ThüringenKlimagesetz weist den Weg
Mit dem neuen Klimagesetz hat sich der Freistaat Thüringen viel vorgenommen – gemeinsam mit Kommunen und Stadtwerken. Das wird sich lohnen: Klimaschutz ist die Voraussetzung für eine lebenswerte Zukunft unserer Kinder und ein wichtiger Standortvorteil für die Wirtschaft. Die Weltgemeinschaft hat 2015 bei der Klimakonferenz in Paris entschieden: Bis zur Mitte des Jahrhunderts sollten die Staaten nahezu ohne klimaschädlichen CO2-Ausstoß in Wirtschaft und Gesellschaft auskommen. Dieses Ziel gilt – auch in Thüringen.
E-Mobilität im Freistaat
Ein Handlungsfeld ist beispielsweise der Verkehr: In Thüringen stehen bisher 600 Elektroautos und 4.000 Hybrid-Fahrzeuge rund 1,1 Millionen herkömmlichen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor gegenüber. Aber die E-Mobilität entwickelt sich zwischen Harz und Thüringer Wald. Neben Preis und Reichweite der Autos steht dabei die Frage nach einem dichten und stets verfügbaren Ladenetz für die Verbraucher ganz oben.
In Zusammenarbeit von Land, Kommunen und Stadtwerken entstehen im Freistaat 370 neue E-Ladesäulen bis zum Jahr 2020. Nicht nur in den größeren Städten, auch auf dem Land können E-Autofahrer künftig rund um die Uhr nachladen. Das Besondere am Thüringer Projekt ist, dass sich alle Energieversorger auf einen Ausbauplan sowie ein gemeinsames Zugangs- und Bezahlsystem geeinigt haben. Seit Start des Ausbaus im Januar 2017 haben die Energieversorger über 100 neue Ladesäulen in Betrieb genommen. Das Netz ist somit bereits ein Jahr nach dem Start zu über 50 Prozent geknüpft. Die regionalen Energieversorger haben dabei nicht nur ein neues Geschäftsfeld entdeckt, sondern setzen auch Zukunft beherzt mit um.
Der Ausbau der Lade-Infrastruktur zeigt beispielhaft, wie Kommunen und Stadtwerke in Thüringen zu starken Partnern der Energiewende werden. Thüringen will eine Energiewende, die regional, dezentral und erneuerbar ist. Das geht nicht ohne die Kommunen, und das geht nicht ohne die Stadtwerke als Erzeuger, Händler und Netzbetreiber – beide sind für die Landesregierung unverzichtbare Partner. Gemeinsam ist es in den vergangenen Jahren gelungen, eine sichere, bürgernahe und zunehmend klimaverträgliche Energieversorgung zu gestalten. Für die Akzeptanz der Energiepolitik sind die Stadtwerke als Mittler zwischen Gesetzgeber und Verbraucher wichtig.
Verbindlicher Fahrplan
Mit dem Klimagesetz legt Thüringen erstmals einen verbindlichen Fahrplan vor, der den internationalen Vereinbarungen aus dem Klimaschutzabkommen von Paris folgt. Der Entwurf unterstreicht die hohe Priorität, welche die Klimapolitik für die Landesregierung hat. Bis zum Jahr 2040 soll der Energiebedarf im Freistaat vollständig durch erneuerbare Energien aus eigenen Quellen gedeckt werden. Mit dem Dreiklang aus Energieeinsparung, höherer Energieeffizienz und dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien soll dieses Ziel erreicht und gleichzeitig die regionale Wertschöpfung erhöht werden.
Durch den Import fossiler Energiequellen gehen dem Land jährlich Milliardenbeträge verloren. Ab dem Jahr 2030 will die Landesverwaltung deshalb vollständig klimaneutral arbeiten. Zudem werden die Bereiche Wärme und Kommunen in den Blick genommen. Das Heizen von Gebäuden sorgt für einen Großteil der Treibhausgasemissionen. Bis 2050 soll der Gebäudebestand in Thüringen nahezu klimaneutral sein.
Die Landesregierung ermuntert und unterstützt Landkreise und Gemeinden dabei, Klimaschutzstrategien und Wärmeanalysen zu erarbeiten. Viele Beispiele auch vor Ort zeigen, wie sich CO2-Emissionen kreativ und engagiert verringern lassen. Dazu gehören neue Wärmenetze, das Sanieren kommunaler Gebäude und klimaneutrale Mobilität im eigenen Fuhrpark. Das Klimagesetz wird mit einer integrierten Energie- und Klimaschutzstrategie verzahnt, die periodisch fortgeschrieben wird.
Die Strategie ist Handlungsgrundlage der Landesregierung für das Verwirklichen der Klimaziele. Sie wird konkrete Maßnahmen enthalten. Dabei kann die Thüringer Energie- und Klimapolitik nur Erfolg haben und auf Akzeptanz stoßen, wenn sie im Dialog mit Bürgern, Unternehmen und Verbänden agiert. Die Energie- und Klimaschutzstrategie wird deshalb in einem breiten Beteiligungsprozess erarbeitet, der noch in diesem Jahr abgeschlossen wird.
Seit September 2017 gibt es mit Klima-Invest eine neue Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen. Ziel ist es, Gemeinden, Gemeindeverbände und Landkreise beim Klimaschutz im Konkreten zu unterstützen. Die Richtlinie erlaubt eine bislang nicht mögliche Kombination mit anderen Fördermitteln. So sollen deutlich mehr Kommunen von der Förderung des Bundes profitieren können, etwa im Rahmen der Nationalen Kommunalen Klimaschutzinitiative. Förderfähig ist ein breites Spektrum an Ideen und Projekten. Das fängt bei Konzepten zur Treibhausgasminderung an und reicht bis zur energetischen Modernisierung von Gebäuden und Straßenbeleuchtung. Darüber werden energetische Modernisierungen kommunaler Liegenschaften und Investitionen in Elektromobilität für kommunale Fuhrparks gefördert.
Unterstützung für Kommunen
Die Landesregierung unterstützt auch die Thüringer Kommunen, die sich durch Beratung, Bildungsangebote und Weiterbildung für Klimaschutz und Klimaanpassung fit machen. Dazu gehört unter anderem das Einführen von Energie- und Klimaschutz-Management-Systemen in den Verwaltungen. Ein besonders attraktives Instrument ist die Festbetragsförderung für den Einstieg in den Klimaschutz. Bis zu 7.500 Euro gibt es für eine umfassende Erstberatung, aus der anschließend konkrete Instrumente wie Klimaschutzkonzepte wachsen sollen. Die Festbetragsförderung ist Basis für weitere Fördermittel. Mit diesem niedrigschwelligen Angebot sollen gerade die Kommunen überzeugt werden, die noch ganz am Anfang ihres Weges zu mehr Klimaschutz stehen.
Dieser Beitrag ist in der November-/Dezember-Ausgabe 2017 von stadt+werk erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren.
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