Samstag, 27. Juni 2026

GaspaketLob und Kritik von Branchenverbänden

[26.03.2026] Drei Branchenverbände bewerten den Gesetzentwurf zum Gas- und Wasserstoffbinnenmarkt grundlegend unterschiedlich. Ihre Stellungnahmen zeigen, wo es beim Umbau der Gasnetze zu Biomethan und Wasserstoff noch hakt und welche Nachbesserungen sie fordern.

Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets verabschiedet. Drei Stellungnahmen zum neuen Gesetzentwurf liegen vor: Der Biogasrat+ fordert deutliche Korrekturen, der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt den Entwurf weitgehend, und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht Fortschritte, verlangt aber Nachschärfungen.

Wie der Biogasrat+ mitteilt, verfehlt der Entwurf zentrale Ziele der Defossilisierung. Geschäftsführerin Janet Hochi kritisiert, dass betriebswirtschaftliche Kostenüberlegungen der Netzbetreiber zu stark gewichtet würden, während deren Rolle für die Energiewende in den Hintergrund rücke. Der Verband warnt vor einem schleichenden Rückbau der Infrastruktur und fordert verbindliche politische Zielvorgaben für erneuerbare Gase in der Netzentwicklungsplanung. Zudem müssten bestehende Regeln für den Anschluss von Biomethananlagen vollständig erhalten bleiben, einschließlich Einspeisevorrang, Kostenteilung und hoher Verfügbarkeitsanforderungen. Netztrennungen dürften nur als letztes Mittel und frühestens nach 20 Jahren erfolgen.

Der VKU bewertet den Kabinettsbeschluss dagegen als wichtigen Schritt. Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing spricht von einer „Grundlage für die dringend notwendige Planungssicherheit“ für Gasverteilnetze. Kommunale Unternehmen sähen sich in ihrer Rolle gestärkt, da die lokale Netzplanung an Bedeutung gewinne. Der Verband hebt hervor, dass bestehende Gasnetze perspektivisch für Wasserstoff genutzt werden könnten und so zum Rückgrat einer klimaneutralen Energieversorgung würden. Positiv bewertet der VKU auch Regelungen zur weiteren Duldung stillgelegter Leitungen und zu Anschlussfragen. Kritisch sieht er jedoch zu lange Fristen für mögliche Netztrennungen und plädiert für mehr Flexibilität.

Der BDEW ordnet den Entwurf als wichtigen Zwischenschritt ein. Wie der Verband ausführt, schaffe die Novelle einen Instrumentenkasten für Weiterentwicklung, Umnutzung und mögliche Stilllegung der rund 600.000 Kilometer Gasnetze. Vorsitzende Kerstin Andreae fordert jedoch mehr Klarheit und Effizienz im weiteren Verfahren. Der Entwurf weise den Netzbetreibern zu viel Verantwortung für die Transformation zu und berücksichtige regionale Unterschiede noch zu wenig. Der Verband verlangt flexiblere Regelungen, etwa bei Stilllegungen und Fristen, und betont, dass unterschiedliche Entwicklungspfade – Biomethan, Wasserstoff oder Rückbau – gleichberechtigt berücksichtigt werden müssten.

In der Summe zeigen die Stellungnahmen ein Spannungsfeld: Während ein Teil der Branche stärkere Leitplanken für den Ausbau erneuerbarer Gase fordert, setzen andere auf flexible Nutzung bestehender Infrastruktur und wirtschaftliche Spielräume. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren dürfte sich entscheiden, wie diese Interessen austariert werden.





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