Sonntag, 5. Juli 2026

BundesnetzagenturOrientierungspunkte für Einspeiseentgelte vorgelegt

[19.02.2026] Die Bundesnetzagentur hat jetzt Orientierungspunkte für Einspeiseentgelte vorgelegt. Daraus geht hervor, dass die Behörde Stromerzeuger ab 2029 systematisch an den Netzkosten beteiligen und dafür ein Kapazitätsentgelt sowie dynamische Einspeiseentgelte einführen will.

Ein neues Papier der Bundesnetzagentur bringt dynamische Einspeiseentgelte sowie Baukostenzuschüsse für Einspeisen ins Spiel.

(Bildquelle: adobestock)

Stromerzeuger sollen künftig Netzentgelte zahlen. Das geht aus einem neuen Orientierungspapier der Bundesnetzagentur hervor. Die Behörde reagiert damit auf das Auslaufen der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) zum 31. Dezember 2028. Auslöser ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 2. September 2021, das die bisherige Ausgestaltung der Netzentgeltregulierung beanstandet hatte. Die Bundesnetzagentur muss daher zentrale Regelungen der §§ 12 ff. StromNEV durch eigene Festlegungen ersetzen. Bereits im Mai 2025 hatte sie in einem Diskussionspapier die Leitlinien für eine neue, allgemeine Netzentgeltsystematik skizziert. Ziel ist ein System, das die Netzkosten verlässlich refinanziert, faire Lasten verteilt und zugleich den veränderten Bedingungen der Energiewende gerecht wird.

Entgelt für Einspeiser

Im Zentrum der aktuellen Vorschläge steht ein kapazitätsbezogenes Entgelt für Einspeiser. Ab 2029 sollen Betreiber vollerzeugender Anlagen ab der Niederspannung mit Leistungsmessung ein Entgelt auf Basis ihrer vertraglich vereinbarten Netzanschlusskapazität zahlen. Nach einem Rechenbeispiel der Behörde könnte sich dieses Entgelt – je nach Einbeziehung von Übertragungs- und Verteilnetzkosten – in einer Größenordnung von etwa vier bis sieben Euro pro Kilowatt bewegen. Finanziert werden sollen insbesondere Verlustenergie- und Regelenergiekosten. Mengenbezogene Arbeitspreise zur reinen Finanzierung lehnt die Behörde ab, weil sie in die Merit Order eingreifen und Wettbewerbsnachteile im europäischen Strommarkt auslösen könnten.

Neben der Finanzierungsfunktion plant die Bundesnetzagentur eine Anreizkomponente. Dynamische, zeitlich und örtlich differenzierte Einspeiseentgelte sollen Engpassmanagementkosten internalisieren und das Verhalten der Erzeuger stärker an der tatsächlichen Netzauslastung ausrichten. In Engpasssituationen würden Anlagen bei netzbelastender Einspeisung zahlen, bei netzentlastender Einspeisung hingegen profitieren. Die Behörde will mit moderaten Entgelten starten, um die Reaktion der Marktakteure empirisch zu beobachten.

Vorschlag: Baukostenzuschuss

Ergänzend bringt das Papier einen Baukostenzuschuss für neue Netzanschlüsse ins Spiel. Dieser einmalige Beitrag soll an die beantragte Anschlusskapazität gekoppelt werden und schon beim Netzanschluss Anreize für eine effiziente Dimensionierung setzen.

Beim Thema Vertrauensschutz differenziert die Bundesnetzagentur. Für Bestandsanlagen, die im Rahmen staatlicher Ausschreibungen errichtet wurden und einer Realisierungspflicht unterlagen, hält sie einen zeitlich begrenzten Schutz vor neuen Finanzierungsentgelten für möglich. Bei dynamischen Anreizkomponenten sieht sie geringere Hürden, da diese nur in Engpasszeiten greifen und grundsätzlich vermeidbar sind.

Mit der Reform verfolgt die Behörde das Ziel, die Finanzierung der Netze auf eine breitere Basis zu stellen. Angesichts steigender Netzausbaukosten und wachsender Einspeiseleistung aus erneuerbaren Energien soll verhindert werden, dass sich einzelne Nutzergruppen der Kostentragung entziehen. Die endgültige Ausgestaltung will die Bundesnetzagentur im weiteren Konsultationsprozess klären und rechtzeitig vor dem Außerkrafttreten der StromNEV festlegen.





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