AGFWEmpfehlungen für Abwärmenutzung
Im Zuge der Verbändeanhörung zu dem Entwurf des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) hat der Fernwärmeverband AGFW gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Empfehlungen zur Verbesserung der Abwärmenutzung durch Rechenzentren und Unternehmen ausgesprochen. Dies teilt der AGFW jetzt mit.
„Abwärme, die nicht in internen Prozessen genutzt oder vermieden wird, kann für viele Wärmenetze ein großer Schritt zur Dekarbonisierung der Fernwärmeversorgung sein“, sagt John Miller, stellvertretender Geschäftsführer und Bereichsleiter Energiewirtschaft und Politik beim AGFW. Er ergänzt: „Grundsätzlich begrüßen wir, dass Abwärme und deren Einbindung in Fernwärmenetze – wo möglich und sinnvoll – in dem Gesetz behandelt wird. Um das Abwärmepotenzial in Unternehmen und Rechenzentren jedoch dauerhaft nutzbar zu machen, bedarf es weiterer Anpassungen. Aus Sicht der Fernwärmeversorgungsunternehmen muss mit dem Gesetz sichergestellt werden, dass Unternehmen tatsächlich entsprechende Maßnahmen ergreifen, um externe Abwärmenutzung zu ermöglichen. Wir würden uns vom Gesetzgeber insgesamt mehr Ambitionen bei der Bereitstellung von Abwärme für Fernwärmenetze wünschen.“
Forderung nach klaren Bedingungen
Angaben des AGFW zufolge fordert der Verband in seiner Stellungnahme, dass für Unternehmen klarere Bedingungen zur Wiederverwendung von Abwärme geschaffen werden. Aus Sicht des AGFW besteht das Risiko, dass ansonsten die Anzahl an Abwärmenutzung und -auskopplung in ein Fernwärmenetz gering bleibt. Um tatsächlich festzustellen, ob die entsprechenden Maßnahmen zur Wiederverwendung von Abwärme zumutbar und durchführbar sind, sollten Unternehmen verpflichtet werden, unabhängige Machbarkeitsstudien durchzuführen.
Falls diese Studien tatsächlich zu dem Ergebnis kommen sollten, dass die Abwärmenutzung aktuell nicht möglich und zumutbar sei, sollten Unternehmen Vorbereitungen für eine spätere Auskopplung und Weiterleitung von Abwärme an die Wärmenetzbetreiber vornehmen. Unternehmen mit nutzbaren Abwärmepotenzialen sollten mittels Anreizen oder Verpflichtungen dazu gebracht werden, in Zukunft Abwärme-Ready zu sein. „Nur wenn Unternehmen und Rechenzentren technisch bereit für eine Abwärme-Auskopplung sind, kann das System Fernwärme und damit die angeschlossenen Haushalte von der bisher oft ungenutzten Energiequelle profitieren“, sagt Miller.
Plattform für Abwärme
Zudem fordert der AGFW, dass neue Rechenzentren ab dem Jahr 2028 mindestens 40 Prozent der anfallenden Abwärme wiederverwenden müssen, statt wie bisher vorgesehen lediglich 20 Prozent. Ebenso sollte der Gesetzgeber bei der vorgesehenen Plattform für Abwärme nachsteuern: „Seit langem fordern wir eine Plattform für Abwärme. Mit dieser sollen Unternehmen den Wärmenetzbetreibern alle wichtigen Daten zu anfallender Abwärme zur Verfügung stellen. So wie aktuell vorgesehen, ist die Qualität der an die Plattform zu übermittelnden Daten jedoch noch nicht ausreichend“, betont Miller.
Laut AGFW versorgt Fernwärme aktuell 14 Prozent der deutschen Haushalte mit Wärme. Nach den Plänen der Bundesregierung – die aktuell mit weiteren Gesetzen, wie dem Gebäudeenergiegesetz umgesetzt werden – werde Fernwärme neben der Wärmepumpe ein wesentlicher Bestandteil der zukünftigen Wärmeversorgung sein. Fernwärmenetze sollten verstärkt ausgebaut und dekarbonisiert werden. Ein wesentlicher Vorteil des Systems Fernwärme sei dabei die mögliche Diversifizierung der Wärmeerzeugung. Die in einem Fernwärmenetz verwendbare Wärmeenergie könne aus den verschiedensten Quellen stammen. Neben Abwärme spielten Tiefengeothermie, Großwärmepumpen, Solarthermie und Power-to-Heat eine wachsende Rolle in der Fernwärme-Erzeugung. Die Branche benötige jedoch auch Wasserstoff, um mittels Kraft-Wärme-Kopplung in Zukunft eine wachsende und versorgungssichere Wärmebereitstellung zu ermöglichen.
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