Dienstag, 21. April 2026

PotsdamFreiflächensolaranlage in Planung

[05.04.2024] Am 10. April wird in Potsdam ein Bebauungsplan in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Auf der Fläche soll eine Freiflächensolaranlage entstehen.
Entlang der Paretzer Straße in der Gemarkung Uetz soll eine Freiflächensolaranlage entstehen.

Entlang der Paretzer Straße in der Gemarkung Uetz soll eine Freiflächensolaranlage entstehen.

(Bildquelle: Falcon Crest Air)

Die Landeshauptstadt Potsdam plant gemeinsam mit dem Versorger Energie und und Wasser Potsdam (EWP) die Errichtung einer Freiflächensolaranlage entlang der Paretzer Straße in der Gemarkung Uetz. Wie die Stadt mitteilt, lässt sich das Vorhaben nicht aus dem geltenden Planungsrecht entwickeln, weshalb es der Aufstellung eines Bebauungsplans bedarf. Daher werde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 181 „Erneuerbare Energien Uetz“ in die Stadtverordnetenversammlung am 10. April 2024 eingebracht. Der Beschluss könne nach der Behandlung in den Gremien am 15. Mai 2024 folgen.

Wertschöpfung vor Ort

Thomas Niemeyer, Gesamtprojektleiter Erneuerbare Großerzeuger (Strom) von EWP, erläutert: „In Uetz kann eine Photovoltaikanlage entstehen, die etwa zwölf Prozent des heutigen Potsdamer Jahresstrombedarfs erzeugt. Sollte nach Prüfung aller Belange auch der Bau von Windenergieanlagen möglich sein, könnte jedes Windrad weitere 2,5 bis drei Prozent des Jahresstrombedarfs liefern. Dieses Bebauungsplanverfahren ist deshalb ein wichtiger Schritt für unsere Projekte und auch für die Energiewende in Potsdam. Wenn es uns gelingt, Strom aus erneuerbaren Energien in Potsdam für Potsdam herzustellen, sichern wir die zukünftige Versorgung der Stadt, machen uns unabhängiger von schwankenden Energiepreisen und schaffen Wertschöpfung und Zukunftsfähigkeit vor Ort. Deshalb werben wir um die Unterstützung für den Aufstellungsbeschluss und besonders um die Unterstützung der Uetzerinnen und Uetzer, deren Ortsteil aus unserer Sicht in besonderem Maße von dem Vorhaben profitieren soll.“

Beteiligung der Öffentlichkeit

Weiter heißt es von der Stadt, dass im Bebauungsplanverfahren ebenfalls geprüft werden soll, ob Windenergieanlagen an dem Standort errichtet werden können. Dafür bedürfe es der Erarbeitung von Gutachten zu Zug- und Brutvögeln in dem Gebiet und einer vorangegangenen Kartierung. Es gelte ebenfalls die im Vorhabengebiet gelegenen Biotope, Grünflächen und FFH-Gebiete planungsrechtlich zu sichern und von Bebauung freizuhalten. Auch eine Bewertung im Hinblick auf den Denkmalschutz und von vorhanden Sichtachsen, vor allem der Schlösser Paretz und Marquardt, werde im weiteren Verfahren vorgenommen.
Zusätzlich zu den rechtlichen Beteiligungsschritten eines Planverfahrens, lädt die Stadtverwaltung die Bürgerinnen und Bürger am 17. April 2024 um 18:00 Uhr zu einer Einwohnerversammlung in die Räumlichkeiten in der Uetzer Dorfstraße 8 ein. Das Beteiligungsinstrument der Einwohnerversammlung soll auch nach dem 17. April 2024 regelmäßig für einen stetigen Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern von Uetz stattfinden. Die planungsrechtlich vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange soll noch in 2024 erfolgen.





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