MaKo 2020Den Umstieg meistern

Die neuen Prozesse für die MaKo 2020 müssen die Systeme der Messstellenbetreiber bis zum 1. Dezember 2019 abbilden können.
(Bildquelle: graphixchon/Fotolia.com)
Die MaKo 2020 soll die elektronische Marktkommunikation (MaKo) an das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende anpassen. Die Termine für die MaKo 2020 stehen. Die Voraussetzung für das von der MaKo vorgesehene Zielmodell hingegen fehlt. Geplant war, die Messdaten aus den Smart Meter Gateways (SMGW) zu verteilen. Smart Meter mit derartigen Gateways, so genannte intelligente Messsysteme (iMSys), müssen aber vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert werden. Erst wenn mindestens drei Smart-Meter-Hersteller mit Gateways vom BSI zertifiziert worden sind, kann der Roll-out starten. Derzeit verfügt lediglich ein einziges Gerät über das notwendige Zertifikat. „Deshalb sieht die MaKo2020 vor, dass bis zur Verfügbarkeit von Gateways der zweiten Generation, die Aufbereitung und Verteilung von Messwerten durch das IT-System des jeweiligen Messstellenbetreibers (MSB) zu erfolgen hat“, erklärt Michael Reifenberg, Pressesprecher der Bundesnetzagentur (BNetzA).
Notwendige Marktprozesse bedienen
Bis zum 1. Dezember 2019 müssen die Systeme der MSB die neuen Prozesse für die MaKo 2020 abbilden können. Das ist nicht nur für die grundzuständigen, sondern auch für die wettbewerblichen Messstellenbetreiber ein Herausforderung. Zumal die erforderlichen Marktkommunikationsprozesse derzeit nur teilweise bis gar nicht gelebt werden. Einige wettbewerbliche Messstellenbetreiber sind bereits mit einfachen ORDERS-Prozessen überfordert, da diese in ihren Systemen nicht ausgeprägt sind. Mit Übertragung der Verantwortung für die Messwertaufbereitung und -verteilung vom Netzbetreiber auf den Messstellenbetreiber müssen sie jedoch künftig in der Lage sein, alle notwendigen Marktprozesse zu bedienen. Geschieht dies nicht, haben sie mit entsprechenden verhaltensorientierten oder strukturellen Abhilfemaßnahmen gemäß § 76 MsbG durch die BNetzA zu rechnen.
Neue Regeln
Damit der Messstellenbetreiber seine neuen Aufgaben erfüllen kann, hat die BNetzA im Zuge der MaKo 2020 in allen Prozessdokumenten erhebliche Änderungen vorgenommen. Dabei erhalten die Übertragungsnetzbetreiber für alle mit einem iMSys ausgestatteten Marktlokationen die Aggregationsverantwortung. Eine ganze Reihe von Prozessen muss in der Folge neu eingeführt werden, etwa beim Austausch von Stammdaten, bei der Abrechnung oder bei Wechselprozessen. Andere Prozesse entfallen. Dadurch ergeben sich weitreichende Änderungen in den EDIFACT-Formaten, etwa eine neue Struktur für UTILMD oder die neuen Formate COMDIS und UTILTS für die Übermittlung der Berechnungsformel.
Neben den MSB müssen auch die Netzbetreiber ihre Systeme für die neuen Prozesse und Marktrollen befähigen. Prozesse der Messwerteaufbereitung und -verteilung, welche künftig nicht mehr in ihrer Verantwortung liegen, sind zeitlich abzugrenzen.
Abrechnung der Netznutzung
Bei der Abrechnung der Netznutzung aus Sicht des Netzbetreibers sehen die Änderungen beispielsweise wie folgt aus: Um die Netznutzung gegenüber dem Energielieferanten abzurechnen, hat bislang der Netzbetreiber die erhobenen Messwerte aufbereitet und übermittelt. Im Anschluss konnte er seine Netznutzungsabrechnung an den Lieferanten versenden. Mit der MaKo 2020 wird die Verantwortung für die Messwertaufbereitung und -verteilung vom Netz- auf den Messstellenbetreiber übertragen, der Netzbetreiber erhält seine Abrechnungswerte also vom Messstellenbetreiber. Der Prozess der Netznutzungsabrechnung muss daher um die Übermittlung des Lieferscheins erweitert werden. Denn bevor der MSB die Netznutzung gegenüber dem Lieferanten abrechnet, muss er einen Lieferschein mit der abzurechnenden Leistung übermitteln. So sollen alle Beteiligten die Möglichkeit erhalten, sich vor Rechnungslegung abzustimmen und Unstimmigkeiten zu beseitigen. Zu berücksichtigen ist dabei nicht nur das neue Datenformat COMDIS. Summa summarum muss für den Lieferscheinprozess ein größerer Zeitraum gegenüber dem bisherigen Vorgehen eingerechnet werden.
