im Land so gut wie gar keine konkurrenzfähigen und erschließbaren Flächen vorhanden sind. Die geplante Verordnung soll das Angebot an potenziellen Flächen erweitern und dafür sorgen, dass Baden-Württemberg bei den Ausschreibungen zukünftig stärker profitiert. Gleichzeitig garantiere die Verordnung, dass auf Flächen, die besonders wertvoll für die Lebensmittelerzeugung sind, keine Photovoltaik-Nutzung stattfindet.
Im Jahr 2015 produzierte Baden-Württemberg 8,2 Prozent seiner Bruttostromerzeugung in Photovoltaikanlagen. Auf Dauer zu wenig wie Franz Untersteller befindet. Deshalb müssten neben dem Potenzial auf Dachflächen auch Freiflächen-Potenziale erschlossen werden. „Hierzu benötigen wir die geplante Verordnung und deshalb wollen wir von der Länderöffnungsklausel im EEG Gebrauch machen“, so der Umwelt- und Energieminister weiter.
Die in der Länderöffnungsklausel im EEG genannte Flächenkategorie Grün- oder Ackerlandflächen in benachteiligten Gebieten ist vom Bundesgesetzgeber verbindlich vorgegeben. In Baden-Württemberg sind danach knapp zwei Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche als benachteiligte Gebiete eingestuft, insgesamt rund 900.000 Hektar. Nach einer sechswöchigen Anhörung könnte die Verordnung bereits Ende März 2017 in Kraft treten.
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