EEG-NovelleKlimaschutz wird verschoben
Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurde am 17. Dezember 2020 vom Bundestag verabschiedet. Für den Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) ist damit die Chance vertan, das wichtigste Klimaschutzinstrument zu stärken, Innovation voranzutreiben und die Energiewende zu beschleunigen. „Mit der späten Vorlage der Novelle setzt sich das zähe Ringen um die Zukunft der erneuerbaren Energien in der Bundesregierung fort. Prioritätensetzung sieht anders aus“, sagt BEE-Präsidentin Simone Peter. Auch wenn nun einige Verbesserungen für die Erneuerbaren beschlossen worden seien, sei das Endergebnis eine Enttäuschung für den dringend benötigen Anschub des Ökostromausbaus. „Leerstellen, Baustellen und Hindernisse prägen diese Novelle. Die Erhöhung der Ausbaupfade ist vertagt, das Bekenntnis zur Energiewende als öffentliches Interesse wieder herausgestrichen und die Ausschreibungen, einst als marktwirtschaftliches Instrument gepriesen, weiter kompliziert und ins Absurde geführt“, äußert sich Peter enttäuscht. Auch wenn es Verbesserungen bei kleinen Eigenversorgern und Mieterstrom gebe, decke das nicht die Möglichkeiten für Bürgerenergie ab, die nach Europäischer Richtlinie möglich wären. „Es mutet zudem seltsam an, wenn Industriekonzerne von Nachzahlungen durch fragwürdige Konstrukte von der EEG-Umlage befreit werden, der Eigenverbrauch bei Anlagen größer 30 Kilowatt peak aber weiter mit EEG-Umlage belastet wird. Damit erhält das politisch verursachte Paradoxon der EEG-Umlage eine neue Dimension“, so Peter.
Insgesamt gehöre die Debatte über Abgaben und Umlagen vom Kopf auf die Füße gestellt. „Immer neue Konstrukte der Finanzierung machen das EEG und die Umlage nicht besser. Wir brauchen endlich Finanzierungsmechanismen, die die Eigenschaften eines auf dezentralen Erneuerbare-Energien-Anlagen basierenden Stromsystems inklusive Flexibilisierung, Speicherung und Lastverschiebung besser unterstützen und die Kopplung der Sektoren anreizen“, fordert Simone Peter. Auch der Vorrang für erneuerbare Energien müsse wiederhergestellt werden, denn bislang würden zu viele Ökostromanlagen abgeregelt statt genutzt. In diesem Kontext sei auch die Anwendung des Paragrafen 51 in Zeiten, in denen konventionelle Kraftwerke für die negativen Strompreise verantwortlich seien, absolut unverständlich. „Eine Aussetzung der EEG-Vergütung nach vier Stunden negativer Strompreise ist eine Verschärfung für Erneuerbare, nachdem schon die bisherige Grenze von sechs Stunden ihre Wirkung verfehlt hat“, sagt die BEE-Präsidentin abschließend.
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