Konzeptionen sollten stehen
Auch für den Energielieferanten bringt die MaKo 2020 Änderungen. Er erhält seine Messwerte künftig ebenfalls vom Messstellenbetreiber und muss außerdem mit dem Übertragungsnetzbetreiber kommunizieren. Dafür muss er neue Prozesse umsetzen, etwa eine Reihe von MaBiS-Prozessen, die schon heute zwischen Netzbetreiber und Lieferant vorhanden sind, sowie Stammdatenprozesse (Synchronisation) und den bereits genannten Lieferscheinprozess. Der Aufwand für die Umsetzung dieser Prozesse hält sich für den Lieferanten vergleichsweise in Grenzen.
Bis zum 1. Dezember 2019 haben die Marktpartner Zeit, sich auf die neuen Regeln einzustellen. Ein erster Zeitplan gibt vor, dass bis Dezember fast alle Wechselprozesse im Messwesen (WiM) sowie die Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) umgesetzt werden müssen. Ausnahmen bilden die „Information über die Zuordnung einer Marktlokation zur Datenaggregation durch den ÜNB“ und die Beendigung dieser Zuordnung. Ein Teil der Prozesse der neuen Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS), welche den Übertragungsnetzbetreiber einbinden, sind ab dem 1. Februar 2020 beziehungsweise 1. Mai 2020 umzusetzen. Stammdatenänderungen wiederum sollen vor dem 1. Dezember 2019 abgeschlossen sein. Auch müssen Lieferanten, Netz- und Messstellenbetreiber bis dahin jeder Marktlokation den grundzuständigen Messstellenbetreiber zuordnen, unabhängig davon, ob ihnen bereits ein wettbewerblicher MSB zugeordnet ist. Bis zum 1. Januar 2020 sollen die Netzbetreiber initial an alle Messstellenbetreiber, die einer Messlokation zugeordnet sind, die entsprechende Berechnungsformel übermitteln.
Aufbereitung und Versand sicherstellen
Unternehmen, die noch keine Analyse ihrer Prozesse vorgenommen haben, sollten umgehend damit beginnen. Denn mit der Analyse werden weitere Fragen aufkommen, die es im Zuge der Umsetzung zu klären gilt. Wie wollen sie sich künftig organisatorisch aufstellen? Wird es durch die Übertragung der Verantwortung der Messwertaufbereitung vom Netzbetreiber auf den Messstellenbetreiber notwendig, sich innerhalb des Unternehmens neu zu strukturieren oder übernimmt der Netzbetreiber dies als Dienstleistung für den Messstellenbetreiber? Sind die Fristverkürzungen im Clearing-Fall durch die Fachbereiche einzuhalten oder müssen sie sich im Unternehmensverbund neu aufstellen? Sind die Mitarbeiter fachlich vorbereitet und haben sie genügend Ressourcen für die Umsetzung zur Verfügung? Sind die Markt- und Messlokationen in den Systemen klar getrennt? Sind diese Analyseergebnisse aufgearbeitet und priorisiert, kann die Umsetzung konzeptioniert werden.
Investitionen haben Bestand
Die heutigen Investitionen in die neuen Prozesse zahlen sich dadurch aus, dass sie die Abbildung der kommenden Marktprozesse im MaKo-Zielmodell über Smart Meter Gateways vorwegnehmen. Denn auch wenn im Zielmodell das Smart Meter Gateway den sternförmigen Messwertversand vornehmen wird, wird es immer wieder Situationen geben, in denen der Messstellenbetreiber diese Aufgabe übernehmen muss. So werden die Daten für die modernen Messeinrichtungen weiterhin aus dem Back End des Messstellenbetreibers gesendet. Wenn das Gateway etwa durch Ausfälle nicht in der Lage ist, Werte zu versenden oder Nachberechnungen vorgenommen werden müssen, ist es am System des Messstellenbetreibers, Aufbereitung und Versand sicherzustellen.
Dieser Beitrag ist in der Ausgabe Juli/August 2019 von stadt+werk erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren.
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